Fsj Taschengeld zählt als brutto?
Hey,
ich muss für diverse Unterlagen wissen, ob mein "Taschengeld" vom Freiwilligen Sozialen Jahr (fsj) als brutto gezählt wird oder nicht.
Auf der Abrechnung steht es als Gesamfbrutto aber auf dem Lohnsteuernachweis steht Bruttoeinnahmen 0 Euro.. Was denn nun?
LG
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Finanzamt, Ausbildung und Studium
https://www.bundes-freiwilligendienst.de/steuer.html
wie z.B.:
Steuern zahlen - nicht für das TaschengeldDie Einnahmen aus dem Bundesfreiwilligendienst (BFD) werden besteuert - nicht jedoch das Taschengeld. Das Taschengeld ist gem. § 3 Nr. 5. Buchstabe f in Verbindung mit § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe d des Einkommensteuergesetzes steuerfrei.
Die sonstigen Einnahmen aus der Tätigkeit im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes liegen allerdings in aller Regel unterhalb des steuerlichen Grundfreibetrages, so dass die Steuerpflicht der Entgelte und Sachleistungen des Bundesfreiwilligendienstes weder zu steuerlichen Mehreinnahmen beim Bund noch zu einer höheren Steuerlast bei den Freiwilligen führen wird. Lediglich in Einzelfällen wird eine Steuerbelastung erfolgen, wenn Einkünfte aus anderen Erwerbsquellen hinzukommen, so dass das zu versteuernde Einkommen insgesamt oberhalb des steuerlichen Grundfreibetrags liegt.
Die Besteuerung der Entgelte und Sachleistungen im Bundesfreiwilligendienst ist nach Ansicht der Bundesregierung systemimmanent. Im Einkommensteuerrecht gibt es grundsätzlich keine entgeltlich ausgeübte Arbeitnehmertätigkeit, die gesetzlich vollständig von der Besteuerung freigestellt ist. Die einzigen Ausnahmefälle waren die Pflichtdienste (Wehrpflicht, Zivildienst).
siola55
12.07.2020, 11:47
@Flox44
Für welchen Antrag denn? Es gibt 7 Einkommensarten...
Nach welchen Einkommensarten wird denn da gefragt?
Flox44
12.07.2020, 11:56
Beitragsersteller
@siola55
"meine Bruttoeinnahmen".. Mehr steht dort nicht. Für WBS
siola55
12.07.2020, 14:15
@Flox44
Einkommensgrenzen WBS: brutto oder netto?
Für die Berechnung der Einkommensgrenzen zur Vergabe eines Wohnberechtigungsscheines werden die jährlichen netto Einkommen in Ihrem Haushalt zugrunde gelegt.Welche Einkommen werden nicht eingerechnet?
- Kindergeld
- Wohngeld
- Einnahmen aus Unterhaltszahlungen für gemeinsame Kinder
- Leistungen der Krankenversicherung, der Pflegeversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung
Arbeitslosengeld, Krankengeld, auch BAföG und andere Hilfsgelder zur Berufsausbildung, zählen aber zum Einkommen, ebenso das Kurzarbeitergeld.
Falls das Taschengeld als "Hilfsgelder zur Berufsausbildung" zählen, müßte dies hier angegeben werden!?
Flox44
13.07.2020, 00:55
Beitragsersteller
@siola55
Ich frage am besten mal direkt nach, dann weiß ich es
Also als Brutto 0€ angeben?