Urgroßmutter verstorben, gibt es sonderurlaub für die beerdigung oder nicht?
Ich weis von Grosseltern und näheren Familienmitgliedern, dass dies der fall ist. Aber wie sieht es im fall von Urgroßmutter oder Urgroßvater aus?
3 Antworten
Anrecht auf Sonderurlaub im Todesfall
Entgegen der allgemeinen Ansicht ergibt sich ein möglicher Urlaubsanspruch bei einem Trauerfall innerhalb der Familie nicht aus dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), sonders aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Dessen Paragraph 616 befasst sich mit einer vorübergehenden Verhinderung des Arbeitnehmers „…für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden“. Konkret bedeutet dieser Paragraph, dass einem Arbeitnehmer bei einem familiären Todesfall seine tägliche Arbeit nicht zugemutet werden kann und dass er diesen Umstand nicht zu verantworten hat, weil ein solcher Todesfall als Verhinderungsgrund angesehen wird. Diese Regelung greift allerdings nur bei einem Verwandtschaftsverhältnis ersten Grades zum Verstorbenen (Kind, Eltern, Geschwister, Partner)
Quelle: http://www.bestatter-preisvergleich.de/Sonderurlaub-Todesfall
Kein Sonderurlaub - du musst schon "normalen" Urlaub nehmen - oder die Stunden nacharbeiten.
Sonderurlaub gibts nur bei Verwanten ersten Grades.