Geburtsurkunde zu Unrecht?

7 Antworten

Hallo nessy,

wenn er den Rentenantrag stellt, brauch die Rentenversicherung die Geburtsurkunde eines Kindes, damit diese die Elterneigenschaft für die Pflegeversicherung feststellen kann und das an die Krankenkasse melden kann.

Wenn du Angst hast, er "nimmt dir die Kindererziehungszeiten weg", dann stell am besten selbst einen Antrag auf Anerkennung dieser Zeiten. Wenn die einmal bei dir gespeichert sind, kann man sie dir nicht einfach so wegnehmen.

Außerdem ist es auch noch so, dass Väter diese Zeiten nicht so leicht bekommen. Hierfür müsste er nachweisen, dass er euren Sohn überwiegend erzogen hat. Wahrscheinlich würdest du dann sowieso erst mal gefragt werden, ob das stimmt. So einen Antrag müssen normalerweise nämlich beide Elternteile gemeinsam unterschreiben.

Oder hat er dir gesagt, dass er diese Zeiten geltend gemacht hat?

Anwalt brauchst du meiner Meinung nach nicht.

Grüße

nessy1 
Beitragsersteller
 16.11.2013, 13:26

Hallo,

vielen lieben Dank für die Antwort. So gesehen habe ich das noch gar nicht betrachtet. Die Antwort hat mir echt geholfen.

Gruß und noch ein schönes WE!

Und wieder haben wir den Fall, dass sich jemand blockiert aufgrund völliger Unkenntnis der Sache.

Jetzt möchte ich diese aber ihm nicht aushändigen, weil ich nicht einsehe das der Rentenpunkte zu unrecht einkassiert.

Er kassiert keine Rentenpunkte ein, es geht um Klärungen zur Pflegeversicherung.

Dass er noch keinen Cent Unterhalt bezahlt hat, ist zwar sehr traurig (wenn er denn muss), aber im Grunde DEIN Problem, wenn Du nicht dagegen vorgehst. Wenn sie dir zustehen, dann hol sie dir. Gegen verpflichtete aber faule Väter haben Ämter und Gerichte was. Und bis zum 12. Lebesjahr hättest Du Dir sogar einen Unterhalzsvorschuß vom Amt holen können und dann hätten die den Unterhalt vom Vater eingetrieben und die gehen da nicht so zimperlich vor ;-) Deswegen darfst Du ihm aber auch die Herausgabe nicht verweigern oder an diese Bedingung knüpfen.

hallo,

gehe zu einer a+b stelle der deutschen rentenversicherung. (auskunfts- und beratungsstelle) nehme das original mit, eine kopie und lasse dir bestätigen auf der kopie dass das original vorgelegen hat. die bestätigte kopie wird für den rentenantrag anerkannt. das wars.

beste grüsse dickie59

Dein Ex braucht die Geburtsurkunde, weil er dann weniger Pflegeversicherung bezahlen müsste, als wenn er kinderlos wäre.

Das hat nichts mit der Anrechnung der Kindererziehungszeiten zu tun.

Er bekommt keineswegs deine Rentenpunkte.

Er muss die Geburtsurkunde vorlegen, wegen des Beitragssatzes für die Pflegeversicherung.