Ich habe Kontoauszüge und Lohnabrechnung für Kreditantrag gefälscht! Welches Strafmaß könnte ich bekommen?
Hilfe! habe Kontoauszüge und Lohnabrechnung für Kredit gefälscht!
Wollte einen 20.000 € Kredit beantragen um mich selbstständig zu machen und endlich aus Hartz IV raus zu kommen.
Dafür habe ich meine Kontoauszüge gefälscht und Lohnabrechnungen gefäscht (erfunden).
Nun habe ich eine vorladung bekommen wegen Kreditbetrug (versuch).
Info: Habe den Kredit nicht bekommen (wurde abgelehnt) Bin bis jetzt noch nie Straffälling geworden (war meine erste tat) Bin Familienvater, 43 Jahre und Hartz IV Empfänger! Wollte mit dem Kredit eine Selbstständigkeit starten um meine Familie (finanziell) mehr bieten zu können.
Welches Strafmaas muss ich erwarten????
Hilfe, ich wollte doch nur meine Familien endlich mehr bieten können und endlich von Hartz IV weg. Und jetzt das! HILFE!
15 Antworten
Hallo Webmaster3D,
Du hast hier gleich zwei Straftatbestände erfüllt:
§ 265b StGB - Kreditbetrug
(1) Wer einem Betrieb oder Unternehmen im Zusammenhang mit einem Antrag auf Gewährung, Belassung oder Veränderung der Bedingungen eines Kredites für einen Betrieb oder ein Unternehmen oder einen vorgetäuschten Betrieb oder ein vorgetäuschtes Unternehmen
- über wirtschaftliche Verhältnisse
a) unrichtige oder unvollständige Unterlagen, namentlich Bilanzen, Gewinn�? und Verlustrechnungen, Vermögensübersichten oder Gutachten vorlegt oder
b) schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht,
die für den Kreditnehmer vorteilhaft und für die Entscheidung über einen solchen Antrag erheblich sind, oder
- solche Verschlechterungen der in den Unterlagen oder Angaben dargestellten wirtschaftlichen Verhältnisse bei der Vorlage nicht mitteilt, die für die Entscheidung über einen solchen Antrag erheblich sind,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 267 StGB - Urkundenfälschung
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Das bedeutet für Dich, dass der Gesetzgeber für das was Du getan hast eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe vorsieht.
Es ist nicht davon auszugehen, dass Du für die Tat in das Gefängnis musst, denn
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Ist es beim versuch geblieben
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Hattest Du ja, wenn ich Dich richtig verstanden habe nur vorgehabt, einen Kredit zu bekommen, denn man Dir so zwar nicht gegeben hätte, aber Du wolltest den Kredit ja vereinbarungsgemäß mit dem was Du als Selbständiger verdienst zurück zahlen.
Insofern ist davon auszugehen, dass Du entweder eine Freiheitsstrafe erhalten wirst, die natürlich zur Bewährung ausgesetzt wird oder Du wirst eine Geldstrafe erhalten, die relativ gering ausfällt, da diese sich nach Deinem Einkommen als Hartz4 - Empfänger richtet. Es gibt auch die Möglichkeit die Strafe in Raten zu bezahlen.
Schönen Grüße
TheGrow
Der Grundtatbestand ist ja auch der § 263 StGB. Der von mir genannte § 265b ist eine Qualifizierung des Grundtatbestandes.
Auch dürfte der von mir genannte Straftatbestand der Urkundefälschung zutreffend sein, denn ein Kontoauszug und auch die Lohnabrechnungen gelten als Urkunde und eine Fälschung, darunter fällt auch eine Totalfälschung (Sprich wenn man die Urkunden komplett selber erstellt) ist gem dem § 267 StGB strafbar.
Sicher das ich NICHT ins Gefängniss muss?
Eine hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht, denn für die Tat sind durchaus laut Strafgesetzbuch Haftstrafen möglich.
Aber hier in Deutschland müssen Ersttäter nur bei Verbrechen oder bei ganz ganz gravierenden Taten in das Gefängnis.
Siehe den Fall des bayrischen Fußballmanagers Uli Hoeneß. Zu dem Zeitpunkt als es NUR um eine Steuerhinterziehung (und das war kein Versuch) von 1 - 3 Millionen Euro ging, war noch davon auszugehen, dass er eine Bewährungsstrafe bekommen würde. Erst als es um knapp 30 Millionen Steuerhinterziehung ging, war die Chance auf Bewährung vertan.
Bei Dir geht es nicht um Millionen, sondern NUR um den VERSUCH einen Kredit von 20.000 Euro zu erhalten und ich denke, dass man Dir noch nicht einmal unterstellen kann, dass Du nicht vorhattest das Geld zurück zu zahlen.
Dementsprechend kann man davon ausgehen, dass Du, wenn es überhaupt zu einer Freiheitsstrafe kommt, dass diese zur Bewährung ausgesetzt wird.
Aber in Anbetracht, dass hier zumindest Gefängnis möglich währe, rate ich Dir einen Rechtsanwalt aufzusuchen, der Dich umfassend beraten kann.
Mit Promibonus bekommt man wohl eher niedrigere Strafen oder?
keinesfalls, vor dem Gericht ist jeder gleich gestellt
Habe HEUTE! auch noch eine Vorladung wegen Urkundenfälschung bekommen.
