Vater als 2. Mieter im Vertrag - Probleme bei Anmeldung?
Hallo Leute,
mich plagt eine Frage ... Erstmal paar Infos: Ich bin nach Berlin gezogen und muss nun die Wohnung anmelden. Ich stehe mit meinem Vater als Hauptmieter im Mietvertrag, da ich noch Studentin bin und über kein geregeltes Einkommen verfüge. Nun will mein Vater, der 600 km weit weg wohnt, natürlich nicht mit in die Wohnung ziehen. In der Wohngeberbescheinigung ist er mit aufgelistet. Muss er sich nun auch in Berlin anmelden? Das wäre ja ziemlicher Quatsch ...
Seit November 2015 ist es ja Pflicht besagte Bescheinigung beim Amt vorzulegen. Meine Befürchtung ist nun, dass mein Vater sich auch anmelden muss, obwohl er gar nicht in der Wohnung, geschweige denn in der selben Stadt, wohnt. Kann mir einer helfen?
Vielen Dank!
Emilie
4 Antworten
Leider ist das von Vermieterseite aus nicht möglich - die wollen keine Bürgen, weil das nicht mehr rechtens sei, meinten die ... Deswegen steht mein Vater mit im Vertrag :/
Nein, das stimmt nicht, die erzählen Mist.
Sie haben halt mehr Sicherheit, wenn zwei Personen im Mietvertrag stehen.
Falls Du mal umziehen willst, kannst Du nicht alleine kündigen, Dein Vater muss auch unterschreiben.
Muss er sich nun auch in Berlin anmelden?
Nein.
MfG
Danke für deine Antwort.
Ich hatte mich schon gefragt, ob das wirklich stimmt ... Bei mind. 4 von 10 Besichtigungen wurde uns gesagt, dass Bürgen nicht mehr akzeptiert werden und von den anderen 6 hätte man vermutlich ne Absage bekommen. Eine Freundin bekam von einer Maklerin zu hören, sie solle sich gar nicht erst mit nem Bürgen bewerben - sofortige Absage :/
Nun ja, so ist das nun mal. Mein Vater wird sicherlich nichts gegen eine Kündigung haben, wenn ich ausziehen möchte :)
Um dem Problem ganz aus dem Weg zu gehen, würde ich mit dem Vermieter sprechen und einen neuen Vertrag aufsetzen.
Dein Vater kann "nur" als Bürge eingetragen werden und damit die finanziellen Pflichen/ Absicherung usw. übernehmen. So müsste er sich nirgends an- oder abmelden!
Das mit den Bürgen ist schon noch rechtens, allerdings begrenzt auf maximal 3 Monatsmieten anstelle einer Kaution. Zahlt man Kaution, ist ein Bürge also nichts wert als Sicherheit.
Wobei hier eine freiwillige Bürgschaftserklärung des Vater auch gereicht hätte. Diese ist nämlich in der Höhe nicht auf 3 Monatsmieten begrenzt.
Wie gesagt, das wollte der Vermieter nicht ...
Was ich auch gut verstehen kann. Wer kann schon immer so genau wissen, was in einer Bürgschaftserklärung stehen muss, damit diese auch genau den Zweck erfüllt, den sie erfüllen soll.
@ChristianLE: Eine freiwillige Bürgschaftserklärung? Vater eines jungen Mietinteressenten gibt so eine Erklärung natürlich freiwillig ab, wenn der Vermieter der Wohnung, die der Sohn unbedingt braucht, das verlangt. Wenn es dann so weit ist, dass die Bürgschaft in größerem Umfang in Anspruch genommen werden muss, geht der Vater zum Rechtsanwalt und dieser erfindet dann, dass er vom Vermieter dazu genötigt wurde. Und dann kommt es wieder auf den Richter an, wie der entscheidet.
Demgegenüber ist der Eintrag des Namens als Hauptmieter und die Unterschrift des Vaters unter den Mietvertrag eine super einfache Sache.
Diese Vorgehensweise hat im Übrigen noch einen weiteren Vorteil: Während der Bürgschaftsgeber so lange in der Verpflichtung ist, wie der Mietvertrag läuft, hat man als Hauptmieter die Möglichkeit, effektiv einzugreifen, was die Dauer des Mietverhältnisses anbelangt. Wenn sich die beiden Mieter gegenseitig bevollmächtigen, den Mietvertrag zu kündigen, hat der Vater (oder Mutter) die Möglichkeit, den Mietvertrag von sich aus jederzeit zu kündigen, wenn sich z. B. das Früchtchen aus dem Staub macht und sich um die Wohnung nicht mehr kümmert.
Dein Vater müsste sich entscheiden, welche der beiden Wohnungen er als Haupt- bzw. Nebenwohnung an- bzw. ummeldet. Dabei sollte er diese als Zweit- bzw. Nebenwohnung wählen wo die Kommune keine Zweiwohnungssteuer erhebt. Diese beträgt nämlich etwa 8% der Jahresnettomiete auf's Jahr gerechnet. Für jede Wohnung muss er sich aber unbedingt anmelden. Ansonsten verstößt er gegen das Meldegesetz und kann mit einem Ordnungsgeld belegt werden.
In Deutschland gibt es 16 Bundesländer. Theoretisch hat jedes sein eigenes Meldegesetz, jedoch sollten die zwischenzeitlich vereinheitlicht sein. Für meinen Fall habe ich das Meldegesetz von NRW gecheckt und die Satzung der Stadt, die mich betrifft.
