Kindes-Unterhalt - Deutschland -> Spanien
Ich versuche, mich kurz und präzise zu halten, auch wenn es ein Buch füllen könnte:
4-jährige Tochter, geboren und wohnhaft in Deutschland, hat ihren Vater nur die ersten 2 Monate erlebt, bis die Beziehung von Mutter und Vater in die Brüche ging.
Der Vater, geboren in Deutschland, wohnhaft in Spanien, hat sich seitdem weder persönlich noch finanziell um seine Tochter gekümmert. Vaterschaftsanerkennung liegt vor.
Die Mutter, geboren in Deutschland, wohnhaft in Deutschland, hat mehrere Male versucht, den Kontakt zu dem Vater herzustellen, doch der blockt komplett und will nichts mehr wissen von seiner Tochter. Alleiniges Sorgerecht der Mutter liegt vor.
Für das Kind erhält die Mutter Unterhaltsvorschuss (Minimum-Satz abzgl. Kindergeld)
Jugendamt bekommt dem Vater keine Post in Spanien zugestellt, weil dort "untergetaucht" und nirgendwo sein Name an Tür/Briefkasten genannt ist.
In der Zwischenzeit weiss die Mutter der Tochter, wo der Vater ihrer Tochter in Spanien genau wohnt, arbeitet und wie sich sein Umfeld gestaltet. Postalische Zustellung jedoch weiterhin schwierig, weil er seine Freundin als "Handlanger" "vorschiebt", z.B. Bankkonto, Autoanmeldung, Wohnung etc.
Welche Schritte hätte die Mutter für ihre Tochter in Deutschland und Spanien in die Wege zu leiten, damit der Vater ihrer Tochter finanziell zur Verantwortung gezogen werden kann?
4 Antworten
Spanien, das wird schwierig!
Ich hab von ein paar Fällen gelesen. Es ist wohl fast unmöglich Unterhaltsansprüche in Spanien durchzusetzten. Die haben halt ein anderes Familienrecht.
anwalt...
wird aber teuer und wird kaum was bringen
Kurze Antwort: Unterhaltsansprüche über den europäischen Titel in Spanien zu vollstrecken ist nahezu unmöglich. Die spanische Regierung hält das deutsche Familienrecht für menschenrechtswidrig und unterstützt die deutschen Behörden kaum bis widerwillig. Ausserdem müsste ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden, der seine "Gebühren" VORHER bekommt. Bei erfolgloser Pfändung bleiben sie auf den Kosten sitzen. Was bleibt, ist ein Strafverfahren gegen den KV einzuleiten. Und zwar wegen Unterhaltsverweigerung. Mit etwas Glück steht dann die Guardia Civil bei ihm vor der Türe und macht Dampf. Aber nur, wenn der Staatsanwalt mitspielt.
Hy , man hört desöfteren dass es in manchen Gegenden Spaniens Probleme gibt. Das ist wohl eine Reaktion gegen großmäulige Touristen und ausländische Einkäufer.
Trotzdem gilt auch dort spanisches + europäisches Recht. Danach sind Unterhaltsurteile auis D in Spanien vollstreckbar.
Dazu ist es amBesten wenn Du einen im internationalen Recht erfahrenen RA damit beauftragst.
Mfg "der Wolf" (www.isuv.de)