Gefälschte Ware erhalten, was tun? Markenrechtsverletzung
Liebe Gutefrage.net Community,
Vor mehr als einem Monat bestellte ich mir Schuhe der Marke ,,Louis Vuitton'' aus dem Internet, auf einer Seite die sich namentlich selber als: ,,Louis Vuitton Outlet Wien'' bezeichnet, dementsprechend endete die Website mit einem ,,.at'' für (Austria) am ende. Die Seite selber macht wenn ich sie nun im endeffekt genaustens betrachte einen nicht wirklich seriösen Eindruck! Der Preis der Schuhe betrug etwas über 100€ daneben stand klar lesbar das diese vorher von etwa 300€ runtergesetzt worden sind. Also habe ich mir selber anfangs nichts dabei gedacht, und die Zahlung erfolgte per Kreditcard. Nach einem Monat wurde ich doch schon relativ stützig was diese Angelegenheit betraff und erkundigte mich bei dem Costumer Service der Seite, nach einer trackingnummer und warum es den so lange dauern würde. Den auf der Seite wurde angegeben das die oben genannte Ware auf Lager wäre, und deshalb hatte ich natürlich erwartet das diese deshalb auch aus Österreich verschickt werden.
Am Freitag den 19.Dezember.2014 wurde mir ein schreiben der Deutschen Post zugestellt in dem man mich darrüber unterrichtete das die Ware sich bei der zuständigen Zollstelle meiner Umgebung befinde und die Ware aus ,,Hong Kong'' stammt . Ich hatte direkt bei diesem bescheidt der Post schon eine böse vorahnung! Und diese bestätigte sich auch Heute als ich mir die Ware bzw die Verarbeitung erstmals betrachtete. Ich unterschrieb natürlich sofort und auf eigenen wunsch die vernichtungsfreigabe der Ware, da ich erstens nicht im besitz Gefälschte Ware sein möchte und natürlich auch in erster Linie das Gesetzt & die Vorschriften Respektiere.
Der Zoll kontaktierte aber zudem auch den Markenrechtbesitzer sprich ,,Louis Vuitton Malletier''. Zum einen kann ich verstehen das es sich hierbei um eine Markenrechtsverletzung bzw Ordnungswidrichkeit handelt, aber dennoch finde ich das ich im endeffekt nicht wirklich groß was dafür kann ich hatte die möglichkeit zur Warenprüfung erst vor Ort und groß auch keinerlei möglichkeit Stellung bezüglich dies zu beziehen, natürlich schützt unwissenheit nicht vor Strafe so wie man schön sagt, aber trotzdem finde ich das der endverbraucher in diesem fall ich nicht mit den Konsequenzen rechnen sollte.
Nun habe ich mitlerweile etwas im Netz bezüglich der Situation rechachiert, und mehrere fälle betrachtet in denen fast immer eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung der Herrschaften ,,Preu Bohlig & Partner'' folgte. Da ich ja eigentlich nicht wirklich lust habe eine Summe von 200€ abzutreten, und da ich eigentlich rein objektiv betrachtet der eigentliche Geschädigte in diesem Fall bin, da ich ja auf gut Deutsch über den Tisch gezogen wurde, habe ich deshalb verständlicher weiße keine Lust falls diese Voderrung bei mir eingeht diese auch ganz einfach mal so zu akzeptieren.
Welche Mittel stehen mir nun zur verfügung?
Kurze Info am Rande ich bin 17 Jahre alt, die Bezahlung verlief über die Kreditkarte meines Vaters.
3 Antworten
Louis Vuitton ist ein lupenreiner Filialist. Neue Originalware wird ohne Ausnahme nur über die eigenen Stores und im Internet über den Webshop auf der Homepage von Louis Vuitton vertrieben. Da kann man sich also ohne Probleme vor einem Kauf ausreichend informieren.
Du hast in dem Fall fahrlässig gehandelt. Das mit den Rechtsvertretern von Louis Vuitton als Besteller gefälschter Waren der Marke nicht gut Kirschen essen ist, hast Du ja auch schon herausgefunden. Flattert Dir also eine strafbewehrte Abmahnung von Preu, Bohlig & Partner ins Haus kannst Du Dir einen Rechtsbeistand suchen, der diese Forderung versucht zurückzuweisen. Abmahnwarner von diversen Anwaltskanzleien gibt es ja zu genüge im Netz, um sich da für einen Rechtsverteter zu entscheiden.
Hallo,
allen voran würde ich umgehend Screenshots von der Angebotsseite machen, die schaden grundsätzlich ja nicht. Dann zu Deiner Frage:
Grundsätzlich wäre es nun möglich an Dich heranzutreten, allerdings muss und darf man Dir kein Fachwissen unterstellen. Letztendlich bist Du (und deshalb die Screenshots) auf ein täuschend echtes Angebot von eben Produktpiraten hereingefallen.
Unwissenheit schütz zwar nicht vor Strafe, das kann hier aber nicht relevant sein. Es geht ja nicht um Unwissenheit sondern eben um eine Täuschung durch den Anbieter.
Anderes wäre es wenn bei den Schuhe gestanden hätte: "Nachahmung; Kopie des Originals" oder sonst was, was einfach darauf hinweisen würde das es sich eben nicht um das Originalprodukt handelt.
Unwissend wäre anzuführen nicht gewusst zu haben ein Plagiat nicht kaufen zu dürfen weil ich damit eben gegen ein Schutzrecht verstoße.
Anwaltskanzleien, die sich wohl mit kostenpflichtigen Unterlassungsaufforderungen über Wasser halten müssen gibt es ja mehr als genug, nur gut das dies nun auch der Gesetzgeber erkannt hat.
In Deinem Fall würde ich mir darüber nicht wirklich sorgen machen, sofern alles sauber dokumentiert ist, ich würde es bei einer Unterlassungsaufforderung in dem Fall sogar auf eine Klage ankommen lassen, dies ist allerdings nur meine persönliche Einschätzung wie ich hier vorgehen würde wenn.
Gegen einen Händler, der illegale Ware importiert, hat der Marken-Inhaber natürlich einen Unterlassungs-Anspruch. Der soll ja daran gehindert werden (auch künftig), diese gefälschte Ware zu verkaufen und weiterhin zu importieren.
Gegen einen reinen Kunden gibt es dieses Recht nicht. Als Kunde, als Endverbraucher, gilt in der Regel der, der nur ein Stück einer Ware importiert. Aber das kann auch anders gesehen werden von einem angerufenen Gericht.
Wer nun mit 17 das erste Mal davon betroffen ist, gilt eher nicht als Händler. Also sollte eine Forderung nach einer strafbewehrten Unterlassungserklärung plus Anwaltsgebühren nicht unbedingt berechtigt sein.
Gruß aus Berlin, Gerd