2 unterschiedliche Aktenzeichen für eine Straftat (Betrug mit Urkundenfälschung)

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Betrug mit/durch Urkundenfälschung ist eine Handlung, aber es sind zwei Delikte.

Ich vermute mal das ein übereifriger Staatsanwalt, der sich an die großen Fische nicht herantraut (zuviel Arbeit) sich bei dir bissig gibt.

Da du nur deine Unterlagen gefälscht hast und kein vollendeter Kreditbetrug (nur Betrugsversuch) vorliegt, versucht die Staatsanwalt hier nen Deckel auf den Topf zu bekommen indem Sie die vollendete Urkundenfälschung einzeln abhandelt.

MandyCapy1234 
Beitragsersteller
 18.11.2014, 12:45

Heisst das Gefängnis????

Bin doch nicht vorbestraft! muss ich deswegen ins Gefängnis? BITTE NICHT!!!!

GastonderChaot2  18.11.2014, 12:58
@MandyCapy1234

Dafür gibt es kein Gefängnis.

CSANecromancer  18.11.2014, 12:59
@MandyCapy1234

Frag' das deinen Anwalt.

Im §263 ist die Rede von 6 Monaten bis 5 Jahren. Alles bis 24 Monate kann vom Richter auf Bewährung ausgesetzt werden. Bei allem darüber hinaus heißt es: "Gehen Sie nicht über LOS sondern direkt ins Gefängnis".

Aber für all das ist ein Anwalt zuständig und der einzige, der dich kompetent beraten kann.

GastonderChaot2  18.11.2014, 13:02
@CSANecromancer

§263 Betrug, auch der Versuch ist Strafbar

Hier liegt nur ein Betrugsversuch vor, kein vollendeter Betrug, dazu Ersttäter

DerHans  18.11.2014, 13:07
@GastonderChaot2

Dafür aber in 4 verschiedenen Fällen. Könnte man auch als "gewerbsmäßig" bezeichnen. Er ist eben nur aufgefallen. Deshalb tut es ihm ja auch leid.

MandyCapy1234 
Beitragsersteller
 18.11.2014, 14:34
@DerHans

NEIN!!!! @DerHans, Es tut mir nicht leid weil ich erwischt worden bin, sondern weil ich mich selbst ENTTÄUSCHT habe!!!! Weil ich so etwas getan habe!!!!

Sie scheinen ja "ein Engel" zu sein. Sie haben bestimmt noch NIE was "falsch" gemacht!

Applaus ;-)

GastonderChaot2  19.11.2014, 22:16
@DerHans

@Hans, es sind keine vier Fälle, alle Kreditanträge wurden mit den gefälschten Kontoauszügen gestellt, daher ist es/bleibt es ein Delikt mit unzähligen Klägern, alle Banken die jetzt oder später Strafanzeige stellen, können es auch gleich sein lassen.

GastonderChaot2  19.11.2014, 22:19
@MandyCapy1234

@MandyCapsy, weder bedauern noch sich ärgern bringt etwas, du hast nen Fehler gemacht und gut ist es, abhaken weitermachen.

Danke für den Stern. :-)

Ich hatte ein sowohl ein Praktikum beim Rechtsanwalt wie auch im Gesicht, wo ich mit sehr vielen Vorladungen, Briefen und Straftaten konfrontiert wurde. Ich weiß noch das jeder Anwalt/Richter/Rechtspfleger ein eigenes Kürzel hat und jede Straftat ein Aktenzeichen damit es besser zu sortiert werden kann. Schau doch mal auf den Vorladungen ob es sich um einen identischen Rechtspfleger (ich vermute das es erst ein Rechtspfleger bearbeitet) handelt oder um 2 verschiedene. Verlass dich nicht auf meine Antwort aber ich hab da schon einiges mitbekommen und gesehen mit diesen Aktenzeichen und Kürzeln. Am besten ist es wenn du dir einen Anwalt suchst

Ronox  16.11.2014, 16:14

Was soll denn das Gericht damit zu tun haben, wenn es sich noch um das Ermittlungsverfahren handelt? Das ist Sache der Polizei und Staatsanwaltschaft. Rechtspfleger haben mit dem Strafverfahren (ausgenommen Vollstreckung und Kostenfestsetzung) nichts zu tun und müssen dort auch nichts "bearbeiten".

MandyCapy1234 
Beitragsersteller
 18.11.2014, 14:41
@Ronox

?

