Rückgaberecht bei Bestellung im Ladengeschäft?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Im Ladengeschäft gilt auch bei einer individuellen Bestellung dasselbe wie für einen üblichen Kauf: Kein Rückgaberecht, nur ein Reklamationsrecht bei Mängeln. Du kannst, wenn es für dich bestellt ist, den Gegenstand ja anschauen und prüfen, bevor ein Kaufvertrag gemacht wird. Das heißt, du bist nicht zur Abnahme verpflichtet, wenn du nicht verbindlich zugesagt hast, den Gegenstand zu kaufen. Ich würde ihn mir also nicht direkt zusenden lassen.

Wenn du aber einen Kauf abgeschlossen hast, können nur Mängel gerügt werden. Dann gibt es ein zweimaliges Nachbesserungsrecht, dann ein Recht auf Austausch der beanstandeten Ware. Einfach nur so "gefällt mir nicht, will ich nicht" -- darauf gibt es zwar keinen Rechtsanspruch, aber der Händler kann drauf eingehen, weil er dich als Kunden behalten will, er muss es nicht.

Grusgrus  10.03.2011, 23:18

Ein schneller Stern! Danke!

Grusgrus  11.03.2011, 20:12
@Grusgrus

Nachtrag: Wenn etwas für dich bestellt wird, wird der Händler darauf sehen, dass auch ein Kaufvertrag zustande kommt, sprich, er wird dich etwas unterschreiben lassen. Dass er es dir nach Hause schickt, macht das Geschäft nicht zu einem Haustürgeschäft. Ich habe meinen Mann gefragt, der ist Experte für solche Bedingungen.

Das ist ein Ladengeschäft.

ABC191920 
Beitragsersteller
 10.03.2011, 23:12

Und auf welcher gesetzlichen Basis ist die begründet?

Ladengeschäft. Keine Widerrufsrecht.

Hast du denn schon bezahlt? Und wenn ja, bei wem? Im Geschäft?

Ist aber glaube ich egal, denn es handelt sich um ein Fernabsatzvertrag. Somit gilt §312b,c,d,e. Da du den Artikel nicht begutachten konntest, hast du ein Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen.

ABC191920 
Beitragsersteller
 10.03.2011, 23:13

Das ist hier wahrscheinlich ausschlaggebend, wie der Vertrag einzuordnen ist.

Das ist übrigens ne reine Interessenfrage. Ich habe nichts gekauft.

Secom  10.03.2011, 23:17
@ABC191920

Achso. Ich habe nochmal im Gesetzestext nachgelesen und nun festgestellt, dass es doch kein Fernabsatzgeschäft ist. Allerdings solltest du ähnliche Rückgabereche haben da du den Artikel nicht begutachten konntest. Auf jeden Fall hat das Geschäft bei dem du (theoretisch) die Bestellung in Auftrag gegeben hast einen Fernabsatzvertrag mit dem Lieferanten abgeschlossen. Ich denke, dass du deswegen die Rechte für die Fernabsatzverträge hast.