Garage untervermieten verboten?

7 Antworten

Das Problem was dein Vermieter sicherlich sieht ist, dass die Garage evtl. geblockt ist, falls du mal ausziehst und ein neuer Wohnungsmieter diese Garage haben möchte. Dann müsste der Vermieter die Garage erst kündigen und diesen Aufwand will er sicherlich nicht. Aber ohne Einverständnis anderweitig vermieten ist nicht richtig. Wenn etwas passieren sollte, z. B. unsachgemäße Nutzung, wer soll dann zur Rechenschaft gezogen werden?

Man muss den Vermieter um Erlaubnis bitten - der lehnt ab. Fertig. Da gibt es keine Diskussion.

ShaoKhan425  03.03.2014, 17:10

wohraum ja, Stellplatz für ein Auto - sicher?

Gerhart  04.03.2014, 12:33
@ShaoKhan425

Mietsache besteht untrennbar aus 2 Teilen: Wohnung und Garage. Also: Sicher !!

Da die Garage Teil deines Mietvertrages ist, benötigst du immer eine Zustimmung der Vermieterin. Sie muss nicht zustimmen, denn du hast ja damals bei Mietvertragsunterzeichnis nicht darauf hingewiesen, dass du die Garage nicht benötigst... Vermietung trotz Ablehnung: fristlose Kündigung!

Einkünfte aus Vermietung der Garage müssen beim BAföG dann aber wieder angegeben werden! Sonst: Betrug!

Wenn der VM die Untervermietung ablehnt, warum fragst du ihn nicht einfach, ob du 40 € weniger Miete zahlen kannst und er dafür die Garage anderweitig vermietet? Kann man vertraglich festhalten und dürfte so am einfachsten zu lösen sein. So weiß der VM auch, wer sich so auf seinem Grundstück aufhält und warum.

ballsohard 
Beitragsersteller
 03.03.2014, 18:23

Klingt gut, aber ist scheinbar nicht möglich. Zu jeder Mietwohnung dort gehört eine Garage. Die sind alle im Erdgeschoss unter den Wohnungen. Die Frage ist nur, der Eigentümer will das nicht, warum? Kann ich darauf bestehen? Denn die Warmmiete erhält er so oder so. Und wenn würde ich alles rechtlich via Untervermietervetrag regeln.

Wenn der Mieter sich aus finanziellen Gründen zur Untermietung gezwungen sieht, also durch die Verweigerung der Zustimmung zur Untervermietung durch den Vermieter finanzielle Nachteile hat, dann kann er die Zustimmung des Vermieters auch einklagen. In deinem Fall ist der Bezug von BAföG eindeutig eine finanzielle beengte Situation für dich als Mieter.

Der Vermieter lehnt hier ohne Grund ab. Das wäre für einen versierten Anwalt ein gefundenes Fressen. Starte noch einen 2. Versuch unter Darlegen deine finanziellen Situation und weise auf die Konsequenzen der Ablehnung hin.

ballsohard 
Beitragsersteller
 04.03.2014, 16:37

Auf welche Konsequenzen kann ich da genau hinweisen? Ich kann immerhin nicht mit Anwalt drohen und/oder ner Klage, da ich eben kein Cash für nen Anwalt habe...und das werden sie auch sicherlich wissen