vorlage der alten steuerbescheinigung von neuem arbeitgeber verlangt
mein künftiger arbeitgeber verlangt von mir die steuerbescheinigung meines vorherigen arbeitgebers. damit habe ich totale bauchschmerzen. weiß jemand, ob das gesetzlich überhaupt zulässig ist?
ich habe vor die vorlage meiner alten steuerbescheinigung auszusitzen und nur im notfall lipp und klar zu sagen, dass steuerbescheinigungich diese bescheinigung nicht einreichen möchte.
was meint ihr? hat einer schon mal so eine erfahrung gemacht?
viele grüße
Sandra
10 Antworten
Hallo Sandra,
erkundige dich bei deinem zukünftigen Arbeitgeber, was er mit einer "Steuerbescheinigung" meint. Denn eine Steuerbescheinigung des vorherigen Arbeitgebers existiert nicht. Damit verhält es sich so, wie unterhalb schon ViciousDaughter geschrieben hat. Vielleicht handelt es sich hierbei also nur um ein Mißverständnis und dein zukünftiger Arbeitgeber möchte lediglich die Lohnsteuerkarte oder einen passenden Ersatz. Deine Steuerbescheinigung, die du erhältst, wenn du eine Einkommenssteuererklärung machst, ist deine Privatsache und hat den zukünftigen Arbeitgeber natürlich nicht zu interessieren. Sollte es sich hierbei tatsächlich um diese Steuerbescheinigung handeln, die er sehen möchte (wovon ich nicht ausgehe), dann musst du sie ihm auch nicht zeigen. Auf einem anderen Blatt steht wiederum, ob dich der zukünftige Arbeitgeber dann noch einstellt, wenn du nicht "springst". Irgendwann wird auch dieser Arbeitgeber auf jemanden treffen, der ihm diesen Wisch aushändigt - wenn du verstehst, was ich meine. Das wäre dann so eine art "freiwilliger Zwang" - man muss gesetzlich nicht, hat aber schlechte Karten, wenn man es nicht macht.
MfG
Martinek
Vielen Dank Herr Kleinsorge!
Hallo zusammen,
falls jemand von euch irgendwo sachkundigen Rat einholen kann, wäre ich demjenigen sehr verbunden. Ich habe zwar sämtliche Juristen aus meinem Umfeld konatktet. Aber viele sind zzt. im Urlaub und schlecht zu erreichen...Ich werde wohl auch ndie ÖRA noch anpeilen. Aber mehrere Menigungen können nicht schaden...
Grüße, Sandra
Hallo zusammen,
falls jemand von euch irgendwo sachkundigen Rat einholen kann, wäre ich demjenigen sehr verbunden. Ich habe zwar sämtliche Juristen aus meinem Umfeld konatktet. Aber viele sind zzt. im Urlaub und schlecht zu erreichen...Ich werde wohl auch ndie ÖRA noch anpeilen. Aber mehrere Menigungen können nicht schaden...
Grüße, Sandra
Liebe Leute, besten Dank für eure Anteilnahme. Mein künftiger Arbeitgeber möchte wirklich die Lohnsteuerbescheinigung meines vorherigen Arbeitgebers sehen ZUSÄTZLICH zur Lohnsteuerkarte! Ich habe erstmal nicht aufgemuckt und die Frage nachdem warum unterlassen, ich werde versuchen diese Sache auszusitzen und in letzter Konsequenz die Vorlage verweigern. Ich brauche dingend diesen Job, sonst hätte ich schon nach dem warum gefragt...
Frag mal deinen vorherigen Arbeitgeber, ob der sich über diesen Ausdruck von einem Konkurrenten in seine betriebswirtschaftlichen Daten schauen lassen will! Denn dein neuer AG erführe ja dann, was dein voriger AG seinen Leuten bezahlt. Lass dir das von dem dann schriftlich untersagen, und schon bist du aus dem Scheider.
richtig gute idee. danke
Um es mal ganz klar zu sagen, der Steuerbescheid ist in etwa so privat, wie der Inhalt meiner Unterhose! Geht ihn aber sowas von nichts an!
Es geht den Arbeitgeber zum Beispiel weder etwas an, aus welchen anderen Quellen ich noch Einkommen beziehe (Vermietung, Geldanlagen u.a.), noch ob ich Steuerschulden habe.
Das einzige im Zusammenhang mit Steuer, das er haben darf ist die Lohnsteuerkarte!
Ende, aus nix ist!
Wenn er drauf besteht, lass es dir schriftlich geben, nur für den Fall...
Sehr gute Antwort. Dh!
Peter Kleinsorge