Hausverkauf: Ex verlangt Geld für Unterschrift

4 Antworten

Die Sache ist halt die, dass der Notarvertrag nur mit ihrer Unterschrift gültig ist, das hat er extra noch reingeschrieben... aber uns sofort seine Rechnung geschickt!!! Sitzt sie tatsächlich am längeren Hebel, obwohl sie 1. nicht eingetragen ist und 2. die Zustimmung schon bei einem Anwalt unterschrieb ???

schelm1  07.11.2014, 12:53

Der Notar ist für sie tätig geworden, folglich erhalten sie seine Rechnung. Im Kaufvertrag besteht aber hinsichtlich solcher Zahlungen und evtl. Ausgleichsansprüche gegenüber dem, der die Unterzeichnung des Kaufvertrages, ws auch für die Herbeiführung der Genehmigung der Ehefrau gilt, schuldhaft unterläßt, eine entsprechende Regelung, so dass Sie im schlimmsten Falle Ihr Geld vom schadenersatzpflichtigen Verkäufer zurückfordern können. Dieses Kostenrisiko und den Verlust des entgehenden Kaufpreises wird der Verkäufern nicht eingehen!?!

Da die Unterschrift erteilt wurde, kann der Verkäufer auf die Genehmigung der Kaufvertragsurkunde durch seine Frau klagen. In einem solchen Verfahren wird dann der Anspruch der Ehefrau festgestellt. Die freiwillige Zahlung der € 7.500 macht ein solches Verfahren überflüssig, sie könnte insoweit legitim sein, wenn denn diese Zahlung dem Zugewinnausgleichsanspruch der Ehefrau entspricht. Genau diesen Anspruch schützt der § 1365 BGB. Nur dies ist eine Angelegenheit des Verkäufers und nicht Ihre Sache. Der Notar wird erst dann den Kaufpreis fällig stellen, wenn die Unterschrift in notariell beglaubigter Form vorliegt und die Kaufvertragsurkunde danach aufgrund der dann erfolgten möglichen Kaufpreiszahlung dem Grundbuchamt zur Umschreibung des Grundbesitzes auf Sie eingereicht werden kann.

An einem berechtigten Anspruch der Ehefrau wird der Verkäufer den Verkauf kaum scheitern lassen.

Das klingt irgendwie nach Erpressung. Der Fall ist überaus kompliziert, da müssen nicht nur im Zweifelsfall die Anwälte ran. Schlimmstenfalls bist Du Hausbesitzer ohne Haus.

schelm1  07.11.2014, 12:58

Es handelt sich nicht um Erpressung, sondern vielmehr um einen legitimen Anspruch der Ehefrau gemäß § 1365 BGB, der einem Partner den Anspruch auf Zugewinnausgleich sichert, in dem der Ehegatte halt in bestimmten Fällen zustimmungsberechtigt ist. Die Höhe des hier beanspruchten Zugewinnausgleichs von € 7.500 kann mangels Kenntnis der dem zugrundeliegenden Wertentwicklung des Kaufobjektes niemand hier beurteilen!

Nur kompliziert ist das auf keinen Fall, wenn denn der Verkäufer den berechtigten(?) Anspruch des Ehegatten erfüllt.

Pompesel  08.11.2014, 12:01
@schelm1

Das ist Murks, in der Frage geht es um was anderes.

lasst euch nicht auf sowas ein!.

schelm1  07.11.2014, 13:00

HÄÄÄ? - Das kommt häufiger vor und ist alleine kein Grund vom Kauf Abstand zu nehmen! Der Verkäufer zahlt seinem Partner den ihm zustehenden(?) Zugewinnausgleich und der Fall ist geritzt!?!

neppel2525  10.11.2014, 11:23
@schelm1

in der Frsge gehts um was anderes.. nicht um den zugewinnausgleich..