KFZ - Zwangsstillung wegen nicht bezahlter Versicherungsbeiträge droht - was tun?
Guten Morgen.
Ich habe bezüglich meiner Haftpflichtversicherung (KFZ) die Beiträge für 05/2020 und 06/2020 leider noch offen.
Für diese beiden offenen Beiträge (ca. 88€ im Monat) existiert noch ein Guthaben von etwa 30€, welches bereits abgerechnet wurde.
Der Versichererer (RV24) hat mir stattliche 30€ Rücklastschriftgebühren und 15€ Mahngebühren in der ersten Mahnung berechnet.
Natürlich droht er mir nun seit 24.06.2020 mit der zwangsweisen Abmeldung vom Auto, sollte ich den offenen Gesamtbetrag nicht binnen der 2 - Wochen Frist bezahlen.
Nun ... zur Zeit kann ich leider definitiv nicht bezahlen, aufgrund eines Kontowechsels war einiges angelaufen, was nun aber bis auf die KFZ - Versicherung alles wieder im Lot ist.
Den offenen Gesamtbetrag von insgesamt 189€ kann ich am 01.07.2020 zusätzlich zum regulären Betrag bezahlen, nur, dafür müsste mir die Versicherung den offenen Gesamtbetrag bis dahin Stunden.
Ist dies möglich und sind die Versicherungen tatsächlich kulant? Oder sind sie das eher nicht? Hat jemand bereits Erfahrungen mit der RV24?
Ich bin sehr dankbar für alle Antworten, bitte aber von Vorwürfen und "wie kann man nur" abzusehen, jeder kann mal in Schwierigkeiten kommen. Ich möchte dort nun wieder rauskommen, daher meine Frage.
16 Antworten
Statt hier einen ellenlangen Text zu tippen, hättest Du lieber bei der Versicherung anrufen sollen und um Aufschub bitten sollen. Hier kann Dir niemand sagen wie die Versicherung in deinem Fall entscheidet.
Sicher ist nur, wenn Du nichts machst wirds teuer. Der Vertrag ist rechtskräftig beendet falls nicht innerhalb der Frist bezahlt wird. In dem Fall ist es billiger das Auto selbst bis zum Stichtag abzumelden denn die zwangsweise Stilllegung kostet in Deutschland rd. 50 Euro zzgl dem Außendienst der die Kennzeichen vor Ort entsiegelt. Im übrigen stellt das eine Straftat dar, die nur nicht zur Anzeige gebracht wird, wenn die Gebühren der Zwangsstillegung kurzfristig bezahlt werden. Die Gebühren sind fällig, sobald die Zulassungsstelle über den fehlenden Versicherungsschutz informiert wird.
Weitere Folgen der Kündigung durch den Versicherer sind, dass es erschwert wird eine neue Versicherung zu bekommen und evtl. der gesamte Jahresbeitrag vorab zu entrichten ist.
Meine Empfehlung, kratz die paar Euro irgendwie zusammen um rechtzeitig deine Rückstände auszugleichen, alles andere kostet zusätzliches Geld das du sowieso nicht hast und auch in naher Zukunft nicht haben wirst.
Außerdem, sei ehrlich zu dir selbst und sieh ein, dass Du dir kein Auto leisten kannst. Deshalb am besten stilllegen, Auto verkaufen und evtl ein billigeres Auto dafür wiederholen..... Ist doch keine Schande.
Du leistet Dir eine so teure Versicherung, verhältst Dich vertragswidrig, und erwartest Kulanz?
Was sagt denn Dein Berater/Makler dazu und wieso hat der keinen Plan?
Die gesetzgeberischen Vorgaben sind doch klar und einfach.
Zu wann wurde der Vertrag gekündigt, wird binnen vier Wochen danach bezahlt, hat sich die Kündigung erledigt.
Ob Versicherungsschutz besteht oder nicht steht ja auch im Kündigungsschreiben.
Wie ich schon schrieb: Stilllegen kann die Versicherung nicht. Die Versicherung ist keine Behörde. Steht das Fahrzeug z.B. nicht in dem Zulassungsbezirk, oder steht es "unsichtbar" in einer Garage, kann nicht zwangsweise abgemeldet werden. Bis dahin steht es nur "zur Stilllegung" an.
Fährst du das Fahrzeug, obwohl deine Versicherung gekündigt hat, begehst du eine Verkehrsstraftat.
Der Vorteil, wenn du der Behörde das Fahrzeug zur Stilllegung "entziehst", ist die einfachere Möglichkeit, das Fahrzeug neu zu versichern. Dazu brauchst du nur eine neue EVB irgendeiner Versicherung, die du der Zulassungsstelle vorlegst. Gelingt es der Behörde, das Nummernschild zu entstempeln, musst du komplett neu zulassen.
Wie Fahranfänger ohne SF-Klasse? Wie geht das denn?
Es gibt doch die ZFR mit Beginn rd 75% Beitrag und die EKR ebenso, und oneliner beantworten doch auch diesbezügliche Fragen.
Hoffentlich hast Du wenigstens auf den Ablauf geachtet, denn immer am 01.01. gibt es ja die bessere SF-Klasse, bei unseriösen und Oneliner allerdings meist nicht.
Wie dem auch sei.
