Kaufvertrag, zwei Namen eine Unterschrift, was gilt?

3 Antworten

Im Außenverhältnis (gegenüber dem Kaufinteressenten) hat sowieso jeder "Gesellschafter" (der BGB-Gesellschaft) die "Alleinvertretungsmacht". Das heißt, jeder von euch (Du oder Dein Ex) könnte einen Kaufvertrag über die Küche schließen.

Anders sieht die Sache im Binnenverhältnis, also zwischen Dir und dem Ex aus. Hier besteht ein Ausgleichsanspruch, wenn es sich um gemeinsames Eigentum handelt. Für die Beantwortung dieser Frage ist der schriftliche Kaufvertrag aber nur ein Indiz, kein Beweis.

SCHNUCKY1985 
Beitragsersteller
 11.12.2014, 12:08

Ja. Es wurde gemeinsam gekauft. In meinem Kaufvertrag steht auch meine Unterschrift aber in seinem und den die Verkäufer erhalten haben nur seine.

Das heißt wir könnten beide ohne Einverständnis des anderen die Küche verkaufen unter dem Motto: wer als erster kommt malt zuerst?

Wenn Du zustimmst, dann kann Dein Ex die 2. Unterschrift mit "im Auftrag" unter den Vertrag setzen.

Der Ex kann natürlich auch den KV neu aufsetzen, wo er als alleiniger Verkäufer drin steht.

Oder habe ich nun wegen meinem Fehler absolut kein Mitspracherecht?

So ist es.

Keine Unterschrift, kein Vertrag