UVV ----- Ohrschmuck als Elektriker (bzw. Handwerk allgemein)
Hallo zusammen !
Wie die Überschrift schon sagt ... Ich bin Elektriker und habe mir vor kurzem ein Ohrloch stechen lassen. Nun kam im Betrieb ein Gespräch zwischen dem Meister und mir auf . Er sagte , dass in der UVV stünde , man dürfe keinen Leitenden Schmuck tragen.
(ich gebe zu , es macht Sinn) .. aber ist es wirklich so , dass ich nichteinmal einen Ohrstecker tragen darf ?
4 Antworten
Das neue Konzept der BGV A 1 kommt ohne Detailvorschriften (z.B. ohne den alten § 35, der das Mitführen von Werkzeugen und Gegenständen sowie das Tragen von Schmuckstücken zum Inhalt hatte) aus und stärkt damit die höhere Eigenverantwortung des Unternehmers für den betrieblichen Arbeitsschutz. Auch die Versicherten werden unmittelbar in die Pflicht genommen, den Unternehmer bei seinen Vorkehrungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu unterstützen.
Konkret bedeutet dies, dass das Tragen von Schmuckstücken am Arbeitsplatz nicht mehr ausdrücklich in einer berufsgenossenschaftlichen Vorschrift geregelt wird. Es gilt vielmehr der Grundsatz des § 15 BGV A1, der mit § 15 Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz korrespondiert. Danach sind die Versicherten, d. h. die Beschäftigten in einem Unternehmen, verpflichtet nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Unternehmers für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie für Sicherheit und Gesundheitsschutz derjenigen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen betroffen sind. Diese Regelung angewendet bedeutet für die betriebliche Praxis, dass der Verantwortliche im Unternehmen Weisungen bezüglich des Tragens von Schmuck etc. treffen kann soweit dies Belange der Sicherheit und/oder des Gesundheitsschutzes betrifft. Aus dem WWW.
Habe ich auch gerade gelesen :) na gut , ich bedanke mich für die schnellen Antworten !!!
Schau halt in die UVV rein.
Spratzeln kann jeder Schmuck. Und im Falle eines Falles wird die BG Wege finden, daß es am Ohrschmuck lag ;)
ok ... aber ich gehe davon aus, das es sich hier um LEITENDEN Schmuck handelt. Deswegen werde ich einfach Kunststoff verwenden. Aber es interessierte mich lediglich. ;)
Nein das ist nicht richtig.
In der UVV steht wohl, das man keinen leitenden Schmuck tragen darf, das bezieht sich aber auf zb. Ringe und überlange Ketten.
Oder hörst du an den Leitungen ob da Strom drauf ist ?
Weitergehend trägst Du auf der Arbeit ja auch endsprechende Arbeitskleidung.
Das ist auch nicht ganz richtig.
Wir hatten in der Chemie einen Hochspannungtechniker, der hat mit einer schlecht Isolierten Zange an 380 V gearbeitet.
Was dabei raus kam, er hat von Kopf bis Fuß gequalmt. ( hat aber Überlebt ) Der trug auch zb. Creolen ( Ohrringe ) Die Versicherung hat alles gezahlt und von der BG kamen keine einwände.
Klar wenn du mit dem Kopf durch die Leitungen krabbelst, das dann was Passieren kann.
Aber Arbeitsunfälle werden grundsätzlich überprüft. Jeden falls die Schwereren.
wenn es so gestetz ist...jaaa=)
es macht ja auch sinn...sagtst du ja selber=)
Ja... das dachte ich mir im ersten Moment auch... aber wie MichaelJay schon sagt , die nehmen es wahrscheinlich einfach als den Grund des "Unfalls"