Ich habe Kontoauszüge und Lohnabrechnung für Kredit gefälscht! Es tut mir "echt" leid! HILFE!
Ich habe Kontoauszüge und Lohnabrechnung für Kredit gefälscht!
Wollte einen 20.000 € Kredit beantragen um mich selbstständig zu machen und endlich aus Hartz IV raus zu kommen.
Dafür habe ich meine Kontoauszüge gefälscht und Lohnabrechnungen gefälscht (erfunden).
Nun habe ich eine Vorladung bekommen wegen Kreditbetrug Par.263 (versuch).
Info: Habe den Kredit nicht bekommen (wurde abgelehnt)
Bin bis jetzt noch nie Straffällig geworden (bin also erst Täter / Bin nicht vorbestraft)
Bin Familienvater, 43 Jahre und Hartz IV Empfänger!
Wollte mit dem Kredit eine Selbstständigkeit starten um meine Familie (finanziell) mehr bieten zu können.
WICHTIGSTE FRAGE!!!! Welches Strafmaß muss ich erwarten????
Ich bedauere diese Tat sehr und weiß das es sch…. war was ich getan habe.
Aber ich wusste mir keinen anderen Ausweg (aus Hartz IV) mehr.
Da ich trotz sehr sehr vielen Bemühungen seit Jahren keine Arbeit gefunden bzw. bekommen habe.
Deswegen kam es zu dieser Kurzschluss Reaktion.
Hilfe, ich wollte doch nur meine Familien endlich mehr bieten können und endlich von Hartz IV weg.
Und jetzt das! HILFE!
Ich hoffe ich muss nicht ins Gefängnis!!!!
Bitte verurteilen sie mich nicht! Ich war zu diesen Zeitpunkt SEHR SEHR deprimiert! und weis JETZT das es ein großer Fehler war.
13 Antworten
Strafe wirst du wohl bekommen, aber wegen sowas stecken die doch keinen in den Knast, Geldstrafe und etwas Bewährung schätz ich...
Nun, offensichtlich brauchst du Hilfe, das sagst du selber. Also schau auf den entsprechenden Ämtern, dass sie dir Hilfe geben! Frag deine Familie/Freunde, sie sollen dir (nicht mit Geld, aber Unterstützung, Anfeuern, Tipps) helfen. Zum Glücklich sein, brauchst du nicht Geld, sondern deine Leute, die zu dir stehen.
Danke sehr, deine Antwort ist sehr lieb und aufbauend!
Hoffe ich muss nicht ins Gefängniss!!!!
Freiheitsstrafe oder Geldbuße. Nachdem hier die Geldbuße aufgrund des Mangels an Vermögenswerten (ALG2-Bezug) vermutlich ausscheidet, bleibt nur zu hoffen, dass die Freiheitsstrafe als Ersttäter zur Bewährung ausgesetzt wird.
Ja, Geldstrafe ist korrekt, Danke. Aber warum sie bei ALG2-Bezug nicht ausscheiden soll, erschließt sich mir jetzt nicht. Wenn der Beschuldigte die Tagessätze nicht aufbringen kann, kommt doch nur die Ersatzfreiheitsstrafe in Betracht, oder habe ich das falsch in Erinnerung?
Da hilft jetzt alles nichts - alles zugeben und die Situation erklären und Reue zeigen. Mit sehr viel Glück gibt es eine Geldstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Das wäre die kostengünstigste Variante. Unter Umständen gibt es auch Sozialstunden.
Ich fürchte leider, dass du um eine Gefängnisstrafe nicht rumkommst. Geldstrafe wird nicht beizutreiben sein. Ich drücke dir die Daumen das du eine Strafe bekommst, die zur Bewährung auszusetzen ist und du aus deinem Fehler gelernt hast.
Also ins Gefängnis kommst du nicht und da kein Schaden entstanden ist, ist auch die Strafe ziemlich gering, aber dennoch hast du Dokumentenfälschung begangen, ich schätz mal so von 150- 2000 Euro Geldstrafe erwarten dich, Aber wieso hast du so nen schei+ gemacht, es gibt genug private Kreditgeber, die auch ohne(materieller) Sicherheit, Kredite vergeben. Niedrige Laufzeit und hohe zinsen sind zu erwarten
Bei Betrug wird der Versuch genauso bestraft wie die vollendete Tat.
Nein wird es nicht, da bei erfolgreichem Betrug ein Schaden für eine Partei entsteht, für den die andere(Betrüger) im Rahmen des Urteils Schadenersatz leisten muss. In dem fall wäre das die Tilgung des Kredits+ Zinsen für die gesammte Laufzeit+ Verwaltungskosten+ Zeitkosten und Gerichtskosten der Bank. Dazu kommt die eigendliche Strafe wegen des Betrugs
Was hast denn das zivilrechtliche mit dem strafrechtlichen zu tun? Deine behauptung war Kein Schaden, geringe Strafe.
hast du 263 Absatz 2 vergessen?
Ja wie du schon sagst gibt es zivilrechtlich eine geringer Strafzahlung, ich bin davon ausgegangen, dass die Fälschung so schlecht war, dass es zu gar keinem strafrechtlichen Prozess kommt, weils der Bank bereits bei der 1. Überprüfung aufgefallen ist. Ich weis ich hätts besser formulieren sollen, aber ich gehe nur vom zivilrechtlichen aus, den Teil mit Dokumentenfäschung dann igrorieren, dass nur ne Beifügung.
Ich hab grad kein Buch da, was steht 263 Absatz 2 und Deutsches, Österreichisches oder Schweizer SGB?
Zivilrechtlich ist hier keine Forderung zu erwarten. Von wem auch?
Es gibt keine zivilrechtliche Strafe.
Da kein Schaden entstanden ist wird es auch kein zivilrechtliches Verfahren geben können. Das einzige was bleibt ist das Strafrecht wobei hier 263 StGB oder 265b StGB (aus Deutschland) greifen.
Doch es entsteht ein Zeitschaden für die Bank und wer soll für den Verwaltungsaufwand für die Prüfung der Kreditwürdigkeit und die Anwaltskosten der bankaufkommen?
Falls du noch wen suchst kann ich dir vll sogar einen in Österreich vermitteln
Eine Geldbuße ganz bestimmt nicht, sondern eine Geldstrafe. Und die scheidet auch nicht aus.