Es wurde noch gar nicht gekündigt, Dein Zitat:
Der Versicherungsvertrag ist noch bis zum 07./08.07.2020 AKTIV. Danach erfolgt die Kündigung ......
Mit Eingang der Kündigung gibt es einen Termin, zu wann gekündigt wurde.
Ab Termin hat der VN nun 4 Wochen Zeit, die Rückstände zu bezahlen und die Kündigung wird aufgehoben.
Somit kannst Du eigentlich ganz entspannt auf die Kündigung warten.
Du solltest allerdings schon jetzt einen anderen Anbieter suchen, denn solche Mahngebühren/Rücklastschriftkosten kennt meine Versicherung nicht.
Die Kfz-Versicherung wird die die ausstehenden Versicherungsbeiträge sicher nicht bis zum 01.08.2020 stunden.
Von der Kfz-Zulassungsstelle wird Dein Fahrzeug somit zwangsweise stillgelegt. Das ist nicht wirklich prickelnd.
Die Polizei kommt an Deiner Wohnadresse vorbei und legt das Fahrzeug umgehend, sprich sofort, still und entwertet Deine Kennzeichen.
Es wird doch jemanden in Deinem Freundes- und Bekanntenkreis geben, der Dir die Summe kurzfristig leihen kann. Hast Du keine Eltern, Großeltern, Geschwister oder Verwandte?
Hallo,
Kontaktiere die Versicherung und regle es Persönlich ! Evtl. kannst du die Beträge ja in kleineren Raten abzahlen.
Liebe Grüße Rodium
Habe ich versucht ...
Dann kündige sofern möglich die Versicherung und gehe lieber zur HUK 24....
Also hättest du bereits gestern bezahlen können.
Das ganz e Luft dann wie folgt: du bekommst Post von der Versicherung das dein Vertrag gekündigt wurde, dann bekommst du Post vom Landratsamt zwecksr der erloschenen Versicherung dein Auto still zu legen. Kommst du dem nicht nach oder weißt eine andere Versicherung nach, steh in ein paar Tagen die Polizei vor deiner Tür und legt dein Auto still. Dazu kommt dann noch die Rechnung über den Polizeieinsatz den du auch bezahlst.
Die Mahngebühr der Versand Versicherung ist normal ebenso die Gebühr für die Rücklastschrift.
Sorry. Ich meinte, dass ich bezahlen WILL und auch werde, leider aber erst am 01.08.2020 zahlen kann.
Daher die Frage nach einer Stundung der Versicherungsgesellschaft bis zum 01.08.2020. Da könnte ich nämlich tatsächlich bezahlen, vorher geht es leider aber nicht.
Einen Brief vom Landratsamt habe ich noch nicht bekommen und die Polizei war auch noch nicht bei mir.
Außerdem weiß ich nicht, wie teuer ein solcher Polizeieinsatz wäre. Lasse mich raten: 1.000de von € und ich bin "Schwerverbrecher".
Der Versicherungsvertrag ist noch bis zum 07./08.07.2020 AKTIV. Danach erfolgt die Kündigung und die Zwangsabmeldung, wovon ich bei einer nicht kulanten Versicherung auch tatsächlich ausgehe.
Wäre der passende Moment für einen Wechsel zu einer besseren Versicherung.
Habe ich tatsächlich vor, da bekäme ich für weniger tatsächlich mehr Leistung.
Nur ... wie sieht es dann mit den offenen Beträgen aus, wenn ich eine neue, andere Versicherung hätte?
Wäre dann die Zwangsstillegung trotzdem vollzogen werden oder ist sie damit umgangen?
...aber erst zum 1. Januar 2021...
Dein Vertrag erlischt da einfach. Die Versicherungen lassen in der Regel nicht unbedingt mit sich reden wenn du an dem Punkt angekommen bist an dem du jetzt bist. Du hättest schon viel früher reagieren müssen.
Der Einsatz liegt so im Rahmen von 100-200€. Dazu kommt das die dir vor Ort den Stempel abkratzen, die Weiterfahrt untersagen und dir deinen Fahrzeugschein abnehmen. Anschließend kommt das komplette Prozedere einer Wiederanmeldung auf dich zu. Aktuell kannst du dann Mal locker 1-5 Wochen auf einen Termin dafür warten
Nicht unbedingt. Wenn er die karre abgemeldet bekommt und der Vertrag eh erloschen ist da er nicht bezahlt hat, kann er bei der Wiederinbetriebnahme die Versicherung wechseln
Die Versicherung ist teuer, dass stimmt. Bin leider ein junger Fahranfänger ohne SF Klasse, kann nur monatlich zahlen und fahre einen Golf 4.
Ich habe weder einen Berater, noch einen Makler, da es sich um eine online Versicherung handelt.
Die gesetzgeberischen Vorgaben sind mir nur teils verständlich, wenn Sie auch bestimmt richtig sind.
Ich kann leider erst am 01.08.2020 alle 3 offenen Monatsbeiträge der Haftpflichtversicherung bezahlen, die Versicherung will das aber bis spätestens 08.07.2020 haben.
Nun ... wenn ich dann am 01.08.2020 komplett bezahle, wird das Auto doch trotzdem zwangsweise stillgelegt, da doch am 11.07.2020 die Stilllegung erfolgt.
Oder etwa nicht? Irgendwie verstehe ich bin gar nichts mehr, sorry ...