Garage untervermieten verboten?
Hallo an euch,
in meinem Mietvertrag ist die dazu gehörige Garage aufgeführt, welche ich mit 40 € monatlich bezahlen muss. Ich habe keinen Führerschein und daher kein Fahrzeug. Gerne würde ich die Garage untervermieten, nach Recherche gibt´s auch einige Anfragen.
Zur Sicherheit schrieb ich meiner Vermieterin eine E-Mail, wo ich um das Einverständnis zur Untervermietung fragte und um eine begründete Antwort, im Falle einer Absage, bat.
Ein paar Tage später erhielt ich nur eine Antwort von ihr, dass der Eigentümer die Untervermietung ablehnt - ohne Begründung.
Nun denn, kenne ich mich da nicht aus was mein Recht bei dieser Sache angeht, ich wäre sehr froh, wenn ich die Garage vermieten kann, da dies eine finanzielle Entlastung wäre (ich bekomme derzeit nur BAföG). Beim Mieterschutzbund kann man nur fragen, wenn man Mitglied ist...bevor ich da viel Bürokratie vor mir habe...hat jemand Tipps, Erfahrungen, sonstiges?
Vielen, lieben Dank!!
7 Antworten
Das Problem was dein Vermieter sicherlich sieht ist, dass die Garage evtl. geblockt ist, falls du mal ausziehst und ein neuer Wohnungsmieter diese Garage haben möchte. Dann müsste der Vermieter die Garage erst kündigen und diesen Aufwand will er sicherlich nicht. Aber ohne Einverständnis anderweitig vermieten ist nicht richtig. Wenn etwas passieren sollte, z. B. unsachgemäße Nutzung, wer soll dann zur Rechenschaft gezogen werden?
Man muss den Vermieter um Erlaubnis bitten - der lehnt ab. Fertig. Da gibt es keine Diskussion.
Mietsache besteht untrennbar aus 2 Teilen: Wohnung und Garage. Also: Sicher !!
Da die Garage Teil deines Mietvertrages ist, benötigst du immer eine Zustimmung der Vermieterin. Sie muss nicht zustimmen, denn du hast ja damals bei Mietvertragsunterzeichnis nicht darauf hingewiesen, dass du die Garage nicht benötigst... Vermietung trotz Ablehnung: fristlose Kündigung!
Einkünfte aus Vermietung der Garage müssen beim BAföG dann aber wieder angegeben werden! Sonst: Betrug!
Wenn der VM die Untervermietung ablehnt, warum fragst du ihn nicht einfach, ob du 40 € weniger Miete zahlen kannst und er dafür die Garage anderweitig vermietet? Kann man vertraglich festhalten und dürfte so am einfachsten zu lösen sein. So weiß der VM auch, wer sich so auf seinem Grundstück aufhält und warum.
Klingt gut, aber ist scheinbar nicht möglich. Zu jeder Mietwohnung dort gehört eine Garage. Die sind alle im Erdgeschoss unter den Wohnungen. Die Frage ist nur, der Eigentümer will das nicht, warum? Kann ich darauf bestehen? Denn die Warmmiete erhält er so oder so. Und wenn würde ich alles rechtlich via Untervermietervetrag regeln.
Wenn der Mieter sich aus finanziellen Gründen zur Untermietung gezwungen sieht, also durch die Verweigerung der Zustimmung zur Untervermietung durch den Vermieter finanzielle Nachteile hat, dann kann er die Zustimmung des Vermieters auch einklagen. In deinem Fall ist der Bezug von BAföG eindeutig eine finanzielle beengte Situation für dich als Mieter.
Der Vermieter lehnt hier ohne Grund ab. Das wäre für einen versierten Anwalt ein gefundenes Fressen. Starte noch einen 2. Versuch unter Darlegen deine finanziellen Situation und weise auf die Konsequenzen der Ablehnung hin.
Auf welche Konsequenzen kann ich da genau hinweisen? Ich kann immerhin nicht mit Anwalt drohen und/oder ner Klage, da ich eben kein Cash für nen Anwalt habe...und das werden sie auch sicherlich wissen
wohraum ja, Stellplatz für ein Auto - sicher?