Hallo Leute, Telefonanschluss Eigentumswohnung wer zahlt?
Zuerst einmal ich bin Eigentümer einer Wohnung in einem 5 Familien Haus. Zum Problem:
In diesem 5 Familienhaus funktioniert bei einem Mieter das Telefon nicht. Bei den restlichen 4 funktioniert es also meine Eigentumswohnung ist auch unter den 4 wo es funktioniert. Nun kam ein Techniker der sich das angesehen hat und hat eine Rechnung ausgestellt, die Hausverwaltung sagt, dass die Rechnung auf die 5 Wohnungseigentümer aufgeteilt werden muss.
Meine Frage ist warum muss ich bezahlen bzw. muss ich überhaupt bezahlen, obwohl es meine Wohnung gar nicht betrifft?
Ich bin nämlich der Meinung ich muss dafür nicht aufkommen. Es ist ja schließlich nicht der Hauptsanschluss.
Könntet ihr mir vielleicht helfen mit Quellen, dass ich alles ggf. Belegen kann, oder dagegen vorgehen kann.
Danke im vorraus
4 Antworten
... bist Du Dir sicher, eine ETW in einem 5 Familien Haus?
Da kann aber etwas nicht stimmen, es wird eine WEG sein, fürchte ich.
Die Anlage in allen Wohnungen gehört ja dann der WEG und somit tragen alle ET die Kosten für Reparaturen.
Per Beschluß kann natürlich der betroffene ET allein herangezogen werden, wenn der denn sich das gefallen läßt bzw. der Schaden allein in seinem Zuständigkeitsbereich liegt.
Wenn die Hausverwaltung diesen Monteurbesuch veranlasst hat, geht die Rechnung natürlich auch an diese Hausverwaltung. Diese belegt die Wohnungen gleichmäßig mit den Kosten. was soll daran falsch sein?
Die Telefonversorgung und deren gesamtheitliche Aufrechterhaltung für das Objekt ist eine gemeinschaftliche Angelgenheit aller WEG-Mitglieder, die tragen auch gemeinsam die Kosten.
Es ist nur an einer einzigen Leitung ein Defekt.
An der Reparatur profitiert nur eine Wohnung.Warum müssen dann alle Eigentümer zahlen ist für mich immernoch unklar?