Unwissend gefälschte Ware über Ebay Kleinanzeigen verkauft, Vorladung nach 11 Monaten?
Ich habe letztes Jahr im Juli eine Babytrage, welche ich selbst neu auf dem Flohmarkt erworben habe, ungenutzt weiterverkauft. Nun, nach über 11 Monaten habe ich eine vorladung bekommen, dass die Trage angeblich gefälscht wäre. Wie gehe ich weiter vor und was habe ich zu erwarten? Ich habe ja leider keine Beweise selbst Opfer zu sein und kann auch die Verkäuferin nicht mehr ausfündig machen?
Mama eines mittlerweile Kleinkindes, nicht vorbestraft, noch nie auffällig gewesen.
4 Antworten
Nun, nach über 11 Monaten habe ich eine vorladung bekommen, dass die Trage angeblich gefälscht wäre.
Wenn du den gefälschte Artikel unter dem Markennamen verkauft hast, liegt zwar Betrug vor, der aber vermutlich kaum zu einer strafrechtlichen Bewertung führen dürfte (ich setze jetzt mal voraus, dass es sich hier um einen absoluten Einzelfall handelte). Du musst allerdings den Käufer für den ihm entstandenen Schaden entschädigen (Rückerstattung Kaufpreis und ggfs. dessen Auslagen).
Schwerwiegender wäre es allerdings, wenn der Verkauf der Fälschung an den Markenrechtsinhaber gemeldet wurde, denn dann droht dir eine kostenpflichtige Abmahnung, die i.d.R. gleich mal bei € 5000.-- +X anfängt. Und wenn du häufiger respektive ständig bei Ebay verkaufst, kann das sogar noch sehr viel kostspieliger werden, weil die Schwelle zum gewerblichen Handeln niedrig ist.
Bitte unverzüglich einen Anwalt aufsuchen, keine Angaben gegenüber der vorladenden Stelle machen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass da eine großartige Strafe für dich folgt.
Insofern würde ich an deiner Stelle einfach die dir vorliegenden Informationen bekannt geben.
Hast Du Zeugen, die dabei waren, als Du die Trage auf dem Flohmarkt gekauft hast? Das wäre schon mal hilfreich.
Hat der Käufer Dich denn nicht vorher kontaktiert? Das ist schon merkwürdig.
Von welchem Preis sprechen wir denn hier ungefähr?
Ich habe 130€ inkl Versand dafür bekommen. Nach über 6 Monaten werden Nachrichten auf ebay Kleinanzeigen automatisch gelöscht und man kann nicht mehr antworten.
Ihn jetzt außer polizeilich zu ausfindig zu machen und zu kontaktieren, ändert wahrscheinlich nichts an der vorladung, oder doch?
Sag denen die Wahrheit, solange sie keine Beweise gegen dich haben, können sie nichts machen.
Außerdem muss für einen Betrug eine Absicht dahinter stecken: