Kann er uns rausschmeißen?

4 Antworten

Dein Vater, der scheinbar ganz schön krank ist, kann viel wollen, aber nicht alles machen.

Nein, kann und darf er nicht!

Erst Recht nicht, wenn Deine Mutter mit im Grundbuch als Eigentümerin eingetragen ist.

Aber selbst wenn nicht, dürfte der das auch nicht.

Also, ruhig bleiben!

luluhase 
Beitragsersteller
 30.01.2021, 11:31

Vielen Dank für die schnelle Antwort!🙏

ob er das kann hängt von verschiedenen Sachen ab:

  1. wie alt seid ihr? Unter 18 darf er euch nicht einfach so raus werfen
  2. wenn ihr zwischen 18-25 seid: habt ihr schon eine abgeschlossene ausbildung oder seid in einer Ausbildung - dann darf er euch nicht raus werfen

Er darf euch rauswerfen wenn ihr zwischen 18-25 seid und eine abgeschlossene Ausbildung habt oder über 25 Jahre seid. in beiden Fällen wird angenommen dass ihr alt genug seid euch selbst zu versorgen

wenn das Haus beiden eltern gehört dann kann euch eure Mutter nicht einfach so rausgeworfen werden

Wenn ihnen das Haus zu gleichen Teilen gehört, müsst ihr nicht ausziehen. Da muss man sich einigen. In der Regel zieht dann die Einzel-Person aus. Oder man einigt sich. Man kann es auch so regeln dass das Haus verkauft wird und beide sich den Erlös teilen. Ein Anwalt ist aber unbedingt notwendig bei einer Trennung.

Dein Vater muss Unterhalt für deinen Bruder zahlen, ggf für dich. Deine Mutter sollte sich schnellsten einen Job suchen. Den zu kündigen wenn die Kinder schon fast erwachsen sind ist aber sehr seltsam. Jedenfalls sollte sie sofort sich einen Job suchen oder andernfalls bekommt sie ja Harz IV. Du verdienst ja selber Geld. Dein Bruder kann notfalls einen Nebenjob suchen, aber das ist eigentlich nicht nötig. Falls doch ihr auszieht, finanziert ja das Amt eine Wohnung. Wenn dein Vater euch so schnell aus dem gemeinsamen Haus raushaben will, soll er euch ein Hotel bezahlen.

Dein Vater kann durchaus der Auffassung sein, dass er seine Ehe beenden möchte und daher fordert, dass seine Frau auszieht - "etwas" anders sieht dies bei minderjährigen bzw. sich in Ausbildung befindlichen Kindern aus .....

diesen Personen gegenüber ist er im Rahmen der wirtschaftlichen Möglichkeiten zum Unterhalt verpflichtet.

Ansonsten kann ja auch der Herr Papa ausziehen. ( Die Mutter kann u.U. auch Zuweisung der Wohnung fordern )

wilees  30.01.2021, 11:33

Soweit Deine Eltern zu gleichen Teilen Eigentümer der ehelichen Wohnung sind, so geht das noch viel weniger.