Nach einer verbinlichen Bestellung soll das Auto plötzlich mehr kosten, ist der Verkäufer verpflichtet mir das Auto zum dem Preis zu verkaufen wie im Vertrag?
Acht Tage nach einer Verbinlichen Gebrauchtwagen-Bestellung hat mich der Verkäufer angerufen und sagte das das Auto (Tageszulassung) 1760.-EUR mehr kosten würde wie in der Verbindlichen Bestellung steht. Es war anscheinend falsch im System hinterlegt. Muss der Verkäufer mir das Auto zum Verkaufpreis verkaufen so wie es in der Verbindlichen Bestellung steht? Liefertermin ( wäre in acht Wochen) und Barzahlung bei Abholung stehen auch in der Verbindlichen Bestellung drin. Ich möchte das Auto haben, aber es steht noch drin unter den Verkaufsbedingungen, das der Kaufvertrag erst abgeschlossen ist wenn der Verkäufer innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt, das er die Bestellung annimmt. Das der Verkäufer das Auto zu günstig berechnet hat ist ja nicht mein Fehler.
2 Antworten
Der Verkäufer muss dir das Auto zu dem verbindlich genannten Preis verkaufen. Eine nachträgliche Preiserhöhung widerspricht dem vereinbarten Kaufpreis und ist somit nicht zulässig. Dich muss nicht interessieren, ob der Verkäufer einen falschen Preis im System hinterlegt hat. Du bestätigst den Kauf mit dem im Vertrag festgelegten Preis und bezahlst auhc nicht mehr. Gibt der Verkäufer das Auto nicht zu dem vereinbarten Preis heraus, nimm dir einen Anwalt. Ich sehe das Verhalten des Verkäufers unseriös. Der möchte mit diesem Trick versuchen, seine Gewinnmarge zu erhöhen, was nicht zulässig ist. Der im Vertrag genannte Preis ist rechtsverbindlich und das gilt auch für den Verkäufer.Lass auf keinen Fall nach und bestehe auf die Herausgabe des Autos zu dem vereinbarten Preis, das ist dein Recht. In der Automobilbranche gibt es genug schwarze Schafe die mit allen möglichen Tricks versuchen, die Kunden über den Tisch zu ziehen.
Wenn im Vertrag steht das dieser erst nach der AB zustande kommt, dann ist dieser bisher nicht zustande gekommen.
Das heißt Du musst Dich irgendwie mit dem Verkäufer einigen oder das Fahrzeug nicht kaufen.