Fsj Taschengeld zählt als brutto?

1 Antwort

https://www.bundes-freiwilligendienst.de/steuer.html

wie z.B.:

Steuern zahlen - nicht für das Taschengeld
Die Einnahmen aus dem Bundesfreiwilligendienst (BFD) werden besteuert - nicht jedoch das Taschengeld. Das Taschengeld ist gem. § 3 Nr. 5. Buchstabe f in Verbindung mit § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe d des Einkommensteuergesetzes steuerfrei.
Die sonstigen Einnahmen aus der Tätigkeit im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes liegen allerdings in aller Regel unterhalb des steuerlichen Grundfreibetrages, so dass die Steuerpflicht der Entgelte und Sachleistungen des Bundesfreiwilligendienstes weder zu steuerlichen Mehreinnahmen beim Bund noch zu einer höheren Steuerlast bei den Freiwilligen führen wird. Lediglich in Einzelfällen wird eine Steuerbelastung erfolgen, wenn Einkünfte aus anderen Erwerbsquellen hinzukommen, so dass das zu versteuernde Einkommen insgesamt oberhalb des steuerlichen Grundfreibetrags liegt.
Die Besteuerung der Entgelte und Sachleistungen im Bundesfreiwilligendienst ist nach Ansicht der Bundesregierung systemimmanent. Im Einkommensteuerrecht gibt es grundsätzlich keine entgeltlich ausgeübte Arbeitnehmertätigkeit, die gesetzlich vollständig von der Besteuerung freigestellt ist. Die einzigen Ausnahmefälle waren die Pflichtdienste (Wehrpflicht, Zivildienst).
Flox44 
Beitragsersteller
 12.07.2020, 11:39

Also als Brutto 0€ angeben?

siola55  12.07.2020, 11:47
@Flox44

Für welchen Antrag denn? Es gibt 7 Einkommensarten...

Nach welchen Einkommensarten wird denn da gefragt?

Flox44 
Beitragsersteller
 12.07.2020, 11:56
@siola55

"meine Bruttoeinnahmen".. Mehr steht dort nicht. Für WBS

siola55  12.07.2020, 14:15
@Flox44 Einkommensgrenzen WBS: brutto oder netto?
Für die Berechnung der Einkommensgrenzen zur Vergabe eines Wohnberechtigungsscheines werden die jährlichen netto Einkommen in Ihrem Haushalt zugrunde gelegt.
Welche Einkommen werden nicht eingerechnet?
  • Kindergeld
  • Wohngeld
  • Einnahmen aus Unterhaltszahlungen für gemeinsame Kinder
  • Leistungen der Krankenversicherung, der Pflegeversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung
Arbeitslosengeld, Krankengeld, auch BAföG und andere Hilfsgelder zur Berufsausbildung, zählen aber zum Einkommen, ebenso das Kurzarbeitergeld.

Falls das Taschengeld als "Hilfsgelder zur Berufsausbildung" zählen, müßte dies hier angegeben werden!?

Flox44 
Beitragsersteller
 13.07.2020, 00:55
@siola55

Ich frage am besten mal direkt nach, dann weiß ich es