Dürfen mir meine Eltern mein geschenktes Auto wegnehmen? Bin 18.

14 Antworten

Hallo.

Wenn dein Vater den Fahrzeugbrief hat, kann er das leider, weil rechtlich Ihm der Wagen gehört.

Du solltest dich noch mal mit deinen Eltern zusammen setzen und klären, wo eigentlich Ihr Problem liegt^^ Denn ich muss sagen, wärst du mein Kind, wäre es für mich einleuchtend, dass die Ausbildung vor geht^^

Vielleicht kannst du sie umstimmen mit solchen Argumenten.

Du könntest auch vorschlagen stattdessen mehr Pflichten im Haushalt zu übernehmen, oder auf dein Taschengeld verzichten. So zeigst du, dass du was für das Auto machen willst und nicht einfach nur nimmst sondern auch was gibst/machst. Ist zwar hart, aber besser als wenn der Wagen weg wäre.

Ich wünsch dir viel Erfolg dabei, einen Kompromiss zu finden.

Also mein Vater ist auf das Auto eingetragen, so war es für uns günstiger und auch auf den Fahrzeigbrief, aber ich hab mal gehört, das der jenige der den fahrzeugbrief in den händen hält der halter ist, egal was drauf steht.

Auf den ersten Blick würd ich das auch so denken, aber es ist ja geschenkt, desswegen bin ich mir nicht so sicher.

Meine Ausbildung ist rein schulisch.

Wer den Brief hat, dem gehört das Auto.

Hast du den Fahrzeugbrief, bist du als Halter eingetragen? Wenn das so ist, haben sie keine Chance dein Auto zu verkaufen, das wäre gesetzeswidrig.

Wenn dein Vater oder deine Mutter als Halter eingetragen sind, hast du kaum eine Chance, da was zu machen. Das hat auch nichts damit zu tun, ob du 18 bist oder nicht, die Frage ist, wem das Auto gehört.

Kannst du nicht nachweisen, dass es deins ist, kannst du nur an die Moral deiner Eltern appellieren.

Was ihr Verhalten insgesamt angeht.... Fast jeder in dem Alter, der sich nicht halbtot arbeitet, also nur noch Zeit zum schlafen und essen hat, ist in den Augen der Eltern faul, war bei mir damals nicht anders. Aber das gibt sich auch wieder, lass dich nicht verrückt machen.

Als Erstes muss geklärt werden - wer ist der Eigentümer des Wagens? Bist du im Fahrzeugbrief als Halter angegeben, giltst du als Eigentümer. Wäre dies der Fall, könnte dein Vater dir das Auto - aus rein rechtlicher Sicht - nicht wegnehmen; Schenkungen sind nur zu widerrufen, wenn sich der Schenker in akuter fianzieller Notlage befindet und ohne die Mittel, die mit der Rückgabe der Schenksache erworben werden könnten, ein finanzieller Ruin bevorstünde.

Bist du jedoch nur Besitzer, aber nicht Eigentümer, gehört dir das Fahrzeug auch nicht - und etwas, was man nicht selbst Besitzt, kann einem genommen werden.

PatrickLassan  21.07.2011, 20:06

Bist du im Fahrzeugbrief als Halter angegeben, giltst du als Eigentümer.

Ein Fahrzeugbrief ist KEINE Eigentumsurkunde.

Ghettokeks  21.07.2011, 20:32
@PatrickLassan

Danke für deine Anmerkung, welche Funktion nimmt der Fahrzeugbrief dann ein?

Was liefert dann den Eigentumsnachweiß bei einem Fahrzeug?

Wenn das Auto auf Deinen Namen zugelassen ist und Du im Besitzt des KFZ-Briefes bist, wird es den Eltern schwer fallen, Dein Auto zu verkaufen. Wenn allerdings das Auto auf den Namen Deines Vaters zugelassen ist und er bis auf den Spritt die vollen Unterhaltskosten zahlt, hast Du keine Möglichkeit, ihm das zu verbieten.

Versuche Deine Ausbildung so gut und so schnell wie möglich zu beenden. Wenn Du dann Dein eigenes Geld verdienst, kannst Du Dir auch Deinen geliebten Lupo leistender oder lasse das Auto so lange abmelden, bis Deine Eltern mit Deinen schulischen Leistungen und Deiner Ausbildung sehr zufrieden sind. Sie werden Dir dann gerne das Auto wieder zur Verfügung stellen.