Warum kommt die etwa einen Monat später dazu?
Und wird dadurch das Strafmass höher?
HABE PANIK!!!!
lol
Mich wundert es schon, dass Du noch eine weitere Vorladung bekommen hast. Normalerweise hätte man alles in einer Vernehmung klären können.
Natürlich ist das Strafmaß höher, wenn man statt eines Straftatbestandes gleich mehrere Straftatbestände erfüllt hat.
Dennoch ist es so wie ich schon geschrieben habe. Es ist unwahrscheinlich, dass Du gleich bei Deiner ersten Verurteilung gleich in das Gefängnis musst.
Aber auch das habe ich schon geschrieben, nämlich dass Du evtl. besser in Anbetracht ziehen solltest einen Rechtsanwalt mit der Vertretung Deiner Interessen zu beauftragen.
Bei Straftaten gibt es keine Anbieter die einem günstiger verurteilen können. Nimm einen Anwalt und warte ab.
Woher sollen wir denn wissen was da genau abgelaufen ist, was der Kläger verlangt und was der Richter davon hält?
Naja, aus Hartz IV wollen viele raus, soweit ich das sehe die meisten. Das rechtfertigt trotzdem nicht zum Betrug. Sei froh, dass es so gekommen ist und nicht noch schlimmer. Stell Dir vor, Du hättest Glück gehabt und Du hättest den Kredit bekommen. Am Ende hätte es noch sehr viel schlimmer ausgehen können. Dann wäre das Geld futsch gewesen, es wäre ein geglückter Kreditbetrug geworden - und was dann? Such Dir einen anständigen Anwalt, der kann Dir bessere und detailiertere Antworten geben als hier die Community. Glaub mir das bitte. Bis dahin kannst Du Dir das mal durchlesen, und Du wirst sehen dass da steht drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. http://www.rechtslexikon-online.de/Kreditbetrug.html Ähm, auch mit Hartz IV bist Du nicht sicher vor einer Geldstrafe. Kann man auch in kleinen Beträgen abbezahlen.
Ich frag mich echt, wie man auf die Idee kommen kann, erfundene Lohnabrechnungen auszustellen. Wer glaubt denn daran, dass eine Bank so blöd ist, und 20.000 Euro auszahlt, ohne sich davon zu überzeugen, dass alles rechtens und wahr ist.
Das allerschlimmste an der ganzen Tatsache finde ich - sorry jetzt für den abschließenden Kommentar - dass Leute wie Du alle anderen Hartz IV-Empfänger in Verruf bringt. Denn dann heißt es wieder "Klar, der Hartzi!" Und dass auch noch offen im Internet. Haben es die Leute nicht schon schwer genug? Müssen es dann noch Leute so weit treiben zu lügen und zu betrügen? Und doch nicht so intelligent sein, es wenigstens klug hinzubringen?
Strafmildernd kommt Dir zugute, dass es ein gescheiterter Versuch ist. Wenn Du noch nicht vorbestraft bist, sondern Ersttäter bist ist das ebenfalls von Vorteil. Du hast ein Familie zu unterhalten, dass ist ebenfalls strafmildernd.
Es wird vermutlich eine Bewährungsstrafe für Dich verhängt.
Urkundenfälschung wird selbstverständlich bestraft.
Bin Familienvater, 43 Jahre und Hartz IV Empfänger!
Das entschuldigt Dein Verhalten keineswegs, sondern macht es eigentlich nur schlimmer. Mit 43 sollte man etwas mehr Verantwortungsgefühl haben und auch wissen, dass man wenn man eh schon kein Geld hat durch eine Kreditaufnahme seine finanzielle Situation nicht verbessern kann. Als Familienvater sollte man ein Vorbild sein und keine Dokumente fälschen, um an einen Kredit zu kommen, der zu Recht abgelehnt würde, weil die Bonität / das Einkommen es nicht erlaubt, diesen realistisch betrachtet je zurückzahlen zu können, sondern die finanzielle Misere nur verschlechtern würde.
Hilfe, ich wollte doch nur meine Familien endlich mehr bieten können und endlich von Hartz IV weg.
Hier wäre es ebenso gut möglich gewesen eine Anstellung anzunehmen. Wenn Ihr HartzIV bekommt und somit offenbar weder Frau noch Familienvater arbeiten gehen kann man für eine Anstellung sogar einen Umzug in Erwägung ziehen und dadurch den Suchradius für einen Job erweitern. Das Amt bezahlt im Falle, dass man einen Arbeitsvertrag vorlegen kann und damit aus der Bedürftigkeit herauskäme sogar die Umzugskosten.
Welches Strafmaas muss ich erwarten????
Auf jeden Fall wirst Du dann wohl vorbestraft sein, was für die künftige Jobsuche nicht einfacher ist.
Bin seit fast 8 jahren Arbeitslos und hatt nur Minijobs!
Habe mich immer um Arbeit bemüht, aber keine bekommen.
war eine kurzschlussreaktion!
Keiner will den Webmaster haben ? Dann kann er wohl nichts vorweisen . Und mit den Unfähigkeiten eine Firma gründen , stinkt zum Himmel . Schade um die Familie .
Aber inder Vorladung steht Betrug (Versuch) §263!!!!