Ich meinte damit, WAS IST WENN ES ZUR GERICHTSVERHANDLUNG KOMMT?

Wird es dann als eine Gesamttat oder als zweit Taten Betraft?

sbm94  16.11.2014, 15:16

Hm.. Dann sind es wohl 2 Straftaten aber ein Herr der sie bearbeitet. Ich würde dir wirklich gern helfen aber in solchen fragen haben wir glaube ich alle nicht so recht Ahnung :/

MandyCapy1234 
Beitragsersteller
 16.11.2014, 15:24
@sbm94

Werden diese denn Gesamt behandelt bzw. vom Gericht als GESAMTSTRAFTAT Verhandelt?

MandyCapy1234 
Beitragsersteller
 16.11.2014, 15:13

Beise Vorladungen kommen von denselben Kriminalbeamten. Komissar Herr. ....

Also auf den Kreditbetrug steht laut Gesetzesbuch eine Freiheitsstrafe von 1 bis 3 Jahren oder Geldstrafe. Wegen der Urkundenfälschung gibt es je nach Schweregrad Freiheitsstrafen von einem halben Jahr bis zu 10 Jahre.

Die 2 Aktenzeichen sind auf die jeweilige Straftat zurückzuführen. Nimm beide Briefe mit zur Vorladung und mach deine Aussage mit deinen Beweggründen zu der Tat. Welche Strafe du erhälst ist vom Gericht, deinen eventuellen Vorstrafen und deiner Kooperation mit den Ermittlungsbehörden abhängig. Wenn du das ganze bei der Vorladung einräumst, Reue zeigst und Kooperativ bist dann kannst du wenn du Glück hast mit einem blauen Auge (Bewährungsstrafe) davonkommen.

Ich drück dir die Daumen

MandyCapy1234 
Beitragsersteller
 16.11.2014, 15:23

Bin nicht vorbestraft!

Habe noch nie eine Straftat gemacht ausser diese Dummheit

Sheggi  16.11.2014, 15:27
@MandyCapy1234

Das ist gut. Dann sei kooperativ, räume deine Fehler ein, zeige Reue und schildere deine Beweggründe zu der Tat. Dann hast du die Chance mit einer Bewährungsstrafe davon zukommen. Bin mir sogar ziemlich sicher das es sich bei der Bewährung belaufen wird.

Wie gesagt ich drücke die Daumen das wird schon ;)

Ja das ist normal,dass sind zwei unterschiedliche Straftaten die du begangen hast gegen die separat ermittelt wird.

MandyCapy1234 
Beitragsersteller
 16.11.2014, 15:24

Werden diese denn Gesamt behandelt bzw. vom Gericht als GESAMTSTRAFTAT Verhandelt?

Für mich hört sich das so an als gäbe es zwei Aktenzeichen, weil für 2 Straftaten ermittelt wird. Ein Mal der Kreditbetrug, einmal Urkundenfälschung. Vielleicht kommt die Anzeige von zwei verschiedenen Klägern?

MandyCapy1234 
Beitragsersteller
 16.11.2014, 15:12

Infos: Ich habe keinen Kredit bekommen (wurden alle 4 abgelehnt). Ich bin bis jetzt noch nie Straffällig geworden (bin also Ersttäter / Bin nicht vorbestraft). Ich bin Familienvater, 43 Jahre und leider (noch) Hartz IV Empfänger. Ich wollte mit dem Kredit eine Selbstständigkeit starten um meine Familie (finanziell) mehr bieten zu können und endlich aus Hartz IV zu kommen. Hätte ich einen Kredit bekommen, hätte ich ihn selbstverständlich (mit den monatlichen Kreditraten) zurückgezahlt.

Welches Strafmaß muss ich erwarten???? Was ist wenn sich noch eine Bank meldet???? Wird das Strafmaß dann höher????

Jenerdergaehnt  16.11.2014, 15:23
@MandyCapy1234

Das kann dir wohl nur der Richter sagen.

Du brauchst dringend einen Anwalt!

GastonderChaot2  18.11.2014, 12:28
@MandyCapy1234

Es ist egal ob du durch einen Vorgang (fälschung der Kontoauszüge), eine Bank betrügst oder 200 Hundert, es bleibt eine Straftat. Das Strafmaß wird nicht höher werden da keine Bank geschädigt wurde (kein Kredit genehmigt).

MandyCapy1234 
Beitragsersteller
 16.11.2014, 15:08

zwei verschiedenen Klägern?

BITTE NICHT!