anerkannte Vaterschaft annullieren lassen?
Hallo folgende frage und zwar geht es um den ex/noch-mann meiner Freundin diese hat zwei kinder (4j und 8mon) ,das zweite kind ist nicht von ihn, er wusste von anfangan das er nicht der Vater ist war aber bei allem Untersuchungen und Geburt dabei und hat auch die Vaterschaft anerkannt, jetzt 8mon. nach der Geburt und der Trennung bzw bevorstehenden Scheidung will er die Vaterschaft anfechten/annullieren lassen. So wie ich das mitbekommen habe geht es ihn nur ums finanzielle da er sich auch nicht wirklich um beide kümmert. Und Unterhalt zahlt er auch nicht bzw unterstützt die Mutter in keinster weise Wie wäre da die rechtliche lage da der Anwalt Termin ihrer seits erst nächste Woche ist. Danke schon mal für antworten
8 Antworten
Normalerweise müsste er die Vaterschaft anfechten. Wenn er allerdings im vollen Bewusstsein, dass er nicht der Vater ist, diese anerkannt hat weiss ich nicht, ob so eine Anfechtungsklage klappen könnte.
Allerdings wäre er als Ehemann ja sowieso als Vater eingetragen worden. Ohne dass er da irgendwelche handhabe gehabt hätte.
Es liegt also an ihm, ob er seine Vaterschaft anfechtet oder nicht. Sollte er dann vor Gericht recht bekommen, dann muss er für die Kleine und die daraus anfallene Situation für die Mutter nachtürlich nicht aufkommen. So heisst es zum Beispiel, dass die 4 jährige in den Kindergarten geht und die Mutter deshalb durchaus halbtags arbeiten könnte. Das würde dann den Unterhalt eventuell reduzieren. Natürlich kann sie das mit dem 8.monante Baby nicht. Aber das ist dann nicht mehr sein Problem.
Die beiden müssen nun erstmal zum Anwalt und sich beraten lassen. Müssen sie wegen der Scheidung ja sowieso. Dann wissen sie Bescheid. Alles andere wäre nur Spekulation.
Die Vaterschaftsanfechtung kann beantragen der Mann, der mit der Mutter verheiratet ist oder der seine Vaterschaft zu unrecht anerkannt hat oder dessen Kind in eine andere Ehe hineingeboren oder von einem anderen Mann anerkannt worden ist, vgl. § 1600 Abs. 1 Nr. 3 BGB. Gibt es Zweifel an der Abstammung eines Kindes, so kann die Vaterschaft angefochten werden. Ist unklar, wer biologischer Vater eines Kindes ist, muss dies zunächst geklärt werden. Steht das Ergebnis fest, oder ist der biologische Vater schon bekannt, gibt es ein vereinfachtes außergerichtliches Verfahren, mit dem die Vaterschaft angefochten werden kann. Liegen die Voraussetzungen für das vereinfachte Verfahren nicht vor, steht allen Parteien der Weg vor Gericht offen, also dem biologischen Vater, dem Scheinvater, der Mutter und dem Kind. Bei Zweifeln an der Abstammung eines Kindes, können von jedem Elternteil oder vom Kind die Mitwirkung an der Klärung der biologischen Vaterschaft verlangt werden. Dies kann auch vom Familiengericht angeordnet werden.
Die Anfechtung ist nur innerhalb von zwei Jahren nach der Geburt des Kindes oder innerhalb von zwei Jahren nach Kenntnis der Umstände möglich, die gegen die Vaterschaft sprechen.
ms24v, würdest Du freiwillig jeden Monat über 300 Euro Kindesunterhalt für ein Kind zahlen, dessen Vater Du nicht einmal bist? Warum sollte er?
Meine persönliche Erfahrung aus dem Kuckucksvaterblog ist, dass Vaterschaftsanfechtungen, die vor dem 2. Lebensjahr des Kindes beantragt wurden erfolgreich sind. Denn die Zweijahresfrist ist nachweislich noch nicht abgelaufen - da hilft auch nicht die Aussagen, dass der Scheinvater es ja schon immer gewusst habe. Da ist ein Scheinvater offenbar rechtzeitig wach geworden bzw. hat frühzeitig davon erfahren. Und zwar in einer Phase, in der er nicht um die Vaterschaftsanfechtung bangen muss.
Rede doch noch einmal mit Deiner Freundin, dass es für das Kind das Beste ist, wenn es den Kontakt zu seinem Vater (damit ist der leibliche gemeint) hat. Warum wird das Kind 50% seiner Identität beraubt? Kinder haben das Recht auf den Kontakt mit ihren Eltern. Und falls das Geld die einzige Motivation sein sollte (denn so klingt es in einer Frage durch), dann kannst Du ihr ja erklären, dass sie nach der erfolgreichen Vaterschaftsanfechtung den Vater (den leiblichen natürlich) auf Vaterschaftsfeststellung verklagen und dort sich den Kindesunterhalt einfordern könnte.
