Darf mein Chef sich weigern mir neue schuhe zu zahlen? (elektriker azubi) muss ich selbst zahlen?
meine schuhe sind abgelatscht und im handwerk ist es ja pflicht arbeits schutz schuhe zu tragen... muss mein Chef mir die nun kaufen oder muss ich die selbst zahlen? als ich ihn darauf angesprochen habe meinte er "dafür ist das azubi gehalt da" stimmt das nun oder kann ich ihn sagen das er sie zu bezahlen hat? den grade als Elektriker azubi ist jeder euro den ich sparen kann gold wert..... vielen damk im vorraus für die antwort ;)
9 Antworten
Auf Baustelen sind Arbeitsschuhe vorgeschrieben. Wer diese (und wie oft) bei Azubis zu zahlen hat, geht aus deinem Lehrvertrag hervor. Neutrale Auskunft kannst du bei der Handwerkskammer erhalten.
Arbeitskleidung braucht der AG dem Auszubildenden i.d.R. nicht zu bezahlen, es sei denn, es ist arbeitsvertraglich oder in einem anwendbaren Tarifvertrag anders geregelt.
Etwas anderes ist es bei der Schutzkleidung Eine Pflicht des Ausbildenden, Schutzausrüstung und Sicherheitsmittel zur Verfügung zu stellen, kann sich aus § 618 BGB und aus Unfallverhütungsvorschriften ergeben, bei Minderjährigen auch aus Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetz.
Da Sicherheitsschuhe zur PSA (Persönliche Schutzausrüstung) gehören, halte ich die Aussage Deines Ausbilders für falsch.
Er muss dir wohl die Kleidung zahlen, aber solange sie noch ihre Schutzwirkung hat, braucht er auch keine neue zu kaufen.
Für Komfort muss man leider selber sorgen, so blöd es ist...
Nein, ich nehme das nicht auf die leichte Schulter... ich weiß selber wie weh die Füße, in Sicherheitsschuhen, tuen können!
Da gibt es überhaupt keine Diskussion. Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, dir die persönliche Schutzausrüstung für deine Arbeit zur Verfügug zu stellen und zwar kostenlos. Das schreibt schon die Berufsgenossenschaft vor, das die PSA angewandt wird.
Schutzkleidung
ist Kleidung, deren Tragen arbeitsschutz- oder hygienerechtlich zwingend vorgeschrieben ist (Schutzhelm, Sicherheitsschuhe usw.).
Der Betrieb muss hier aufgrund der arbeitsvertraglichen Fürsorgepflicht (§ 618 Abs. 1 BGB) Schutzkleidung zur Verfügung stellen oder die Kosten tragen. Diese Pflicht kann nicht vertraglich aufgehoben werden.