Vater will nicht den vollen Unterhalt bezahlen und droht?
Ich fasse die Situation mal so kurz wie möglich zusammen: Ich bin 15, lebe mit meiner Mutter (sie hat das alleinige Sorgerecht) räumlich von meinem Vater (beide waren nie miteinander verheiratet) getrennt und dieser bezahlt seit meiner Geburt immer nur einen Teil des Unterhalts. Jetzt will meine Mutter allerdings gerichtlich dagegen vorgehen. Als Gegenreaktion droht mein Vater nun damit, in diesem Fall einfach seine Arbeitsstunden zu reduzieren, so dass sein Einkommen (keine der beiden Parteien bezieht derzeit Sozialhilfe) unter die Mindestgrenze für Pfändungen fällt. Hat er damit eine Gesetzeslücke entdeckt oder kann meine Mutter dann trotzdem irgendwie die Zahlung des Unterhalts (im Idealfall das gesamte Volumen) erzwingen?
6 Antworten
Wie viel Unterhalt der Vater tatsächlich zahlen müsste - ob er bisher zu wenig gezahlt hat oder nicht - lässt sich nur anhand seines Einkommens feststellen.
- Zwar gibt es einen "Mindestunterhalt", aber wenn das Einkommen des Vater trotz bisherigem Vollzeitjob nicht ausreichte, um diesen Mindestunterhalt zahlen zu können, hätte er es auch nicht müssen.
- Denn ihm muss von seinem Einkommen ein "Selbstbehalt" verbleiben, von dem er seinen eigenen Lebensunterhalt bestreiten kann.
Den laut seinem Einkommen fälligen Unterhalt braucht er aber auch nur dann an die Mutter zu zahlen, wenn sie darüber einen entsprechenden Titel erstellen lassen hat.
- Wenn sie einen solchen Titel hat und der Vater weniger zahlt als darin festgelegt ist, könnte sie den Rest von ihm einklagen/ pfänden lassen.... (Rückwirkend wäre das dann aber nur noch für die letzten 12 Monate möglich.)
- Hat die Mutter bisher versäumt, den Unterhalt titulieren zu lassen, könnt ihr dem Vater daraus dann allerdings keinen Vorwurf machen.
Die Mutter könnte dann aber für die Zukunft einen Unterhaltstitel erstellen lassen.
Als Gegenreaktion droht mein Vater nun damit, in diesem Fall einfach seine Arbeitsstunden zu reduzieren,
Das dürfte der Vater dann nicht tun, denn solange du noch minderjährig bist, gilt für ihn eine "erhöhte Erwerbsobliegenheit".
Danach können von ihm Bemühungen (z.B. eine bestimmte Mindest-Wochenarbeitszeit) verlangt werden, um den Mindestunterhalt aufbringen zu können....
In 99% aller Fälle sind solche Drohungen leeres Gerede, denn: Erstens muss er trotzdem den Mindestunterhalt zahlen; Zweitens kann man bei ihm vielleicht auch Vermögen pfänden, z.B. sein Auto Drittens: falls es bei ihm nicht zu holen gibt, muss er einen "Offenbarungseid" leisten. Dann wird im Schuldnerverzeichnis veröffentlicht, dass er nicht zahlen kann. Er bekommt dann keinen Kredit mehr, keine Kreditkarte, möglicherweise wird sein Überziehungsrahmen auf dem Konto gesperrt, er bekommt keine neue Mietwohnung usw. Viertens kann man ihn bei der Polizei wegen Entziehung der Unterhaltsplicht anzeigen. Das sollte Deine Mutter ihm einfach mal unter die Nase reiben.
Soweit ich weiß ist er seit fast 7 Jahren privatinsolvent. Aber viel zu pfänden gibt es bei ihm eh nicht, er hätte kaum etwas zu befürchten wenn er die Drohung wahrmacht.
Deine Ma sollte dringend einen Anwalt aufsuchen und eine Unterhaltsklage anstreben. Dein Erzeuger muss dann seinen Lohnsteuerbescheid einreichen. Danach wird der Unterhalt berechnet und ihm bleibt ein Selbstbehalt. Wie hoch der ist, hängt vom Einkommen ab, was in der Düsseldorfer Tabelle nachzulesen ist. Sollte er sich aus der Verantwortung ziehen wollen, indem er weniger Arbeitsstunden ableistet, kann vom Gericht auch ein geminderter Selbstbehalt angesetzt werden. LG
Damit kommt er nicht durch! Wenn er plötzlich seine Arbeitszeit reduziert, wird er so gestellt, als würde er voll arbeiten. Es nützt ihm also überhaupt nichts. Auf diese Idee wären sonst schon viele gekommen.
Die Ansprüche auf Unterhalt bleiben bestehen
Ja!
Auch dann, wenn er unter die Pfändungsgrenze fällt?