Rückgaberecht bei Bestellung im Ladengeschäft?
So, da stellt sich mir mal eine Frage zu dem Themen Widerruf und Rückgabe:
14 Tage bei Versandbestellungen wir bspw. via Internet... ist klar. Freiwillige Kulanzleistung des Verkäufers bei Kauf im Ladengeschäft... ist auch klar.
Aber...
Wie sieht es aus, wenn ich in ein Ladengeschäft gehe und einen Artikel haben möchte, der dort nicht vorrätig ist. Der Verkäufer bietet mir an ihn zu bestellen und auch gleich an mich versenden zu lassen.
Als was ist dies nun einzuordnen: Versand oder Ladengeschäft? Jetzt mal rein von den Themen Widerruf oder Rückgabe gesehen.
4 Antworten
Im Ladengeschäft gilt auch bei einer individuellen Bestellung dasselbe wie für einen üblichen Kauf: Kein Rückgaberecht, nur ein Reklamationsrecht bei Mängeln. Du kannst, wenn es für dich bestellt ist, den Gegenstand ja anschauen und prüfen, bevor ein Kaufvertrag gemacht wird. Das heißt, du bist nicht zur Abnahme verpflichtet, wenn du nicht verbindlich zugesagt hast, den Gegenstand zu kaufen. Ich würde ihn mir also nicht direkt zusenden lassen.
Wenn du aber einen Kauf abgeschlossen hast, können nur Mängel gerügt werden. Dann gibt es ein zweimaliges Nachbesserungsrecht, dann ein Recht auf Austausch der beanstandeten Ware. Einfach nur so "gefällt mir nicht, will ich nicht" -- darauf gibt es zwar keinen Rechtsanspruch, aber der Händler kann drauf eingehen, weil er dich als Kunden behalten will, er muss es nicht.
Nachtrag: Wenn etwas für dich bestellt wird, wird der Händler darauf sehen, dass auch ein Kaufvertrag zustande kommt, sprich, er wird dich etwas unterschreiben lassen. Dass er es dir nach Hause schickt, macht das Geschäft nicht zu einem Haustürgeschäft. Ich habe meinen Mann gefragt, der ist Experte für solche Bedingungen.
Das ist ein Ladengeschäft.
Und auf welcher gesetzlichen Basis ist die begründet?
Ladengeschäft. Keine Widerrufsrecht.
Hast du denn schon bezahlt? Und wenn ja, bei wem? Im Geschäft?
Ist aber glaube ich egal, denn es handelt sich um ein Fernabsatzvertrag. Somit gilt §312b,c,d,e. Da du den Artikel nicht begutachten konntest, hast du ein Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen.
Das ist hier wahrscheinlich ausschlaggebend, wie der Vertrag einzuordnen ist.
Das ist übrigens ne reine Interessenfrage. Ich habe nichts gekauft.
Achso. Ich habe nochmal im Gesetzestext nachgelesen und nun festgestellt, dass es doch kein Fernabsatzgeschäft ist. Allerdings solltest du ähnliche Rückgabereche haben da du den Artikel nicht begutachten konntest. Auf jeden Fall hat das Geschäft bei dem du (theoretisch) die Bestellung in Auftrag gegeben hast einen Fernabsatzvertrag mit dem Lieferanten abgeschlossen. Ich denke, dass du deswegen die Rechte für die Fernabsatzverträge hast.
Ein schneller Stern! Danke!