Unterschrift fälschen, wegen dem Sorgerecht um eine Wohnung zu bekommen?

6 Antworten

Hier ist es nichts anderes.

Den Strafrahmen hast Du erwähnt, nur weil Du der Meinung bist, dass dein Ex es nicht unterschreiben würde, ist das noch lange kein Milderungsgrund. Zusätzlich zu der Urkundenfälschung käme natürlich noch der Leistungsbetrug beim Wohnungsamt, schließlich beantragst Du dort Leistungen mit gefälschten Unterlagen.


Also käme das hier noch dazu


Strafgesetzbuch (StGB)
§ 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.(2) Der Versuch ist strafbar.(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter1.gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,2.einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,3.eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,4.seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder5.einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.(4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).(7) Die §§ 43a und 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. § 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.

Es ist nichts anderes. Im übrigen kannst du deine tochter nicht einfach "behalten" .als vater hat er pflichten und rechte. Du kannst deinem.kind nicht den vater vorenthalten!

Also erst mal, fälschen solltest du gar nichts. Wenn das rauskommt, dann  hast du verloren. Mach bloß keinen Blödsinn hier. Geh auf das Jugendamt und schildere dort deine Situation. Das Kind wird auf jeden Fall bei dir, also seiner Mutter leben. Er hat allerdings ein Besuchsrecht. Ausserdem musst du nachweisen wo dein Kind ist, während du arbeiten gehst. Also das Wohlergehen des Kindes hat Vorrang. Dein Freund kann gar nichts machen, auch wenn ihr ein gemeinsames Sorgerecht habt, wenn ihr euch trennt, dann regelt das in Streitfragen das Jugendamt. Und nochmals, ja nichts fälschen, du kommst in Teufels Küche, glaub mir. Die Behörden finden sowas nicht spassig.


Annelej 
Beitragsersteller
 10.09.2015, 15:48

Beim Jugendamt war ich schon. Ich muss das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen. Geht aber schlecht wenn wir noch in einer gemeinsamen Wohnung leben ( lange Geschichte ). Das Jugendamt meinte, ich soll eine Wohnung finden, ausziehen und es dann beantragen. Tja das Wohnungsamt sieht das nicht so. Trotzdem Danke für die Antworten. Ich muss mir dann was einfallen lassen

truxumuxi  10.09.2015, 16:04
@Annelej

Dann sag dem Jugendamt sie sollen das mit dem Wohnungsamt klären. Ganz einfach. Manchmal muss man etwas Druck ausüben auf die Ämter. Einfach nicht locker lassen.

truxumuxi  11.09.2015, 09:44
@truxumuxi

Ehrlich gesagt habe ich das Gefühl dass da mehr dahintersteckt. Ich habe einige Bekannte die sich auch getrennt haben, aber so ein Theater gab es wirklich nicht. Und am Geld it es auch nicht gescheitert, weil das mit dem Sorgerecht und dem Aufenthaltsbestimmungsrecht nichts zu tun hat. Was also stimmt nicht ! Was verschweigst du in der Sache. So kann man dir jedenfalls leider nicht helfen.

Man sollte nie eine Urkundenfälschung machen, denn diese ist strafbar, egal aus welchen Beweggründen, das ist mit Sicherheit der verkehrte Weg.

LG Pummelweib :-)

Auf keinen Fall fälschen, was hast du davon, wenn du im Ernst Fall einsitzen mußt?

Gar nichts!

Geh zum Jugendamt u. sprich mit denen darüber, was du tun kannst, damit deine Tochter bei dir leben kann!