Darf die Mutter meiner Freundin mir Hausverbot geben?
Da ich mich kurz halten möchte und nicht den ganzen familiären Background darlegen will halte ich mich kurz. Es ist so, dass die Mutter meiner Freundin es mit verbietet in der Woche zu meiner Freundin nach Hause zu kommen. Deshalb habe ich mir die Frage gestellt, ob sie es überhaupt darf bzw. alleine zu entscheiden hat. Hat meine Freundin auch ein Mitspracherecht (Sie ist 19) bzw. ihr Vater? Würde mir jmd. helfen bzw. gesetztliche Sachverhalte darstellen, die meine Frage beantworten würden? Ich bitte sehr darum! Danke Schön :)
18 Antworten
Es kommt darauf an, wer im Mietvertrag steht, sobald deine Freundin nicht drin steht kann ihre Mutter das machen.
Die Mutter deiner Freundin hat Hausrecht und somit das Recht dir Hausverbot zu erteilen.
Deine Freundin ist zwar volljährig, aber da sie noch bei den Eltern lebt, muß sie sich an deren Regeln halten. Sonst müßte sie sich eine eigene Wohnung nehmen.
Sonst müßte sie sich eine eigene Wohnung nehmen.
Genau das ist der Punkt. Nur wenn die Eltern noch unterhaltspflichtig sind, was ich mal annehme, dann sollte sich die Eltern das gut überlegen.
Willst du Streit unter den Eheleuten sähen?
Zunächst mal stellt sich die Frage der Unterhaltspflicht.
Ich gehe mal davon aus, das die Eltern noch unterhaltspflichtig sind. Das ist dann der Fall, wenn die Tochter nicht selbst für ihren Unterhalt sorgen kann, weil sie z.B. noch zur Schule geht. Sie erfüllen diesen Unterhaltspflicht hier offenbar durch Naturalunterhalt, d.h. durch Bereitstellung von Wohnraum. Es ist also nicht nur guter Wille, das sie dort wohnen darf.
Hat meine Freundin auch ein Mitspracherecht
Ihre Freunind hat nicht nur ein "Mitsprachrecht", sie ist volljährig und kann erstmal grundsätzlich allein entscheiden mit wem sie Umgang hat und mit wem sie zusammenleben will. Dabei handelt es sich sogar um Grundrechte (Art 6 GG).
Der Verweis auf Naturalunterhalt darf diese Grundrechte nicht beliebig einschränken.
Letzlich führt das Verbot der Mutter dazu, das die elterliche Wohnung für die Tochter unzumutbar wird. Das bedeutet, das sich die Tochter im eine eigene Wohnung suchen muß / darf. Sollten das Einkommen der Eltern nicht reichen, dann muß die Tochter u.U. Sozialhilfe oder Harz 4 beantragen. Hierbei ist vor dem Auszug die Genehmigung einzuholen. Einfach mal einen Antrag bei der Arge stellen. Die werden dann irgenwelche wilden Begründungen liefert, die man ggf. der Mutter an den Kopf knallen kann.
Naja...ich denke mal die Eltern Deiner Freundin haben die Wohnung/Haus gemietet oder gekauft, deswegen haben Sie Hausrecht und dürfen entscheiden wer wann in die Wohnung darf. Warum besucht Deine Freundin nicht einfach Dich zuhause?
Ja, klar kann sie das. Ich nehme an, dass es ihre Wohnung ist.
Hat allein die Mutter das Hausrecht? Was ist wenn der Vater sagt, dass ich kommen darf?