FSJ - Wie einfach kann man gefeuert werden?
Hallo, Kurz zur Vorgeschichte: ich mache seit 8 Monaten ein FSJ und das Arbeitsklima ist wirklich unterirdisch. Permanent wird man angeschrien trotz korrekter Ausführung der (teilweise dreisten) Arbeitsanweisungen, man bekommt weder Urlaub, noch werden Überstunden ausgeglichen und das nicht nur bei den Freiwilligen, sondern auch bei den normal angestellten Arbeitskräften, was dazu führte, dass in den letzten 2 Monaten 2 Mitarbeiter gefeuert und 3 freiwillig gekündigt haben.
Ich habe vor die Zähne zusammenzubeißen und die restlichen 4 Monate durchzuziehen, da ich das FSJ für mein Studium brauche, allerdings habe ich jetzt selbstverständlich Angst davor, dass ich als nächster auf der Abschussliste stehe und daher meine eigentlichen Frage: Wie leicht kann man denn gefeuert werden ? Reicht es da nach dem Motto aus ,,Wir haben da jemand besseren gefunden'' bzw. ,, Uns gefällt deine Nase nicht mehr'' oder müsste ich da schon grob gegen die Vertragsbedingungen verstoßen, wie z.b. jemanden schlagen oder in die Kasse greifen um entlassen zu werden ? Habe ich als freiwilliger die gleichen Rechte wie ein normaler Arbeitnehmer ?
Schonmal danke
Gruß Marlon
4 Antworten
Wie schon gesetzlich geregelt können Kündigungen nur aus bestimmten Gründen erfolgen. Kündigungen ohne Gründe sind nur in der Probezeit möglich. Zuvor muss außerdem nun eine Abmahnung erfolgen, kein Arbeitsgericht der Welt wird im Falle einer FSJ Kündigung aus Jux und Tollerei ohne vorherige Abmahnung dem Arbeitgeber Recht geben. Solange also nichts kommt bist du auf der rechtlich sicheren Seite. Schwierig wird es bei Unterstellungen, aber hierfür muss es Beweise geben. Zum Beispiel kann natürlich bei Diebstahl oder allgemein Vertrauensverlust durch solche Dinge eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein, dazu werden aber Beweise benötigt.
Tip: Stelle die Frage nicht hier. Hier ist nur Halbinsel unterwegs, auf das du dich eh nicht verlassen kannst. Kannst du dich nicht drauf verlassen, so Frage erst gar nicht ;) Wende dich an das BVA in Köln, die haben sicher auch Infos in Gestalt von 'Formblättern' zum Download oä
Ich frage mich, warum dann überhaupt hier bist,und solche Fragen beantwortest.
weil diese Fragen nur vor Ort geklärt werden können....Arbeitsvertrag und Ansprechpartner sind immer vor Ort.
du hast einen Vertrag und - oder einen Ansprechpartner vor Ort.....
wir hier könnern garnix für dich regeln
Das weiß doch Dein "Betreuer" und was sagt der dazu?
Halbwissen