unwirksam vs. nichtig
Hallo zusammen,
in juristischen Texten ist mal von "unwirksam" die Rede (z. B. bei Verträgen), ein anderes Mal von "Nichtigkeit" (z.B. Nichtigkeit aufgrund eines Formmangels).
Was ist denn eigentlich der Unterschied oder sind die Begriffe synonym zu verwenden?
Besten Dank vorab und schönen Abend!
2 Antworten
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Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Die Nichtigkeit ist absolut. Die beabsichtigte Rechtswirkung tritt bzw. trat nie ein. Man kann die Nichtigkeit auch als Unwirksamkeit von Anfang an (ex tunc) umschreiben. Die Unwirksamkeit hingegen tritt meist erst später ein und kann oft sogar geheilt werden. Die Begriffe werden jedoch auch häufig synonym verwendet, das ist richtig.
Hier werden solche Begriffe kurz, gut & knapp erklärt!