Untervermietung mehrerer Wohnungen?
Darf man mehrere Wohnungen anmieten um diese gewinnbringend unter zu vermieten ? Natürlich alles offiziell mit Gewerbe und so weiter . Aber ist dies grundsätzlich erlaubt ? Wie gesagt, Anmietung um gewinnbringend Untervermieten . Es handelt sich nicht um Eigentum.
4 Antworten
Vorsicht! Alleine die Zustimmung des Vermieters kann im Einzelfall nicht ausreichen.
Folgende Punkte sind zu beachten:
- Es bedarf immer der schriftlichen Einwilligung des Vermieters und zwar explizit zur kurzzeitigen Untervermietung mit dem Zweck der Fremdenbeherbergung. Eine normale, allgemeine Untervermietungerlaubnis reicht nicht aus.
- Gibt es in einigen Deutschen Städten sogenannte Zweckentfremdungssatzungen, die das unter Strafe stellen.
- Handelt es sich bei der vollständigen Nutzung als Ferienimmobilie im Zweifel um eine genehmigungspflichtige Umnutzung. Hier sollte bei lokalen Bauamt zwingend nachgefragt werden.
Bevor ich also Verträge eingehen würde, wäre mein erster Schritt dies wirklich sattelfest zu machen und bei größerem Umfang eine Rechtsberatung (das hier ist keine) in Betracht zu ziehen. Sonst hast Du plötzlich einen Haufen Wohnungen für die Du zahlen musst und keine Gegenfinanzierung.
Im Übrigen ist je nach Umfang zu klären, ob es nicht doch ein Gewerbe ist. Es gibt zwar eine Bagatellgrenze (um die 8Betten) aber ansonsten besteht erstmal eine Anzeigepflicht. Daraufhin prüft dann das Gewerbeamt ob es sich um ein Gewerbe handelt oder eben nicht.
Darf man mehrere Wohnungen anmieten um diese gewinnbringend unter zu vermieten ?
Wenn die jeweiligen Vermieter damit einverstanden sind, ja darf man.
Natürlich alles offiziell mit Gewerbe und so weiter
Vermietung ist prinzipiell erstmal eine eigene Einkunftsart und nicht gewerblich.
wenn der eigentliche vermieter einer Untervermietung zustimmt ja.
aber: du würdest für alles haften was die Untermieter anstellen, da du der Hauptmieter bist.
also gut überlegen!
Wenn der Vermieter jeder Untervermietung zustimmt: Natürlich. ,