Gibt es Glasschaeden, die die Teilkasko nicht bezahlen muss?
Durch Steinschlaege hatte ich Schaeden in der Windschutzscheibe und einen Sprung im Schutzglas der IR-Kamera. Ein Gutachter hat sich beide Schaeden angeschaut und bestaetigt. Die Kosten fuer die Windschutzscheibe sind unstrittig, aber die (zugegebenermaßen hohen) Kosten fuer die neue IR-Kamera sollen nur von der Vollkasko abgedeckt sein. Die Versicherung steht nun ploetzlich auf den Standpunkt, nur Glaeser zum spiegeln oder durchschauen seien Gegenstand der Teilkaskoversicherung, nicht aber Schutzglaeser fuer "Fahrassistenzsysteme".
Kann man da irgendwo etwas nachlesen oder ist das ein Thema fuer einen Rechtsstreit?
6 Antworten
Inzwischen hatte ich Gelegenheit nachzulesen. Gängiger Text: Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung, ausgenommen Verglasung an Kameras und Messystemen.... Folgeschäden sind nicht versichert.
Das Glas vom Fahrassi ist also über die Glasversicherung der Teilkasko nicht versichert, auch nicht als Folgeschaden eines Glasbruches.
Versichert sind diese Geräte über die Sonderausstattung des Fahrzeuges, also über die Vollkasko. Diese ist jedoch begrenzt, je nach Tarif zwischen 1000€ und 10000€. Dabei ist es egal, ob integriert oder nicht. Eben Sonderausstattung. Das kann auch eine Musikanlage sein.
Inzwischen hatte ich Gelegenheit nachzulesen<
Haettest Du da ein Quelle? Ich finde naemlich in meinen Unterlagen nichts. Die sind aber zugegebenermaßen schon ein paar Jahre alt und auf der Website der HUK finde ich auch nichts in der Richtung.
Das kannst du im 'Vertrag eindeutig nachlesen. Ich schätze, dass die Versicherung Recht hat. Bei Teilkasko wird halt nicht alles übernommen.
warum gibt es denn den name >Teilkasko<, dann könnte man sich die "vollkasko" in zukunft ja ersparen, denn nicht jede vers. zahlt schäden an der windschutzscheibe bei teilkasko, es gibt kein grund für >ein Thema fuer einen Rechtsstreit?< den du vielleicht anstreben möchtest
stimmt was du da erzählst ist >Quatsch< dann lebe in dein "glaube" weiter
Eine Kaskoversicherung ist im Gegensatz zu Haftpflicht eine Versciherung, deren Lesitungsart eingeschränkt sein kann, diese definiert sich allein durch die Versicherungsbedingungen. Bei einer Haftpflicht kann zwar die max. Summe beschränkt sein, nicht aber die Art des Schdens. Bei einer Teilkasko mußt Du halt in Deine Versicherungsbedingungen schauen. Wenn dort allgemein Glasschäden aufgeführt sind, und Deine Fahrassistenzsystem nicht aus ausgeschlossen ist, dann ist es mitversichert, sofern es die Serienausstattung Deinen Fahrzeuges ist, den das ist in der EG Typgenehmigung deines Fahrzeuges genehmigt und auch in der Einsufung also in der Typklasse Deines Modelles berücksichtig. Sind nur Glasschäden an Lampen und Scheiben in den Bedingungen erwähnt, so hast Du halt Pech gehabt.
Das kommt darauf an, ob das Schutzsystem serienbmäßig oder als nachträgliches "Extra" am Fahrzeug ist.
Wenn es serienmäßig ist, ist das in der Typ-Klasse berücksichtigt. Nachträglicher Einbau muss der Versicherung gemeldet werden. (auch für das Diebstahlsrisiko relevant)
Quatsch, Glasschäden werden bei allen Gesellschaften aus der Teikasko bezahlt.
Die Vollkasko ist für Vandalismusschäden und selbst verschuldete Unfälle.