Unterschrift aufdrängen. Was kann man dagegen tun?

4 Antworten

Der Vermieter ist nicht verpflichtet, euch vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen.

Wenn ihr die Wohnung gemeinsam gemietet habt (beide unterschrieben habt), so könnt ihr sie auch nur gemeinsam kündigen. Solange du also nicht unterschreibst, ist die Kündigung der Wohnung auch nicht gültig

Ihr müsstet bis zum Ablauf der Kündigungsfrist ggf. jeweils allein für die komplette Miete einstehen, falls der andere nicht zahlt.

kleineseele 
Beitragsersteller
 28.10.2015, 13:53

Man kann mit einem geeigneten Nachmieter den Vertrag vorzeitig aufheben. Aber auch einige Gesetze sprechen da für uns. Ich habe mich diesbezüglich von einem Anwalt kostenlos beraten lassen.

Aber es kann doch nicht sein, dass er das Schreiben zur vorzeitigen Aufhebung nur dann unterschreibt,  wenn ich ihm ein anderes Dokument unterschreibe,  was für mich zum Nachteil wird. Ich finde, das geht in Richtung Erpressung. Er will die Wohnung eigentlich auch loswerden und er hat mir schon einmal geschrieben,  dass er das unterschreiben will. Und jetzt macht er das erst, wenn ich ihm sein Dokument unterschreibe. 

DFgen  28.10.2015, 14:14
@kleineseele
Man kann mit einem geeigneten Nachmieter den Vertrag vorzeitig aufheben. 

Es besteht zwar meistens die Möglichkeit, einen Nachmieter zu stellen, aber nur, wenn der Vermieter damit einverstanden ist. Und dann braucht er auch nicht jeden potenziellen Nachmieter als solchen akzeptieren... Es hängt also vom guten Willen des Vermieters ab, euch vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen (es sei denn, eine Klausel etc... im Mietvertrag verstößt gegen geltendes Recht...)

Der Ex-Freund darf dich selbstverständlich nicht nötigen, denn ansonsten könntest du Anzeige gegen ihn erstatten. Würdest du etwas unterschreiben, wozu du nachweislich genötigt wurdest, könnte deine Unterschrift ungültig sein....

Er wil dich zwingen, zu unterschreiben, das dich zum Unterhalt ihm gegenüber verpflichtet? Das ist klar eine Nötigung und du kannst bei der Polizei Anzeige erstatten.

"Die Nötigung setzt voraus, dass durch das Nötigungsmittel das vom Täter erwünschte Verhalten des Opfers veranlasst wird und dass dies gegen den Willen des Opfers geschieht.
Nötigungsmittel nach § 240 I StGB ist die ausschließliche Gewalt oder die Drohung mit einem empfindlichen Übel.

Was will er denn machen??? Eine erzwungene Unterschrift hätte ohnehin keine Gültigkeit, aber wie willst Du das hinterher beweisen. Auch die Aussage "Geld zu zahlen, wenn zusätzliche Kosten entstehen" ist ja sehr vage. Du unterschreibst nicht und Punkt. Ich würde ihn meiden, damit es gar nicht erst zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung kommt.

Steht ihr beide im Mietvertrag? Dann kann sich der Vermieter an Euch beide bezüglich der Miete wenden. Wenn es bei Dir nichts zu holen gibt und er genug verdient, wird er das wohl zahlen müssen. Unabhängig von Eurer Streitigkeit sollte er - zur Vermeidung weiterer Kosten - die Wohnung schnellstmöglich kündigen.

kleineseele 
Beitragsersteller
 28.10.2015, 13:49

Die Wohnung ist bereits gekündigt. Allerdings ging das erst zum Juni 2016. Ich habe mich kostenlos von einem Anwalt beraten lassen, dass man die Zeit verkürzen kann und das mit Gesetzen begründen kann. Dieses Schreiben will er erst nach meiner Unterschrift unterzeichnen. 

Sowas geht ja mal garnicht. Was ist denn das für Einer? Zur Unterschrift kann er Dich nicht zwingen. Allerdings trägst Du einen Anteil daran Deine Unterschrift auf dem Mietvertrag ist. Am besten schnellstens einen Nachmieter organisieren.

z.B. über eBay Kleinanzeigen, Quoka und so. Im Bekanntenkreis mal fragen, Facebook, ...


kleineseele 
Beitragsersteller
 28.10.2015, 13:56

Das mache ich ja bereits. Aber der Vermieter meldet sich diesbezüglich nicht und will anscheinend keinen Nachmieter angeben. Der gibt nicht mal einen Grund ein, nichts.... Die Nachmieter,  die ich eingereicht habe, sind geeignet für die Wohnung. Genug Verdienst, unbefristet, keine Schulden etc.... 

RAWshooter  28.10.2015, 14:22
@kleineseele

Dem Vermieter ist also klar, das die Wohnung in Zukunft nicht bezahlt werden kann. Dann sollte er eigentlich in der Pflicht stehen Euch zumindest eine klare Antwort auf Eure "Ausgleichsversuche" zu geben. Ist ja auch in seinem Interesse. Wichtig ist dies hinterher beweisen zu können. Brief als Einschreiben mit Rückschein ist hier sinnvoll.