Urlaub während der 3 Monate Sperrzeit bei ALG1?
Während der 3 Monate Sperrzeit bei 'selbstverschuldeter' Arbeitslosigkeit, muss man sich da auch um Arbeit kümmern bzw 'bereithalten' oder kann man da bgetrost Urlaub machen?
5 Antworten
Selbstverständlich musst du dem Arbeitsmarkt trotzdem zur Verfügung stehen. Sonst bekommst du gleich die nächsten 12 Wochen Sperrzeit
Solange du beim Amt Angemeldet bist, dann gehst du sozusagen einen Vertrag mit der Bude ein. Die dürfen mit dir machen was die wollen. Solange du dich krankschreiben lässt, oder einen sehr guten Grund hast, dann lassen die dich für paar tage inruhe.
Urlaub darfs erst machen, wenn du sehr lange Arbeitslos warst, musst aber da auch bitten, ob du in den Urlaub fahren darfst.
Ich war 3 Monate mal Arbeitslos und habe nach einer Woche Urlaub gefragt, die meinten, nein du musst in dem Bereich bleiben und nach einer Stelle suchen.
Das heißt, ich durfte nicht ins Ausland fahren, nicht mal 50 km weiter weg. Es sei den man hat eine Stelle im Ausland oder in einer anderen Stadt bekommen, dann genehmigen die es auch.
Das Geld was du von denen bekommst, ist genauso wie auf einer Arbeit, es ist nicht umsonst, da du ja noch Leistungen (auch Einschränkungen hast und dazu Arbeit suchen musst.
ja,man muss sich immer bereit halten sobald man den Antrag gestellt hat.Man kann höchstens Urlaub beantragen.Ich glaube für 3 Wochen
Die drei Monate beginnen erst am ersten Tag deines Anspruchs. wenn du dich jetzt nicht meldest, beginnt die Sperrfrist eben später.
Und eine genehmigte "Abwesenheit" gibt es in der Regel erst nach 6 Monaten.
Warscheinlich wird die Sperrfrist schnell verlängert, wenn man meint, sich weder um Arbeit zu kümmern oder nicht erreichbar ist....
Das frage mal lieber bei der ARGE nach, nicht dass die deine Sperrzeit verlängern.
ja, danke.
Dann wäre die Frage ja: wann MUSS man denn den Antrag stellen? Gleich am Anfang der 3 Monate (während derer man ja sowieso nichts bezahlt bekommt), oder erst wenn diese abgelaufen sind und man was erhält?