Kann man nach dem Kauf eines Gebrauchtwagen gleich zu CarGlas und per Teilkasko die Scheibe reparieren?
Ich habe ein Angebot für einen Gebrauchtwagen bekommen, der leider einen Steinschlag in der Scheibe hat. Da der Wagen neuen TÜV braucht, habe ich mir überlegt, den Wagen zu kaufen, umzumelden und dann gleich zu CarGlas zu fahren. Ist das erlaubt? Oder greift die Teilkaskoversicherung nur bei selbst entstandenen Glasschäden?
5 Antworten
Bei dem Steinschlag stellen sich zuerst mal zwei Fragen:
1) Ist der Steinschlag im Sichtfeld des Fahrers? Nur dann wird der TÜV dies beanstanden.
2) 'Strahlt' der Steinschlag aus? Also hat er Risse die sich langsam aber sicher erweitern? Auch das wird der TÜV wohl beanstanden.
Ich hatte bei meinen jetzigen Wagen (auch gebraucht gekauft) das seltene 'Glück' dass ich mir schon auf der ersten Fahrt einen Steinschlag eingefangen habe (unten rechts auf der Beifahrerseite)
Da dieser Steinschlag aber weder die Sicht gestört oder Strahlen gebildet hat und der TÜV auch nie etwas beanstandet hat bin ich lange damit rumgefahren. (etwa 4-5 Jahre) Irgendwann hat mich doch der Rappel gepackt und ich hab den Steinschlag ausbessern lassen.
Nun, deine Teilkasko deck Schäden die während des Versicherungsverlaufes entstanden sind. Was du vorhast ist Versicherungsbetrug. Mancher machts, redet aber nicht drüber und stellt schon garkeine Fragen dafür ins Internet ;-) Aber auch Carglas selber zahlen dürfte nicht so schlimm sein und du bist auch reinen Gewissens...
Er hat es ja nicht vor, sonst hätte er hier nicht so anständig gefragt, was rechtens ist. Aber der sachliche Teil Deiner Antwort ist schon richtig. DH
Aber sicher kannst Du das machen. DerSteinschlag kann Dir auf dem Weg nach Hause passiert sein. Ist nicht ganz sauber, aber was solls. Der Vorbesitzer könnte es auch seiner Versicherung melden. Im besten Falle hat er dieselbe Versicherung wie Du. Dann ist es eh wurscht!
Wenn der Steinschlag schon länger her ist, funktioniert das mit CarGlas nicht mehr. Da hat sich meist der Schmutz schon zu sehr festgesetzt.
Warum nicht. Die Prämiensteigerungen für unberechtigte Ansprüche, zahlen wir doch im Endefekt ALLE. Nur weiter mit so guten Ratschlägen!!!