Wenn man Satzung und Meldegesetz genau liest, geht es bei Nebenwohnungen immer nur um den Fall, dass jemand eine weitere Wohnung wenigstens teilweise zu Wohnzwecken nutzt.
In meinem Fall und im Fall der Fragestellerin geht es jedoch darum, dass jeweils einer der beiden Hauptmieter die Wohnung als Haupt- oder Nebenwohnung nutzt und dementsprechend Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Stadt anmeldet und der andere, der die Wohnung nicht nutzt, sich deswegen auch nicht anmelden muss. Diese Anmeldung wäre schlicht falsch. Sie entspräche nicht den Tatsachen.
Aus dem Meldegetz NRW:
Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird."benutzt wird" drückt dabei aus, dass sie von dem, für den das Meldegesetz gelten soll, auch zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird und wird sie das nicht, ist es nicht "seine" Wohnung.
Auch aus dem Abschnitt "Meldepflichten" geht eindeutig nicht hervor, dass sich jemand melden muss, der eine Wohnung zwar gemietet hat, aber diese nicht bezieht.
Schließlich gibt die Satzung der betreffenden Stadt zur Zweitwohnungssteuer eindeutig Auskunft, dass eine Nebenwohnung nur dann als solche gilt, wenn sie von dem Inhaber der Wohnung auch gem. Meldegesetz NRW genutzt wird.
Auch aus dem Sinn einer Zweitwohnungssteuer ergibt sich eindeutig, dass weder die Eltern der Fragestellerin noch ich steuerpflichtig sind. Dabei geht es im Ursprung darum, dass jemand, der eine Wohnung hat (Eigentum oder gemietet) in der Regel auch die Infrastruktur der Stadt oder Gemeinde nutzt, was besonders in touristischen Gebieten zum Problem werden kann, wenn ganze Siedlungen nur als Zweitwohnsitze genutzt werden und die Wohnungsinhaber zwar die Infrastruktur für kurze Zeit im Jahr nutzen, aber weil sie nicht gemeldet sind, keinen Cent zur Erhaltung der Infrastruktur beitragen. Sobald aber jemand eine solche Wohnung als Hauptwohnsitz benutzt und sich entsprechend anmeldet, werden auch Steuern und die üblichen Gebühren und Abgaben fällig. (Umsatzsteuer, wenn in der Stadt eingekauft wird, Einkommensteuer, wenn der Bewohner steuerpflichtiges Einkommen hat, Müll-, Wasser-, Abwassergrundgebühren u. a.)
@emilieee: Hier irrt also der albatros, aber er hat es gut gemeint und vielleicht schadet es auch nicht, einen Blick in das Berliner Meldegesetz und in die dortige Satzung für Zweitwohnsitzsteuer (sofern vorhanden) zu werfen.
Du solltest eigentlich wissen, dass seit 1.11.15 es nur noch ein bundesweit einheitliches Meldegesetz gibt und nicht mehr getrennte für jedes Bundesland. Näheres dazu und weitere Details in folgendem Link zu erfahren: http://news.immowelt.de/tipps-fuer-mieter/artikel/3149-neues-meldegesetz-ab-november-das-muessen-mieter-jetzt-wissen.html
Grundsätzlich sind sowohl Haupt- als auch Nebenwohnung beim EMA anzumelden und das mit jeweiliger Wohnungsgeberbescheinigung. Das gilt auch wenn der Mieter natürlicherweise nicht zur gleichen Zeit in beiden Wohnungen wohnt.
Die Zweitwohnungssteuer ist eine ganz andere Sache. Diese wird in den Kommunen geregelt bzw. beschlossen. Gibt es eine Zweitwohnungssteuersatzung, muss diese bezahlt werden, auch wenn ich nicht ständig dort wohne sondern nur wegen Arbeit etc. mich dort aufhalte aber ansonsten meinen Hauptwohnsitz in einer anderen Stadt habe. Das Bundesverfassungsgericht hat da aber Ausnahmen geregelt.
Im Übrigen zählt hier nicht, ob ich "es gut gemeint habe", sondern was das geltende Recht besagt.
Da kann ich Dich beruhigen. Immer noch ist es in Deutschland möglich und erlaubt, Wohnungen zu mieten, ohne dass man selbst einzieht.
Bin in einem ähnlichen Mietverhältnis, obwohl ich nicht in der Wohnung wohne und musste mich daher auch nicht bei der Stadt anmelden. Wäre ja auch falsch, denn ich habe meinen Wohnsitz nicht verändert.
Also reicht es, wenn ich dem Amt erkläre, dass der andere Hauptmieter, in diesem Fall mein Vater, nicht in der Wohnung lebt? Er steht halt (leider) als zweite Person in dieser Bescheinigung, die ich dem Amt vorlegen muss.
Richtig. Erkläre das so, wie es ist.
Und auf der anderen Seite: Selbst wenn Dein Vater mit einziehen würde. Die Anmeldung beim Wohnungsamt würde auch nicht erfordern, dass ihr gemeinsam hin geht. Du hast heute Zeit und Dein Vater vielleicht erst nächste Woche. Das muss schließlich auch möglich sein.
Vielen Dank, bwhoch2!
Es wäre seine Zweitwohnung und diese ist meldepflichtig. Siehe auch meine Antwort.
@albatros: Das ist schlicht falsch! (s. mein Kommentar zu Deiner Antwort)
Leider ist das von Vermieterseite aus nicht möglich - die wollen keine Bürgen, weil das nicht mehr rechtens sei, meinten die ... Deswegen steht mein Vater mit im Vertrag :/