Kaufrücktritt / Widerruf Autokaufvertrag, dringend Hilfe benötigt ?

3 Antworten

Laut deiner Schilderung hast du einen Autokauf verbunden mit dem Abschluss einer Kreditfinanzierung getätigt. Stichwort hier ist Kopplungsgeschäft.

Ein Kreditvertrag kann man innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Verbraucherschutz. Der Gesetzgeber will mit dieser Frist dem Kunden die Möglichkeit zum Nachdenken geben, schliesslich besteht Überschuldungsgefahr bei unüberlegten Spontanhandlungen (wie jetzt in deinem Fall). Eine entsprechende Widerrufsbelehrung müsste in deinen Unterlagen sein.

Wenn du den Kreditvertrag widerrufst dann wird auch automatisch der daran gekoppelt Kaufvertrag widerrufen.

Wichtig ist eben dass du den Kreditvertrag widerrufst und nicht den Kaufvertrag. Der Kaufvertrag allein kann nicht widerrufen werden.

Den Widerruf des Kreditvertrages machst du schriftlich und lässt dir den Erhalt des Widerrufes vom Autohaus auch betätigen.

Ich persönlich halte wohl nicht vom Autokauf auf Kredit und mit Bürgen schon mal 2x nicht, aber in dem Fall ermöglicht dir dies den Ausstieg aus Kaufvertrag. Also Glück gehabt.

SagBitteNichts 
Beitragsersteller
 09.07.2017, 15:47

Vielen Dank erstmal!

Den Kreditvertrag also widerrufen auch wenn er noch nicht unterschrieben wurden ist???

Bisher ist ja nur der Kaufvertrag unterschrieben.

Der Vertrag ist geschlossen, das Autohaus kann auf Erfüllung klagen. Mein Tipp: noch mal persönlich zum Autohaus und am besten mit dem Chef reden ( der Verkäufer will seine Provision, der wird dir nicht entgegen kommen). Situation erklären, darauf hinweisen, das die Finanzierung nicht steht und das es bei dir nichts zu holen gibt. Das Autohaus kann dich zwar verklagen, aber Geld gibt es dann trotzdem nicht, da du als Azubi sehr wahrscheinlich unter der Pfändungsgrenze liegt. Es sollte daher auch im Interesse des Autohändlers sein, jemanden als Käufer zu finden, der auch zahlen kann.

SagBitteNichts 
Beitragsersteller
 09.07.2017, 12:08

Dankeschön!

Du bist 21 und somit für Deine Handlungen vollverantwortlich -dass man keine weitreichenden Verträge ohne sorgfältige Prüfung und "eine Nacht lang darüber schlafen" abschliessen soll, lernst Du gerade auf die harte Tour. (Aber positiv denken: Solche Fehler werden Dir nun mehr zukünftig nicht mehr passieren!)

Pacta sunt servanda ("Verträge sind einzuhalten") -ein allgemeines Kündigungsrecht, wie viele glauben, gibt es nicht (es gibt spezielle Rücktrittsrechte gemäss §323 und §324 des BGBs, aber die greifen nur bei Mängeln der Ware, was bei Dir nicht der Fall ist).

Du solltest aber mal die AGBs des Kaufvertrags ansehen, denn oftmals sind dort Regeln für eine Rücktrittsvereinbarung enthalten. Im übrigen bedarf es der Schriftform für eine solche Kündigung, d.h.: Solange Du nur (fern)mündlich ausgedrückt hast, dass Du vom Vertrag zurücktreten willst, gilt das nicht, der Vertrag bleibt somit weiterbestehen.

Möglich wären in Deinem Fall § 313 "Störung der Geschäftsgrundlage" und bei einer Ratenzahlung allenfalls auch § 314 "Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund". Selbst dann blieben allerdings Schadensersatzleistungen des Händlers an Dich weiterhin möglich.

Wie immer gilt: Wenn Du eine "echte" Rechtshilfe brauchst (und das sieht mir bei Dir danach aus!), dann hole sie Dir rechtzeitig!

Mit vielleicht ~50 Euro kannst Du bei Fehlen einer Rechtsschutzversicherung ja mal hier anfangen: http://www.frag-einen-anwalt.de/  -das erscheint mir nach sehr gut investiertem Geld..