Urlaub mit Zeitausgleich kombinieren nicht möglich?
Hallo, bin erst seit kurzem bei meiner Firma angestellt. Ich war vorher mehrere Monate in der gleichen Firma über eine Zeitarbeit.
Mir fehlen leider mehrere Tage Urlaub, leider habe ich bereits zu viele Tage verplant. Bislang war das ja kein Problem zumindest nicht über die Zeitarbeit. Mein Urlaubsantrag wurde mir abgelehnt mit der Begründung das ich zu viel Urlaub eingetragen hätte, was ja auch stimmt. Mein Gedanke war eigentlich das ich dafür meinen Zeitausgleich nehme. Ich meine wo für hat man die Überstunden/Zeitausgleich ??? Mein Vorschlag für die restlichen Tage meinen Zeitausgleich nehmen zu dürfen wurde mir vehement abgelehnt. Mit der Begründung das man den Zeitausgleich nur an sehr wenigen Tagen und nicht mehrere aufeinmal nehmen darf.
Das ging dann leider sogar so weit das man mir gesagt hat warum ich den Arbeitsvertrag unterschrieben habe wenn ich schon soviel Urlaub eingeplannt habe usw. Ich bin meinen Arbeitsvertrag durch gegangen und im Bezug auf den Zeitausgleich stand da nichts drinnen. Hab dann auch eine Betriebsvereinbarung gesucht den ich leider nicht gefunden habe. Der Betriebsrat meine zu mir das es nicht verpflichtet sei die Betriebsvereinbarung auszuhängen. Weil da ja auch ganz alte Sachen drinnen stehen würden.
Darauf hin meinte ich ob ich die Betriebsvereinbarungen einfach riechen soll ? Das fande ich unter aller Kanone von dem.
Was noch hinzu kommt ist das ich die Abteilung gewechselt hatte. In dieser Abteilung hatten wir noch keinen Meister, nur einen Ingenieur im Büro der für uns zuständig war. Den Antrag hatte ich mitte Januar abgegeben, der wurde mir auch genehmigt. Drei Monate drauf kam raus das er das nicht unterschreiben durfte weil er nicht für uns zuständig war. Das lustige ist das er aber in der zwischenzeit schon sehr oft von mir und meinen Kollegen die Urlaubszettel unterzeichnet hatte.
Langer Rede kurzer Sinn....der Urlaub ist bereits gebucht und zum größten Teil auch angezahlt worden. Was kann ich da machen ?
Danke und sorry für den langen Text :-)
2 Antworten
Es ist nicht ungewöhnlich, dass die Zeitausgleichzeiten nicht direkt an den Urlaub angehängt werden dürfen oder nur in geringer Zahl. Das Verhalten des Betriebsrates ist wenig professionell, für ihn ist es kein Problem, Betriebsvereinbarungen auszuhängen oder im internen Netzwerk abrufbar zu machen. Auch wenn dort uralte Betriebsvereinbarungen erscheinen würden, steht in der Regel eine Veröffentlichung nichts im Wege, wenn sie noch gelten. Eine Ausnahme sind Betriebsvereinbarungen, in der persönliche Daten von Mitarbeitern genannt sind, solche schließen aber nur unprofessionelle Betriebsräte und Arbeitgeber ab. Auf jeden Fall völlig dem Betriebsrat bitten, Dir alle für Dich geltende Betriebsvereinbarungen offen zu legen, er hat dort eine Informationspflicht.
Nun zu der Genehmigung durch einen nicht genehmigungsberechtigten Vorgesetzten. Es gibt im Bürgerlichen Gesetzbuch die so genannte Anscheinsvollmacht. Die sagt nichts anderes, als dass jemand davon ausgehen kann, dass ein anderer über eine Vollmacht verfügt, wenn der Anschein dafür spricht. Wenn der Vorgesetzte bereits mehrfach Urlaube genehmigt hat und diese auch genommen wurden, kann der Arbeitnehmer davon ausgehen, dass dieser auch zur Genehmigung berechtigt war. Sonst hätte der Arbeitgeber dieses unterbinden müssen.
Somit ist die Urlaubsgenehmigung für den Arbeitgeber bindend. Er kann sie auch nicht zurückziehen, das Bundesarbeitsgericht setzt für den Widerruf einer Urlaubsgenehmigung extrem hohe Hürden. Formal heißt das, Du kannst fahren. Stornierest Du auf Wunsch des Arbeitgebers den Urlaub, muss er Dir den Schaden erstatten, soweit er nicht durch eine Versicherungsleistung getragen wird.
Soweit zu der rechtlichen Würdigung. Wenn Du allerdings nicht gleich Dein Verhältnis zu Deinen Arbeitgeber versauen möchtest, solltest Du dringend eine gütliche Einigung anstreben, so à la auch ich habe Mist gebaut, ich kannte die Regeln nicht, komm ich wieder vor, habe aber gebucht, weil ich mich auf die Genehmigung verlassen habe.
Wenn es zum Freizeitausgleich eine Betriebsvereinbarung gibt, hast du schlechte Karten. Es ist zwar nicht nett, einem neuen Kollegen sowas nicht mitzuteilen, aber nunmal nicht zu ändern. Ein bißchen aber auch dein Problem, denn du bist einfach von etwas ausgegangen, ohne nachzufragen ob das nun richtig ist. Letztlich ist es auch dein Problem, wenn du Urlaub schon buchst und bezahlst, obwohl der Urlaub dafür noch nicht genehmigt wurde. So verstehe ich das zumindest. Hast du denn deinen gesamten Urlaub schon genommen? Kannst du nicht umplanen? Also einen anderen Urlaub nicht nehmen? Um wieviel "zusätzlichen" Urlaub geht es denn hier? Nur als Beispiel: in meinem Ausbildungsbetrieb durfte man auf dem Stundenkonto Max. 80 Stunden ansammeln, und im Jahr nur maximal 10 Tage auf Überstunden frei machen. Alles darüber wurde gestrichen. In meinem jetzigen Betrieb darf ich nur 15 Stunden am Monatsende auf dem Konto haben, aber soviel frei machen, wie ich möchte. Ist aber so auch nur vereinzelt möglich.
Der restliche Urlaub ist für den Betrieburlaub eingeplannt. Mein Fehler war halt das ich dachte, ich könne das mit dem Zeitausgleich regeln.
> aber einen vor 3 Monaten genehmigten Urlaubszettel für Üngültig zu erklären das ist was ich nicht verstehen kann. das hängt evtl von innerbetrieblichen Abläufen ab. Vermutlich ist es jetzt erst aufgefallen, dass du zuviel Urlaub eingereicht hast. Was hast du denn mit dem restlichen Urlaub gemacht?
Eine Teilschuld sehe ich definitiv ein. Ich benötige noch 7 Tage durch den Zeitausgleich ohne noch Samstags zu arbeiten hätte ich bis Ende des Jahres über 9 Tage Zeitausgleich zur verfügung. Also würde es eigentlich wunderbar aufgehen, aber einen vor 3 Monaten genehmigten Urlaubszettel für Üngültig zu erklären das ist was ich nicht verstehen kann.
Die Frage ist aber auch, wer hat dafür zu sorgen, dass nicht zuviel Urlaub genommen wird? Bist du in der Pflicht oder der Arbeitgeber? Das kann ich so jetzt leider nicht sagen, ich achte immer selber drauf ;) Wenn der Urlaub genehmigt war, kann ich verstehen dass du buchst.