Unverschuldeter Unfall- trotzdem Hochstufung KfZ- Haftpflicht?
Hallo! Meiner Schwester ist eine Radfahrerin ins Auto gefahren, sie hat die Vorfahrt nicht beachtet. Polizei war da. Jetzt nach 1/2 Jahr fordert die Krankenkasse der Unfallverursacherin von der KfZ-Haftpflichtversicherung eine Beteiligung an den Krankenhaus- und Behandlungskosten und meine Schwester soll hochgestuft werden- obwohl sie eindeutig nicht die Unfallverursacherin ist. Die Haftpflicht erklärte, sie hat das "Gefährlichere" Verkehrsmittel gefahren und somit muss gezahlt werden. Habt ihr so etwas schon einmal gehört?
10 Antworten
Ja, wenn du ein Fzg lenkst haftest du nach dem Gesetz aus der Gefährdung. Es kann sein, dass deine Schwester ein Mithaftung bekommen hat ( kannst bei der Schadensabt der Versicherung nachfragen) . Wenn ja, zahlt die Haftpflicht den Anteil des Verschuldens , deine Schwester wird dann hochgestuft.
Es gibt aber die sogenannten Selbstregluierungsgrenzen. Wenn der Schaden geringer ausfällt wie die Rückstufung ( wird immer die nächsten Jahre hochgerechnet, bis Vertrag in Schadenfreiheitsklasse SF 25) so lohnt sich einen Rückzahlung des Schadens.
Als die Rückstufung... sorry aber es ist fürchterlich, das kaum noch jemand vernünftiges Deutsch kann!
Es wurde richtigerweise hier schon auf Betriebsgefahr und Gefährdungshaftung hingewiesen. Aufschluss gibt § 7 Straßenverkehrsgesetz: "Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs ..., ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen." - Da ist also - im Gegensatz zum § 823 BGB - garnix vom Verschulden die Rede. Das erklärt sich daraus, dass diese großen motorbetriebenen Dinger von sich aus so gefährlich sind.
Naja, versuchen kann es die Versicherung ja. Würde ich definitiv auch Deiner Versicherung gegenüber ablehnen. Wenn der Gegner nicht locker lässt und auf die Begleichung besteht, Anwalt einschalten.
nein, nicht
du meinst wohl BGB. Und wer kannt schon das VVG, doch nur Juristen und Versicherungsleute. Das wichtigste hast auch du vergessen: § 7 StVG. Aber lass doch die Antwort von Pocas14 einfach so gelten. Die Frage war: Habt ihr so etwas schon einmal gehört? Die Antwort: nein, nicht. - Das war vermutlich ehrlich und daher völlig korrekt. Ob es dem Fragesteller weiterhalf ist natürlich wieder eine andere Frage.
wenn der hergang eindeutig bewiesen ist und eindeutig ist das deine schwester keine mitschuld trägt kann sie nicht hochgestuft werden, denn ihre versicherung hatt dan garnichts mit der sache zu tun.
noch nie ein VVG und ein BGG und ein StVo in der Hand gehabt ?? :o)