Kündigung mit eingescannter Unterschrift gültig?

5 Antworten

mit einer digitalen Unterschrift, also normal unterschreiben und die dann Einscannen und einfügen, gültig.

Eine auf einem Blatt (Dokument) aufgebrachte und eingescannte Unterschrift besitzt vor Gericht keine Gültigkeit, da sie keine Merkmale einer digitalen Signatur aufweist.

Nein.

Mietverträge können nur in Schriftform wirksam gekündigt werden.

Schriftform heißt auf Papier geschrieben/gedruckt und mit eigenhändiger Originalunterschrift versehen.

Eine eingescannte Unterschrift ist nicht original, nur eine Kopie.

Die Kündigung eines Mietvertrages bedarf der Schriftform. Kündigungen per Mail sind nicht wirksam. Siehe 568 BGB.

Einscannen und einfügen reicht sowieso in den allerwenigsten Fällen.

Das Schriftformerfordernis kann - wenn überhaupt - nur durch eine qualifizierte digitale Signatur erfüllt werden.