Kann man mich zur Unterschrift zwingen?

12 Antworten

Was ist daran eigentlich so ungewöhnlich?

 Du handelst wider ärztlichen Rat. Das ist Dein gutes Recht. Aber niemand wird dann dafür die Verantwortung übernehmen,  seinen Kopf herhalten. Das ist dann allein Deine Angelegenheit.

Wenn Du genug widerspenstig bist, unbedingt gehen zu wollen, wirst Du ja auch genug Mut haben, eine Unterschrift zu leisten, oder?

Dir wird doch klar sein, dass sich das Krankenhaus absichern muss.

Ja, das ist zulässig.

Bitterkraut  20.08.2017, 17:53

Und mit welchen Mitteln ist Zwang hier zulässig? Feiheitsentzug? Nötigung? Wie?

Delveng  20.08.2017, 17:58
@Bitterkraut

Liebe(r) Bitterkraut,

das letzte Mal, als ich meine Unterschrift verweigerte, hat man mich in einen Kellerraum verfrachtet und mich dort gefoltert und mir grauenhafte Schmerzen zugefügt, bis ich unterschrieben habe.

Bitterkraut  20.08.2017, 18:19
@Delveng

Das tut mir ehrlich leid, wie grausam Krankenhauspersonal doch ist. 

Natürlich nicht. Du bist dort zwar aus gutem Grund, aber nicht gegen deinen Willen.

Dass du ausdrücklich entgegen ärtzlichen Rat und auf eigenes Risiko das Krankenhaus verlässt, haben dir die Ärzte oder Schwestern bestimmt gesagt und können, falls du das Formular nicht unterschreiben wllst, notfalls bezeugen, dich dahingehend belehrt zu haben, um das Krankenhaus aus Haftung zu entlassen, falls du oder Angehörige so dreist wären, hier später Ansprüche geltend zu machen. Den Vermerk schreiben sie halt in deine Behandlungsakte und fertig - deine Weigerung nützt dir da herzlich wenig.

Dies gälte selbst dann, wenn dir Schonung, gar Bettruhe verordnet wäre und du klammheimlich und unbeobachtet das Krankenhaus verlässt: Das du das auf eigenes Risiko machst, ohne einen Entlassungsbefund zu haben, versteht wohl jeder, ohne das man es ihm erklären müsste. Auch hier dokumentiert man den Sachverhalt und gut ist.

Keine Sorge, wirst du als Notfall wieder eingeliefert, behandeln sie dich trotzdem - das man dort diejnigen bevorzugt, die sich behandeln lassen, ist ein Mythos. Jedenfalls in der Regel.

Dass dich die Krankenkasse oder lohnfortzahlender Arbeitgeber in Regreß nimmt, wenn du deine Heilung grob fahrlässig, gar vorsätzlich hinauszögerst, gar verhinderst, steht auf einem anderen Blatt.

G imager761


Jalia13 
Beitragsersteller
 21.08.2017, 13:43

Mich interessiert das "andere Blatt". Kann mir die Krankenkasse die Kosten der vorausgegangenen Behandlung in Rechnung stellen, wenn ich gegen ärztlichen Rat das Krkh. verlasse? 

imager761  21.08.2017, 17:54
@Jalia13

Nicht die vorausgegangenen, aber über die danach erforderlichen Regreß (Schadensersatz) verlangen.

Ja klar, die müssen sich ja auch absichern. ... angenommen dir Passiert zu hause was, dann müsste das Krankenhaus dafür haften, dass sie dich zu früh entlassen haben. Du könntest nun behaupten "die haben mich einfach heimgeschickt" und dann von denen kassieren. Mit deiner Unterschrift sichern sie sich ab indem du mit deinem X bezeugst das du trotz abraten des Arztes das Krankenhaus verlassen wolltest. 

Da sie dich nicht Festhalten dürfen ist das eine gute Lösung (finde ich) 

Bitterkraut  20.08.2017, 17:51

Und wie könnte der Zwang dann ohne festhalten aussehen? Was soll das Krakenhaus machen, wenn der mündige Patient zur Tür rausspaziert, einach so? Nix können sie machen.

KKatalka  20.08.2017, 17:53
@Bitterkraut

dich und deine Kommentare hab ich schon vermisst... schön von dir zu lesen. 

KKatalka  20.08.2017, 18:20
@KKatalka

Hab jetzt mal ein bisschen recherchiert weil ich zwar weiß das der Behandelte verpflichtet ist zu unterschreiben aber zu deiner Gegenfrage keine Argumentation habe. .. 

Leider bin ich nur auf eine Seite gekommen in der ein Anwalt aufgeklärt hat (allgemeine rechtliche Pflichten was dem Arzt wie auch den Patient angeht) 

"

"Wenn Sie entlassen werden wollen/sollen

Wollen Sie entgegen dem ärztlichen Ratentlassen werden, sind Sie verpflichtet, ein Formular zu unterschreiben. Darin erklären Sie, dass Sie auf eigene Gefahr und gegen den ärztlichen Rat das Krankenhaus verlassen." .. 

https://www.smartlaw.de/rechtstipps/arzt-patient-behinderung/ihre-rechte-als-patient 

Leider wurde hier nicht Detailiert, wiso, weshalb, warum und was wenn nicht. Deshalb wäre es wohl das beste das Krankenhaus Personal zu fragen wie sie vorgehen würden wenn einer nicht unterschreibt. (Ist auf jedenfall billiger wie ein Anwalt wenn es nur um die Info geht). 

Wobei ja meine Meinung ist, man kann es auch übertreiben. Was soll den so schlimm daran sein mit seiner unterschrift zu bezeugen das man auf Eigenverantwortung das Krankenhaus verlassen hat und damit im Fall des Falles das Krankenhaus absichert? ... Ich hab schon so oft für solche Dinge unterschrieben und hab noch kein Abo von denen erhalten. 

Ja. Denn das Krankenhaus muss sich rechtlich absichern.
Denn wenn Du fruehzeitig, gegen den Wunsch der Aerzte, das Krankenhaus verlaesst und etwas passiert, dann koennen diese nicht dafuer verantwortlich gemacht werden.

Bitterkraut  20.08.2017, 17:49

ach, und mit welchem Zwang könnte das Krankenhaus das durchsetzen? Waterboarding?