Verantwortung für Lieferanten (Mietrecht)?
Hallo,
wir wohnen mit mehreren Parteien in einem Mietshaus in welchem auch der Vermieter lebt. Zu dem Haus gehört eine Einfahrt mit Garage, welche allein der Vermieter nutzt. In der Einfahrt befindet sich auch ein (nicht sehr offensichtliches) "Nicht-Parken"-Schild.
Problem ist, dass vor kurzem ein Pizzalieferant sich mit seinem PKW kurz in die Einfahrt des Vermieters gestellt hat, um uns zu beliefern.
Unser Vermieter erschien einige Minuten später bei uns vor der Tür und beharrte darauf, dass wir die Verantwortung (laut Mietvertrag) tragen müssten, dass Lieferanten nicht in der Einfahrt parken, da er ja "ständig" warten müsste.
Ebenfalls hat wohl der Lieferant auch die Haustür nicht komplett geschlossen, was laut Vermieter auch in unserer Verantwortung liegen würden, jedes Mal zu überprüfen. Ich müsste also aus dem 3. Stock jedes Mal runter zu Haustür gehen, um nachzuschauen, ob ein Lieferant diese richtig verschlossen hat.
Kurz gesagt die beiden Fragen:
Bin ich als Mieter verantwortlich für einen Lieferanten der fälschlicher Weise in einer Privateinfahrt parkt (1) und vergisst beim Verlassen des Mehrfamilienhausen die Haustür zu schließen (2) ?
2 Antworten
Bin ich als Mieter verantwortlich für einen Lieferanten der fälschlicher Weise in einer Privateinfahrt parkt (1)
nein
bei der Haustür sieht´s wieder anders aus,
Ja!
Sie können solches Fehlverhalten Ihres bestellten Dienstleisters nicht zulassen und sollten ihn auch darauf hinweisen, was mit Sicherheit nicht zu viel verlangt wäre.