Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel zur Monatsmitte?
Wie verhalt sich das beim Arbeitgeberwechsel zum 15/16ten (Monatsmitte) eines Monats mit dem Urlaubsanspruch? Hab diesen Monat gewechselt. Neuer wie alter Arbeitgeber gewähren im Jahr 24 Tage, also 2 pro Monat. Nun hat mir der alte Arbeitgeber für den halben Monat 1 Tag gewährt und der neue für den restlichen Monat 0. Käme ich aufs Jahr gerechnet nur auf 23 Tage :(
Eine zweite Frage gleich hinter her, mein neuer Arbeitgeber ist mir nicht neu, hab nur das letzte Jahr bei einem anderen Arbeitgeber mal gearbeitet. Habe daher diesmal beim "neuen" auch keine Befristung oder Probezeit bekommen. Wie ist da mein Urlaubsanspruch von Anfang an, könnte ich nächsten Monat (fiktiv) gleich die 18 Tage nehmen?
1 Antwort
Weder beim alten noch beim neuen AG besteht für den Wechselmonat Anspruch.
Urlaub geht ja nur wenn der AG das auch mit genehmigt. Wird er nicht. Das hat mit der Probezeit nix zu tun. Aber erst wenn Du einen ganzen Monat dort gearbeitet hast besteht Anspruch auf Teilurlaub, auf 1/12 des Jahresurlaubes.
Wenn er kulant ist und auch genehmigt dann wird es gehen. Wär ich AG würde ich es nicht machen.