Unterrichtung nach §34a GewO Arbeitsamt?
Guten Morgen liebe GF.net suchtis :-P
Ich hab da mal eine Frage. Mein cousan hat nun seine Ausbildung abgebrochen [blöder idiot], nun er hat noch nicht mal 6 Monate gearbeitet, bedeutet er bekomtm keinerlei Leistungen vom Amt.
Kann er aber trozdem nachfragen ob die Agentur für Arbeit ihm die Unterrichtung nach §34a GewO bezahlt?
Er hat schon was gefunden wo er auch arbeiten dürfte vorraussetzung were aber das er diese Unterrichtung habe. Diese Unterrichtugn kostet knapp 400 auf 5 tage oder auf 10 tage 800 euro. übernimmt die Agentur für arbeit solche kosten bei seinen vorraussetzung?
4 Antworten
Fragen kostet i.d.R. nichts es kann aber sein das die Ihn an die Arge verweisen die für Hartz IV zuständig ist (zumindest bei uns). Das bezahlen von Weiterbildungen und Schulungen ist i.d.R. eine freiwillige Leistung. Seine Eltern müssen Ihm soweit Sie dies können im übrigen die Erstausbildung finanzieren, daher dürfte diese Leistung in jedem Fall abhängig vom Einkommen der Eltern sein.
Wenn er Leistungen will muß er Hartz IV beantragen aber das Einkommen deiner Tante wird mit auf seine Leistungen angerechnet.
Aber das bezahlen der Schule ist in jedem Fall eine freiwillige Leistung vom Amt und daher muss er mit denen reden, es gibt darauf keinen Rechtsanspruch.
nein, übernimmt sie nicht, da er ja nicht ein volles jahr gearbeitet hat und somit keine ansprüche hat
Fragen kostet nichts. Also mit dem Arbeitsamt reden!
Dieser "blöde Idiot" bekommt u.U. Hartz4, Falls er von der ARGE nicht für zu dämlich für diese Ausbildung gehalten wird und diese Ausbildung wirklich nötig für eine Arbeitsaufnahme ist, dann bekommt er auch die bezahlt !
deine Antwort macht mich ein wenig aggressiv, man kann etwas freundlicher schreiben.!
Hartz 4 würde er bekommen wenn seine eltern sich melden würden die müssten was ausfüllen, dann weren sie ebenfalls betroffen davon, da seine Mutter selbständig ist were das schlimm. deshalb kann er kein hartz 4 beantragen bzw arbeitslosengeld 2 bekomtm er nur wenn seine hartz 4 anmelden. das were allson ausgeschlossen
Das Problem ist er bekomtm ja keine zahlungen, seine eltern bzw meine Tante müsste hartz 4 beantragen dann würde er arbeitslosengeld 2 bekommen, da meien tante aber selbständig ist würde ihr dan ziemlich viel egstrichen werden was sie verdient.