Urlaubsvertretung beim Minijob

4 Antworten

Wer ist Arbeitgeber? Der Kindergarten? Oder eine Gebäudereinigung?

Beziehen sich die 1,67 Stunden auf die Arbeitszeit pro Tag? Wie hoch ist dein Lohn?

Ist dieses von dir geschilderte Procedere vertraglich vereinbart? Wenn du einen Monat extra bezahlt bekommst, entspricht das ja rein rechnerisch annähernd den Urlaubstagen, die deiner Kollegin zustehen.

Das alles ist also aus mehreren Betrachtungswinkeln zu beurteilen und nicht pauschal mit zulässig, oder unzulässig abzuhaken.

Erdbeerwurmlein 
Beitragsersteller
 02.04.2015, 00:22

Arbeitgeber ist der Kindergarten. Ich bekomme seit Januar den Mindestlohn von 8,50 Euro und muss die geleistete Arbeitszeit auch dokumentieren.Die 1,67 Stunden beziehen sich pro Tag.

michi57319  02.04.2015, 12:07
@Erdbeerwurmlein

O.K. Wenn jetzt noch im Arbeitsvertrag drinsteht, daß dein 13. "Gehalt" dazu dient, die Urlaubsvertretung zu machen, wäre es zumindest erklärlich.

Rechtlich sauber ist es aber durch das Mindestlohngesetz nicht mehr. Bezahlt werden muß, was an Stunden geleistet wurde. Üblicherweise innerhalb einer Abrechnungsperiode und nicht verteilt über ein Jahr.

Erdbeerwurmlein 
Beitragsersteller
 02.04.2015, 16:46
@michi57319

Mal sehen, wir bekommen noch einen neuen Arbeitsvertrag. Den werde ich mir ganz genau ansehen! Vielen lieben Dank !!!!

Du musst das natürlich bezahlt bekommen, sonst arbeitest Du einfach genau die zeit, die Dir bezahlt wird.

Du hast ja auch mal Urlaub und dann muss wahrscheinlich Deine Kollegin Vertretung machen und auch sie muss dafür bezahlt werden.

Mit einem 13. Gehalt hat das nichts zu tun.

Zusätzliche Arbeitsleistung müssen grundsätzlich bezahlt werden, es sei denn im Arbeitsvertrag sind hinreichend konkret und transparent unbezahlte Überstunden vereinbart (bei einem Minijob wäre eine solche Regelung allerdings unwirksam, weil dies die gesetzlichen Regeln zum Mindestlohn unterlaufen würde).

Du solltest den Lohn schriftlich mit Terminsetzung einfordern und bei Nichtzahlung einklagen.

michi57319  01.04.2015, 23:23

Nicht zwangsläufig. Wenn das 13. "Gehalt" dazu ersonnen wurde, die Urlaubstage der zweiten Kraft abzudecken, ginge es in Ordnung. Annähernd zumindest. Dann wäre jedoch das nächste Thema, wie es sich mit Vertretung im Krankheitsfall verhält und ob die geleisteten Stunden seit Januar dokumentiert werden.

Man muß da schon noch unterscheiden zwischen Mindestlohn gesetzlich und Mindestlohn gem. ArbEntsG.

Erdbeerwurmlein 
Beitragsersteller
 02.04.2015, 00:19
@michi57319

Wenn die Kollegin krank ist, bekomme ich die Zeit bezahlt. Die Zeiten werden seit Januar dokumentiert. Bekomme seit Januar den Mindestlohn von 8,50 Euro.

wenn dich einer anweisen / zwingen würde an den Tagen länger als 100 Minuten zu arbeiten müsstest du das bezahlt oder Freizeitausgleich bekommen- wenn du "freiwillig" länger arbeitest aber nicht