Unterrichtung nach §34a GewO Arbeitsamt?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Fragen kostet i.d.R. nichts es kann aber sein das die Ihn an die Arge verweisen die für Hartz IV zuständig ist (zumindest bei uns). Das bezahlen von Weiterbildungen und Schulungen ist i.d.R. eine freiwillige Leistung. Seine Eltern müssen Ihm soweit Sie dies können im übrigen die Erstausbildung finanzieren, daher dürfte diese Leistung in jedem Fall abhängig vom Einkommen der Eltern sein.

R3m0t3d 
Beitragsersteller
 20.10.2012, 08:35

Das Problem ist er bekomtm ja keine zahlungen, seine eltern bzw meine Tante müsste hartz 4 beantragen dann würde er arbeitslosengeld 2 bekommen, da meien tante aber selbständig ist würde ihr dan ziemlich viel egstrichen werden was sie verdient.

bcords  20.10.2012, 08:46
@R3m0t3d

Wenn er Leistungen will muß er Hartz IV beantragen aber das Einkommen deiner Tante wird mit auf seine Leistungen angerechnet.

Aber das bezahlen der Schule ist in jedem Fall eine freiwillige Leistung vom Amt und daher muss er mit denen reden, es gibt darauf keinen Rechtsanspruch.

nein, übernimmt sie nicht, da er ja nicht ein volles jahr gearbeitet hat und somit keine ansprüche hat

Fragen kostet nichts. Also mit dem Arbeitsamt reden!

Dieser "blöde Idiot" bekommt u.U. Hartz4, Falls er von der ARGE nicht für zu dämlich für diese Ausbildung gehalten wird und diese Ausbildung wirklich nötig für eine Arbeitsaufnahme ist, dann bekommt er auch die bezahlt !

R3m0t3d 
Beitragsersteller
 20.10.2012, 08:36

deine Antwort macht mich ein wenig aggressiv, man kann etwas freundlicher schreiben.!

R3m0t3d 
Beitragsersteller
 20.10.2012, 08:33

Hartz 4 würde er bekommen wenn seine eltern sich melden würden die müssten was ausfüllen, dann weren sie ebenfalls betroffen davon, da seine Mutter selbständig ist were das schlimm. deshalb kann er kein hartz 4 beantragen bzw arbeitslosengeld 2 bekomtm er nur wenn seine hartz 4 anmelden. das were allson ausgeschlossen