Nach wieviel Tagen Arbeiten in der Altenpflege muss man frei bekommen?
Hallo! Ich bin in einem Altenheim auf 70% eingestellt soll dieses we arbeiten kommen obwohl ich frei habe wenn ich dieses we arbeiten würde würde ich 4 wochenende hintereinander arbeiten ist das rechtens???
6 Antworten
Hallo, den Antworten hier stimme ich zu... ABER: laut Arbeitszeitgesetz gilt... Der Vorgesetzte kann von dir einspringen erwarten bei personellem Engpass...MUSS aber einen Ersatztag nennen und auch geben...das innerhalb 14 Tagen! Was in der Praxis leider nicht so gehandhabt wird... Z.B. ist es in vielen Einrichtungen die Regel, dass geleistete Überstunden, die zum 31.12. des Jahre nicht abgebaut wurden...verfallen!!!!also ohne finanziellen Ausgleich dafür. Hiervon sollte umgehend die Gewerkschaft informiert werden, denn die ist nicht zuläßig!
Das Wochenende zu arbeiten ist nicht verboten, wenn du deinen Ersatzruhetag nach dem Arbeitszeitgesetz zu einem späteren Zeitpunkt bekommst. 4 Wochen ohne einen freien Tag sind in der Pflege nicht ganz ungewöhnlich, aber unzulässig und eher ein Fall für die Gewerbeaufsicht. Wende dich doch einmal an die.Vielleicht können die dir helfen.
Soweit Sie in der Pflege tätig sind gilt die Sechs-Tage-Woche. Daraus ergibt sich, sofern Sie das erste WE durchgearbeitet haben, daß Sie das nächste WE frei haben MÜSSEN!
Daraus ergibt sich ebenfalls, daß Sie (in der Pflege)nicht mehr als 10 Tage am Stück arbeiten dürfen.
Da es aber immer wieder Engpässe und Sonderfälle (Krankheit, Urlaub, usw.) gibt, kann es sein. daß mann auch mal (kooperativ wie man halt ist und auch sein sollte) mehrere WEs durcharbeiten muß. In einem solchen Fall MUSS aber ein Ausgleich unter der Woche (= an normalen Wochentagen) in gleicher Frequenz (max 10 Tage) erfolgen. Ihr Deputat (70%) hat auf diese Regelung keinen Einfluß. Auch Sie haben nach 10 Tagen 70%iger Arbeit ein Recht auf zwei Tage (am Stück!!!) 70%iges Frei!
Da Sie die Frage überhaupt stellen, vermute ich, daß Sie eine ungelernte Kraft sind. Andernfalls hätten Sie diese Regelungen nämlich in Berufkunde und Recht gelernt.
mit freundlichen Grüßen, JMM Examinierter Altenpfleger
Rechtens wohl nicht, aber in der Pflege üblich, wenn nicht genug Personal vorhanden ist. Möchte nicht mehr dazu sagen, deshalb habe ich die Pflege verlassen, weil ich dieses dauernde Einspringen satt hatte. Da bleibt kein Privatleben mehr.
Da musst du mal in der Regelarbeitszeit einsehen. Hast du überhaupt mal frei bekommen?=?