Kind bei Oma übernachten lassen
Hallo, meine Freundin hat Geburtstag und ich möchte hin,ich möchte meine Tochter ohne den Vater zu fragen bei meine Mutter über Nacht lassen, darf ich das machen oder der Vater (mit Sorgerecht) muss auch Informiert werden und muss entscheiden? Ich möchte den nicht anrufen da ich streit mit dem habe und lasse das Kind nie bei seine Mutter..
lg
6 Antworten
Meiner Meinung nach musst Du den Vater nur bei bestimmten Entscheidungen mit einbeziehen, wenn Ihr das gemeinsame Sorgerecht habt. Nämliich bei Operationen, Schulanmeldungen...usw. Ich bin ziemlich sicher, dass eine Entscheidung wie: Darf das Kind bei der Oma übernachten? in Deinen Entscheidungsbereich fällt....
So meinte ich es :-)
Nein, Du kannst frei entscheiden.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1687 Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben
(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich. Der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens. Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Solange sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteil aufhält, hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung. § 1629 Abs. 1 Satz 4 und § 1684 Abs. 2 Satz 1 gelten entsprechend.
(2) Das Familiengericht kann die Befugnisse nach Absatz 1 Satz 2 und 4 einschränken oder ausschließen, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist.
Wenn du das Sorge- und Aufenthaltbestimmungsrecht für das Kind hast, kannst du jederzeit entscheiden, wo dein Kind schlafen darf und wo nicht.
Wenn der Vater auch das Sorge- und Aufenthaltsgestimmungsrecht hat, darf er auch entscheiden, wo das Kind schlafen darf und wo nicht. Aber ihr braucht euch nicht gegenseitig informieren. Wenn das Kind bei dir wohnt, kannst du in diesem Augenblick entscheiden, dass das Kind bei der Oma schlafen darf. Der Vater des Kindes darf das dann aber auch, das kannst du nicht verbieten, nur wenn er das Sorgerecht nicht hat.
falsch. das abr hat nix damit zu tun, genauso wenig das sorgerecht. sie bestimmt in ihrer umgangszeit aufgrund der alleinigen alltagssorge. in seiner umgangszeit, bestimmt der vater macht seiner alleinigen alltagssorge.
was du in deiner zeit des umgangs machst, geht den vater garnix an. wenn du das kind tgl. bei oma schlafen lassen würdest, ging ihn das noch immer nix an. dass sind sachen deiner alleinigen alltagssorge und die entscheidest du allein. wenn er das kind in seiner umgangszeit bei seiner mutter schlafen ließe, müsste er dich auch nicht informieren, es ginge dich dann nix an.
Ich gehe mal davon aus, dass Deine Tochter die Oma kennt und auch liebt oder ist sie noch ein Baby? Ich denke, das darfst Du für einen Ausnahmefall schon machen. Hast ja eine gute Begründung. Der Kindesvater muss das ja nicht unbedingt erfahren. Hol das Kind unbedingt am anderen Morgen wieder ab.
Wenn sie oder er dir nicht antwortet , übernehme ich das für sie. Das Kind ist laut früheren Fragen 2 Jahre alt.
diese entscheidung kann der elternteil treffen bei dem das kind gerade ist. auch der vater kann das kind bei seiner mutter übernachten lassen ohne der mutter das zu sagen