Kindes-Unterhalt - Deutschland -> Spanien

4 Antworten

Spanien, das wird schwierig!

Ich hab von ein paar Fällen gelesen. Es ist wohl fast unmöglich Unterhaltsansprüche in Spanien durchzusetzten. Die haben halt ein anderes Familienrecht.

anwalt...

wird aber teuer und wird kaum was bringen

Kurze Antwort: Unterhaltsansprüche über den europäischen Titel in Spanien zu vollstrecken ist nahezu unmöglich. Die spanische Regierung hält das deutsche Familienrecht für menschenrechtswidrig und unterstützt die deutschen Behörden kaum bis widerwillig. Ausserdem müsste ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden, der seine "Gebühren" VORHER bekommt. Bei erfolgloser Pfändung bleiben sie auf den Kosten sitzen. Was bleibt, ist ein Strafverfahren gegen den KV einzuleiten. Und zwar wegen Unterhaltsverweigerung. Mit etwas Glück steht dann die Guardia Civil bei ihm vor der Türe und macht Dampf. Aber nur, wenn der Staatsanwalt mitspielt.

Hy , man hört desöfteren dass es in manchen Gegenden Spaniens Probleme gibt. Das ist wohl eine Reaktion gegen großmäulige Touristen und ausländische Einkäufer.

Trotzdem gilt auch dort spanisches + europäisches Recht. Danach sind Unterhaltsurteile auis D in Spanien vollstreckbar.

Dazu ist es amBesten wenn Du einen im internationalen Recht erfahrenen RA damit beauftragst.

Mfg "der Wolf" (www.isuv.de)