Darf ein Kind ein Elternteil verklagen, wenn dieses Post des Kindes zurückhält?
Ich schau gerade Anwälte im Einsatz auf Sat 1 und da war eine Mutter im Knast und der Vater hat die Briefe der Mutter aus dem Knast versteckt.
Jetzt frag ich mich, ob das Kind seinen Vater dafür anzeigen könnte ?
5 Antworten
Das unbefugte Öffnen von Schriftstücken kann eine Straftat nach § 202 StGB darstellen.
Selbst wenn der Vater die Briefe an sein Kind unbefugt öffnet (woran ich bei einer einsitzenden Mutter Zweifel hätte), müsste für einen Strafantrag jemand den Strafantrag stellen. Der Vater darf es nicht. (§ 77 Abs. 2 S. 3 StGB). Von daher müsste also zuerst das Vormundschaftgericht einen Pfleger bestimmen, der das Antragsrecht ausüben darf (§ 1909 BGB). Alles in allem recht kompliziert, so dass selbst bei vermeintlich unbefugtem Öffnen letztlich nichts passieren wird.
Das Jugendamt wäre für solche Fälle zunächst der richtige Ansprechpartner.
Auf jeden Fall, der Vater hat zwar das Sorgerecht, aber trotzdem gilt das Briefgeheimnis, es entfällt erst wenn eine Bedrohung für das Kind dasteht, und diese muss rechtlich eingeklagt werden. Was auch geht das sie beide es gemeinsam öffnen.
Zitat "
Wenn allerdings die Personensorgeberechtigten, die Pflegeeltern oder der Vormund hinreichende Anhaltspunkte für eine Fehlentwicklung oder gar eine Gefährdung des Kindeswohls sehen, sind sie sowohl berechtigt als auch verpflichtet zu korrigierenden Interventionen. Unter dieser Voraussetzung ist eine Verletzung des Briefgeheimnisses nicht rechtswidrig. Dabei ist die Entscheidung darüber eine Entscheidung im Rahmen der Alltagssorge nach § 1688 BGB, die den Pflegeeltern obliegt.
Das Briefgeheimnis gilt dem Grundsatz nach auch für minderjährige Kinder und Jugendliche. Eltern, Pflegeeltern oder der Vormund sind in ihrer Wahrnehmung der elterlichen Sorge jedoch selbstverständlich berechtigt und verpflichtet, das anvertraute Kind vor Fehlentwicklungen und Gefahren für sein Wohl zu schützen. Wenn ausreichende Gründe dafür vorliegen, dass Briefe an ein Kind dieses in seinem Wohl nachhaltig beeinträchtigen und die Vermittlung der Inhalte (gemeinsames Lesen) durch erwachsene Bezugspersonen hilfreich ist, ist die Verletzung des Briefgeheimnisses nicht rechtswidrig.
"
(gefunden auf: http://www.die-rechtsanwaelte.com/spezialisierungen/pflegekinderrecht/briefgeheimnis.php)
Sofern also ein guter Grund vorliegt (ob das hier gegeben ist, sei mal dahingestellt), ist das Öffnen und vermutlich demnach auch das Vorenthalten der Briefe als logische Konsequent erlaubt. Wenn nicht, kann vermutlich sogar mit einer Freiheitsstrafe gerechnet werden. Wahrscheinlich wird das Verfahren jedoch eingestellt. Siehe krimineller Elternteil schlecht für die Entwicklung eines Kindes.
Da der Vater, der Erziehungsberechtigte seines Kindes ist, darf er auch mögliche Post an das Kind einbehalten, wenn er dies für richtig hält.
Wenn die Mutter im Gefängnis ist, kann sie ihren Erziehungsauftrag in dieser Zeit nicht ausüben. Daher übernimmt in dieser Zeit der Vater, das alleinige Sorgerecht.
Mein Rat an dem Kind wäre es einfach mit seinem Vater zu reden, warum er die Briefe zurückgehalten hat. Vielleicht geschah dies ja auch zum Schutz des Kindes.
warum denn gleich so schwere Geschütze, die nur dem Anwalt eine Menge Kies (r)einschwemmen? Frag den Anwalt, was die Klage kostet! Vielleicht will der Vater sein Kind schonen? Der Knackpunkt ist (der), wie der oder dein Vater " gestrickt" ist??
Aber es ist ja Post von der Mutter und die Mutter ist ja auch erziehungberechtigt.
Kann das Kind denn zumindest eine Anzeige machen, auch wenn es später nicht gewinnt