Gemeinsames Sorgerecht - Unterschrift bei Arztbesuchen?
Hallo,
ich würde gerne das gemeinsame Sorgerecht für meine 2 jährige Tochter beantragen. Die Kindesmutter findet die Idee nicht so gut. Sie befürchtet, dass es ganz schön kompliziert werden würde und ihr das Leben sehr erschwert, weil sie dann häufig meine Unterschrift bräuchte (vor allem bei ärztlichen Angelegenheiten).
Es ist so, dass unsere Tochter von Geburt an grauen Star hatte. Sie musste deshalb mit einem Jahr operiert werden und ihr wurden die Linsen entfernt. Nun stehen regelmäßig Kontrolluntersuchungen an, ihre künstlichen Linsen, die sie wie Kontaktlinsen trägt, müssen ggf. angepasst und erneuert werden, genau wie ihre Brille etc.
Es wäre tatsächlich etwas umständlich, wenn ich bei jeder dieser "Kleinigkeiten" unterschreiben müsste, da ich zwei Stunden entfernt lebe und wir uns zwar sehr regelmäßig, aber eben nur alle 2 Wochen sehen.
Ist es jedoch nicht so, dass diese ganzen Arztbesuche zu den Angelegenheiten des täglichen Lebens gehören und die Kindesmutter diesbezüglich sowieso alleine entscheiden kann und meine Unterschrift damit überhaupt nicht braucht?
Muss ich nicht nur für lang vorab geplante Operationen unterschreiben?
Falls für sämtliche Arztbesuche bezüglich der Augen unserer Tochter doch meine Unterschrift notwendig wäre, gäbe es dann die Möglichkeit der Kindesmutter für diese Angelegenheiten eine Vollmacht auszustellen?
6 Antworten
Unsinn, was die Mutter da erzählt. Die alltäglichen Entscheidungen trifft das Elternteil, wo das Kind gerade aufhält. Dazu zählen auch Arztbesuche.
Nur wenn außergewöhnliche Arztbesuche wie eine erneute OP müssen beide zustimmen, aber so eine OP wird eh lange vorher angekündigt. Bei einer Not-OP darf eh wiederrum nur ein Elternteil entscheiden.
Mir scheint eher, dass die Mutter dich vom Sorgerecht raushalten will, dabei verlangt der Gesetzgeber, dass das gemeinsame Sorgerecht die Regel ist.
"Falls für sämtliche Arztbesuche bezüglich der Augen unserer Tochter doch meine Unterschrift notwendig wäre, gäbe es dann die Möglichkeit der Kindesmutter für diese Angelegenheiten eine Vollmacht auszustellen?"
Das sowieso, meistens begnügen sich die Ärzte aber ohnehin mit nur einer einzelnen Unterschrift ;) Aber mit ner Vollmacht für den Bereich wäre es dann im Zweifel auch getan
deine unterschrift wird eigentlich nur 2-3 mal im leben des kindes gebraucht. dazu gehören eröffnung eines kontos oder sparbuchs, nicht lebenswichtige ops und die taufe.
alles andere bestimmt die mutter im rahmen ihrer alleinigen alltagssorge. zudem kannst du gerne eine vollmacht für gesundheitsdinge ausstellen und diese der km zukommen lassen.
das gsr wird überbewertet und es ändert sich nichts für die km im täglichen einerlei.
Dann müssten ja in der Konsequenz auch nicht getrennte Elternpaare für jeden Kleinkram entweder zu zweit auflaufen oder mit einer Vollmacht wedeln. Dem ist nicht so, das kann ich Dir versichern. Es hat sich bis jetzt noch kein Kinderarzt, Augenarzt, Optiker, Zahnarzt, Orthopäde und wie sie alle heißen, jemals für unseren Familienstand interessiert oder nachgefragt, ob das begleitende Elternteil überhaupt berechtigt ist, das Kind alleine vorzustellen.
Für normale Arztbesuche oder Vorsorgetermine braucht man keine Unterschrift. Eine Unterschrift ist notwendig vor den Operationen oder Reisen, bzw. Wohnwechsel oder Schulwechsel. Also bei gravierenden Veränderungen.
Aber nicht, wenn die Mutter mit dem Kind zum Arzt muss.