Kann man während des FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr) weiterhin Kindergeld/ Kinderzuschlag bekommen?
?
Mit freundlichen Grüßen
3 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Kindergeld, Ausbildung und Studium
4.4 Kinder in einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr, im Bundesfreiwilligendienst oder in einem anderen geregelten Freiwilligendienst
Für ein über 18 Jahre altes Kind kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld gezahlt werden, wenn es ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstgesetzes oder eine Freiwilligenaktivität im Rahmen des Europäischen Solidaritätskorps leistet. Dieses Jahr kann auch im Ausland abgeleistet werden.
Nachzulesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab Seite 16: https://www.arbeitsagentur.de/datei/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf
Woher ich das weiß:Recherche
Jeder, der unter 25 Jahre alt ist und ein freiwilliges soziales Jahr absolviert, hat in dieser Zeit Anspruch auf Kindergeld. Besser gesagt, die Eltern des FSJ-ler. Das gilt auch für den Kinderfreibetrag.
https://www.vlh.de/familie-leben/kinder/das-freiwillige-soziale-jahr-versicherung-taschengeld-kindergeld.html
ja. Du bekommst weiterhin Kindergeld.
Bei einem FSJ bekommen die meisten NUR ein Taschengeld