Zum Thema Recht in der Kuckuckskindthematik bloggt im Kuckucksvaterblog ein Rechtsanwalt, da findet ihr noch weitere Informationen.
hallo lenny also ich bin nicht der Vater von den Beiden und es geht hier um den 8 monate alten zwerg,die 4 jährige ist seine leibliche tochter und auch um diese kümmert er sich absolut null. Bei den 8monate alten zwerg hatte er von anfang an ab der 6.woche der schwangerschaft gewusst das es nicht sein kind ist und er hatte auch die möglichkeit bekommen sich dafür oder dagegen zu entscheiden und er hat sich aus freien stücken zu diesen kind in vollem umfang bekannt,und jetzt nach der trennung ist ihn die verantwortung zu viel und das für beide und drückt sich um die Verantwortung für beide und hat auch absolut kein interesse außer sich wöchentlich Foto´s schicken zu lassen. Und zur Info hier geht es nicht vordergründig um finanzielle interessen sondern einzig und allein um das Recht der kinder,und vor allem das man in einen gewissen alter solch ein kindisches Verhalten nicht dulden kann und soll. Esgeht hier um ein kind und nicht um irgendein Spielzeug was wenn es unbequem wird einfach abgeschoben wird.
Das er sich nicht um sein leibliches Kind kümmert ist echt ein Drama, zumal mit vier Jahren das Kind eine innige Beziehung zum (zumal leiblichen) Vater aufbauen konnte. Wäre eine Beratung bei Stellen wie Profamilia da eine Möglichkeit, auf die der Kindsvater sich vielleicht einlassen würde? Bei dieser Art von Konflikten ist eine Hilfeleistung von Außen ratsam.
Ob man ein Kind anerkennt oder nicht, ist ein schwieriger Entscheidungsprozess. Nicht wenige gehen dann den scheinbar einfacheren Weg der Vaterschaftsanerkennung, wenn sie die Beziehung "retten" wollen. Wirklich klar sind sich nur die wenigsten darüber, was sie denn da eigentlich machen und welche Konsequenzen das z.B. nach einer Trennung - sprich Scheitern der Beziehung - haben kann. Das entschuldigt nichts, hilft aber vllt. dabei, sich in die Position des "Totalverweigerers" hineinzuversetzen und so offen für Lösungswege zu sein, die man so noch nicht erwägt hat. Von ihm zu erwarten, dass er weiter zu dem Kind steht, ist offensichtlich für ihn zu viel verlangt. Um des älteren - seines Kindes - willen ist es sicherlich gut, wenn ihr Euch schnell mit der Vaterschaftsanfechtung abfindet und die Bindung zwischen der 4-jährigen und dessen Vaters fördert.
Ich wünsche Euch viel Kraft und ein geschicktes Händchen dabei. Es ist keine einfache Angelegenheit. Mit Sicherheit sind hier alle Beteiligten auf ihre jeweilige Art & Weise verletzt. Auch werdet ihr sicherlich noch einige Male über Euren eigenen Schatten springen müssen.
Mögt ihr Eure Geschichte im Kuckucksvaterblog veröffentlichen? http://kuckucksvater.wordpress.com/mitmachen/
Solange die beiden noch miteinander verheiratet sind, ist der Mann vorrangig für die beiden Kinder (auch das, dessen leiblicher Vater er zwar nicht ist, aber noch der rechtliche) unterhaltspflichtig und danach der Kindsmutter zum Trennungsunterhalt (während des Trennungsjahres) bzw. zum "Betreuungsunterhalt" bis zum dritten Geburtstag des jüngeren Kindes.
Diese Unterhaltsforderungen muss die Frau selbst bei ihm geltend machen (bzw. ggf. durch Anwalt). Bezüglich der Kindesunterhalte könnte sie sich durch das Jugendamt unterstützen lassen durch "Beistandschaften" für die Kinder.
Erst nach der "Aberkennung" der Vaterschaft durch ein "Vaterschaftsanfechtungsverfahren" ist er für das jüngere Kind nicht mehr unterhaltspflichtig. Die Frau hätte dann auch keinen Anspruch mehr auf Betreuungsunterhalt, sondern ggf. nur noch auf Trennungsunterhalt bis zur Scheidung (falls der leibliche Kindsvater selbst ihr keinen Betreuungsunterhalt zahlen kann).
Bezüglich der Feststellung der (tatsächlichen) Vaterschaft hat die Frau dann eine Mitwirkungspflicht.
Den Unterhalt für das jüngere Kind müsste die Frau dann von dessem leiblichen Vater einfordern, der ihr dann auch den Betreuungsunterhalt leisten müsste.
Ich denke nicht, dass das geht.
Lies mal da:
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=16&t=229552
"Annullierung einer Vaterschaft"
PS: Es ist Deine Freundin, das Kind ist erst 8 Monate alt. Seit wann besteht die Beziehung zwischen Euch beiden? Bist Du der leibliche Vater des Kindes?