urlaub nehmen ein monat davor gesagt und anscheinend zu spät?
Hi, ich mache ein Fsj also ein freiwilliges soziales jahr. So Alles ok obwohl ich immer 2 3 stunden mehr arbeite weil die das wollen ist es nicht genug, jetzt wollen die mir noch meine einzigen 10 tage urlaub verbieten weil es anscheinend zu kurzfristig ist. Ich will in einem monat genau urlaub machen und jetzt soll es zu kurzfristig sein, die haben mir am anfang gesagt das ich es ein monat davor sagen muss, jetzt mach ich es und dann... Ich mach überstunden kriege dafür nicht mehr geld oder mehr frei gar nichts und jetzt noch kein urlaub...
2 Antworten
Wende dich an deinen Träger des FSJ, du wirst ziemlich ausgenutzt. Du solltest keine Überstunden machen und das ist auch nicht ok. Denn weder kannst du dafür frei/ noch Geld bekommen. Das verschenkst du also.
jetzt wollen die mir noch meine einzigen 10 tage urlaub verbieten weil es anscheinend zu kurzfristig ist
Eine Urlaubsgenehmigung zu dem von Dir gewünschten Zeitpunkt darf Dir nur dann verwehrt werden, wenn es dafür wirklich (!) dringende (!) betriebliche Gründe gibt - die der Arbeitgeber aber auch darlegen muss.
Alleine die Begründung "zu spät" rechtfertigt selbstverständlich keine Urlaubsverweigerung! Verlange also eine Begründung für die Verweigerung der Urlaubsgenehmigung.
Ich mach überstunden kriege dafür nicht mehr geld oder mehr frei
Wenn du mehr arbeitest, als es vertraglich vereinbart wurde, muss dir dafür ein Ausgleich gewährt werden; sollte das in Geld nicht möglich sein, muss der Ausgleich eben in Freizeit erfolgen (was ohnehin vorrangig ist, wenn es dazu keine vertragliche Regelung gibt).
Im Übrigen solltest du keine Überstunden mehr machen, denn dazu bist du nicht verpflichtet.
Es ist eine Respektlosigkeit und eine Unverschämtheit, so mit jemandem zu verfahren, der immerhin freiwillig seine Zeit für einen solchen Dienst opfert.
Du solltest gegenüber Deinem "Chef" bestimmt auftreten und Deine berechtigten Forderungen mit Nachdruck vertreten (Du bist nicht in der Position, "betteln" zu müssen!!) und Dich auch - wie von Rendric bereits gesagt - an den Träger der Maßnahme wenden.