Ich habe mir mal die AGB von PayPal angeschaut. Der Käuferschutz greift, wenn die Ware nicht erhalten wird oder von der Beschreibung abweicht. Beides muss der Käufer nicht nachweisen (wie sollte man auch beweisen, dass man ein Paket nicht erhalten hat?). Grundsätzlich sollten Paypal- Käufe also per Einschreiben versendet werden, damit die Sendung genau verfolgt werden kann und eine Zustellung mit Unterschrift bestätigt wird, da ansonsten unwahrscheinlich Lieferungen auf dem Postweg verloren gehen.
Nur wenn die Zustellung nachgewiesen kann (Beweisen, dass man es zur Post gebracht hat reicht nicht, man muss auch beweisen dass es angekommen ist) greift der Verkäuferschutz. Der Verkäuferschutz greift prinzipiell nicht, wenn die Ware nicht wie beschrieben oder beschädigt ist.
Die Frage ist, wie kann ich als Verkäufer beweisen, dass ich die Ware wie beschrieben und unbeschädigt versendet habe?
Oder umgekehrt, was hält den Käufer davon ab, zu behaupten seine erhaltene, teure Sammlermünze war nicht wie beschrieben und er hat ein 50ct Stück erhalten?
Werden solche Fälle bei PayPal gespeichert und greift PP irgenwann ein, wenn sich solche Fälle bei bestimmten Leuten häufen? Oder ist das ein Freifahrtschein zum Betrug? (als Käufer kann man sich leicht immer neue Accounts machen und so eventuellen negativen Bewertungen ausweichen. Der Verkäufer kann sich den Käufer ja nicht aussuchen. Umgekehrt als Käufer hat man die Chance auf Bewertungen zu achten)