Unterschrift des Chefs bei der Inventur notwendig?
Hallo, kann mir jemand sagen, ob bei den Inventurlisten die Unterschrift des Firmeninhabers notwendig bzw. gesetzlich vorgeschrieben ist? Oder reichen die Unterschriften des Zählers und Schreibers aus und der Sachbearbeitung bei der endgültigen Prüfung auf Vollständigkeit?
3 Antworten
Zum schluß muß jemand für die Inventur "haften" also sagen das alles ordnungsgemäß aufgenommen wurde.
Das ist dann meist ein leitender Angestellter.
Für die Bögen ist das nicht notwendig
was bedeutet leitender Angestellter hinsichtlich des Sachverhalts? Ich bin die einzige Büroangestellte, hab die Listen zusammengerechnet und auf die Ordnungsmäßigkeit geprüft. Meine Vorgängerin hat auf diesen Listen einen Punkte aufgeführt mit der Unterschrift des Geschäftsführers, muss er auf jeder Seite unterzeichnen oder kann ich das ebenfalls machen mit i.A. ?
Auf den Bestandserfassungslisten (Inventurlisten) müssen in der Regel zwei Unterschriften drauf (Vier-Augen-Prinzip), normalerweise die des Zählers und des Schreibers, wie Du richtig schreibst. Der Chef muss nicht zwangsweise unterschreiben.
Natürlich muss der Firmeninhaber NICHT jeden einzelnen Zettel unterschreiben. Wann soll der denn damit fertig werden? Dann müsste er ja auch alles noch mal nachzählen.
Du kannst die Blätter abzeichnen ob I.a. I.v. spilet keine Rolle das kannst Du auch weglassen. Es ist nur wichtig das einer das abzeichnet der auch für die Inventur verantwortlich war. aber nur auf dem endbogen auf dem die Ordnungsgemäße Inventur bescheinigt wird mit den Schlusssummen
ja das denke ich mir auch so deshalb frage ich nach. Meine Vorgängerin hat dies aber so gehandhabt. Ich denke auch dass es ist notwendig ist aber rechtlich gesehen bin ich mir da eben nicht sicher. Kann ich die einzelnen Blätter nun auch mit i.A. unterzeichnen? Die Blätter sind alle schon fertig und ich muss diese bei der Bank abgeben für die Halbjahresinventur das wurde leider nicht mehr erledigt und ist jetzt fällig.